Wobei gerade durch unser System, das abgrundtief schlechte Noten in M D E in der 11 erlaubt mit gleichzeitiger Versetzung in die 12, doch viele in die 12 kommen, die dann mit Pauken und Trompeten durch die schriftlichen Fachabi-Prüfungen fallen. In BU kann man sich ja wirklich mit der 4,49 durchwurschteln. Das erleben wir recht häufig. Ausnahme ist ja die praktische Prüfung, die den Assistent direkt verhagelt.
Wir haben halt oft die Fälle, dass man sich durch die Unterstufe durchwurstelt und dann in der Oberstufe einen oder beide Abschlüsse versaut. Wobei gerade der Fachabi-Teil echt Probleme bereitet, weil das in der 11 noch nicht so ernst erschien.
edit: Die Fachabi-Noten werden für den Assistent (also die Versetzung) ja nur in der 11 ignoriert (Mathe) bzw. hochgesetzt (D E). In der 12 geht das ja nicht im Fachabi-Teil, da werden sowohl die Vornote als auch die Prüfungsnoten ohne "raufsetzen" festgelegt. Auch die Noten der Unterstufe werden dabei - für die Fachabi-Vornote - ohne das Verbessern verwendet.
Ja, eben, die BU-Prüfungen werden dann gerade so bestanden, weil nur der Schnitt zählt. Und das nervt mich schon kolossal: Warum werden da nicht auch die Einzelnoten relevant und wenn du zweimal eine 5 hast und die nicht ausgleichen kannst, war es das? Egal. Ja, in der praktischen vorgeschalteten Prüfung können die durchfallen und werden ja dann noch nicht mal zu den schriftlichen Prüfungen zugelassen, allerdings habe ich mir sagen lassen, dass auch das in den letzten Jahren bei uns eher selten vorkam. Ich meine, da kannst du dir ja (falls du ein grottenschlechter Kandidat bist) Hilfe von außen holen, der dir bei der Ausarbeitung so hilft, dass wenigstens ein Durchfallen unrealistisch wird.
All das wissen die SuS natürlich. Und deshalb sitzen viele breitbeinig da und machen ziemlich viel, was gerade so noch geht. Und auch bei den Entschuldigungsregeln ist das nicht so einfach. Aktuell sollen die SuS ihre Entschuldigungen einen Tag später auf Moodle hochladen. Attestpflicht ist ab 3. Tag und bei Klassenarbeiten natürlich. Da habe ich jetzt aber immer wieder Fälle, die mir erklären, Moodle funktioniert gerade nicht, hab keinen Zugang mehr, etc. Als ich dann zur Abteilungsleitung gehe und sage: "Ich würde jetzt gerne 1. Mahnungen für x und y rausschicken, weil sie die Entschuldigung nicht einstellen konnten und ich daher gar nichts kam", kommt dann der Satz: "Das würde bei Anfechten der Mahnungen keinem Gericht standhalten, überlege dir also gut, ob du mahnst." So, aber warum haben wir dann so ein System, wo pünktlich Entschuldigungen hochgeladen werden müssen in Moodle? Wenn das im Zweifelsfall nicht anfechtbar ist, weil ein Attest händisch vorliegt, das als Beweis dienen kann? Dann kann ich mir das Ganze ja künftig komplett sparen. Ich bin gerade schon ziemlich genervt vom System und gerade von der HBF ...
Und nicht selten kriege ich Entschuldigungen in meiner Klasse dann einfach per Mail geschickt ("kam nicht in Moodle rein") - bei derzeit ca. 130 Schülern, die ich habe, raubt mir dieses ins Postfach-Gemaile auch den letzten Nerv.
Meine Energie ziehe ich übrigens derzeit aus sehr coolen Berufsschulklassen und dem beruflichen Gymnasium. Da sieht man dann, dass es geht ... und auch Spaß machen kann..;)