Gespräch mit Eltern eines minderjährigen Schülers wegen 2. Mahnung / Tipps

  • Klassenleitung hat ja wirklich noch mal mehr Gedöns in diesen Klassen. Das kann die normale Fachlehrkraft leichter abstreifen.

    Ja, ich war ja in der Klasse letztes Jahr schon, als die in der Unterstufe waren. Da war ich von insgesamt 16 Stunden an der Schule tatsächlich 11 Stunden nur in dieser Klasse - manchmal 6 Stunden am Stück in 3 Lernfeldern. Das war schon ... anstrengend. Aber es war irgendwie trotzdem leichter, weil ich leichtere Lernfelder hatte. Und kein Klassengedöns. Ich habe dieses Wochenende das Klassenbuch mit: Ich kriege hier noch einen Nervenzusammenbruch: WEil es endlos anstrengend ist, die Fehlzeiten im Klassenbuch mit Moodle abzugleichen (aber auch mit dem Postfach, weil Einige alles dahin schickten). Dann fehlen die Praktikumszeiten teilweise ganz, weil die die Berichtshefte nicht gescheit führen. Musst du die auch wieder einzeln anschreiben für alles. Und viele übernehmen für vieles einfach auch keine Verantwortung. Und wenn du dann hingehst und sagst "So für das und das habe ich keine Entschuldigung erhalten und bekommen und vorher war da was schon nicht da, da kommt jetzt eine Mahnung" hast du nur Gedöns in der Klasse und Gegröhle und Genöhle.

  • Ja, ich war ja in der Klasse letztes Jahr schon, als die in der Unterstufe waren. Da war ich von insgesamt 16 Stunden an der Schule tatsächlich 11 Stunden nur in dieser Klasse - manchmal 6 Stunden am Stück in 3 Lernfeldern. Das war schon ... anstrengend. Aber es war irgendwie trotzdem leichter, weil ich leichtere Lernfelder hatte. Und kein Klassengedöns. Ich habe dieses Wochenende das Klassenbuch mit: Ich kriege hier noch einen Nervenzusammenbruch: WEil es endlos anstrengend ist, die Fehlzeiten im Klassenbuch mit Moodle abzugleichen (aber auch mit dem Postfach, weil Einige alles dahin schickten). Dann fehlen die Praktikumszeiten teilweise ganz, weil die die Berichtshefte nicht gescheit führen. Musst du die auch wieder einzeln anschreiben für alles. Und viele übernehmen für vieles einfach auch keine Verantwortung.

    Da fahren wir eine ziemlich konsequente Tour bei den Praktika: Klar, Unterstützung durch die Schule, aber trotzdem in der Verantwortung der SuS. Praktika nur während der offiziellen Zeiträume. Gemäß Verordnung werden keine Zeiten, die in Hektik in den Ferien gemacht werden anerkannt. Nicht einschlägig? Keine Anerkennung. Wir kommunizieren im Vorfeld nachweisbar, was die Bedingungen bzgl. Zeiträumen, Einschlägigkeit, Nachholen, Prüfungsanmeldung sind.


    Dann: Kein Nachweise für 8 Wochen vorgelegt? Keine Prüfungsanmeldung.


    Also: Nicht wir rennen ihnen hinterher, dass sie alle Unterlagen vorlegen, sondern wir nennen ihnen Form, Abgabeort und Termin. Wenn dann nichts da ist, ist keine Anmeldung möglich.

  • Und was mir irgendwo oben gefiehl, als Zielformulierung ganz an den Anfang des Gesprächs stellen. Dass ich grundsätlich dem Lerner nicht den Abschluss verwehren möchte, gerade im Hinblick darauf, dass er wohl eine Lehrstelle hat.

    Wieso solltest du ihm den Abschluss verwehren wollen? Es sollte umgekehrt dein oberstes Ziel sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder seinen Abschluss machen kann. Wenn jemand diesen Rahmen aber nicht annimmt und sich nicht an die Regeln hält, muss er mit den Konsequenzen leben. Ich würde versuchen, wieder sachlicher zu werden, auch wenn es schwerfällt, wenn ein Schüler irgendwas triggert. Der Abschluss ist das Ziel, was will der Schüler ab sofort tun, um dieses zu erreichen, das muss die Frage bleiben. Wenn die Noten brauchbar sind, liegt es offenbar am Verhalten. Was erwartest du da? Süffisantes Grinsen kannst du ihm nicht verbieten. Dem Unterricht fernzubleiben aber durchaus.

  • ...Was haltet ihr denn von den Beurteilungsbögen?

    Würde ich in diesem Kontext eher nicht machen. Erstens signalisieren dir deine Kollegen ständig, dass du sie damit nicht behelligen sollst und zum Zweiten machst du daraus m.E. eine große Sache mit ganz viel Rechtfertigung, weil eigentlich der Vater um das Gespräch gebeten hat.


    Wenn es wirklich um Schulausschluss gehen sollte, dann gehört sicher mehr dazu und solche Einschätzungen können hilfreich sein. So wie du allerdings die Situation beschreibst, würde ich nicht damit rechnen, dass dein Schulleiter einen Schulausschluss veranlasst, weil von dir drei Mahnungen ausgesprochen wurden.

  • Wieso solltest du ihm den Abschluss verwehren wollen? Es sollte umgekehrt dein oberstes Ziel sein, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass jeder seinen Abschluss machen kann. Wenn jemand diesen Rahmen aber nicht annimmt und sich nicht an die Regeln hält, muss er mit den Konsequenzen leben. Ich würde versuchen, wieder sachlicher zu werden, auch wenn es schwerfällt, wenn ein Schüler irgendwas triggert. Der Abschluss ist das Ziel, was will der Schüler ab sofort tun, um dieses zu erreichen, das muss die Frage bleiben. Wenn die Noten brauchbar sind, liegt es offenbar am Verhalten. Was erwartest du da? Süffisantes Grinsen kannst du ihm nicht verbieten. Dem Unterricht fernzubleiben aber durchaus.

    Naja, die Noten sind eben auch an der Grenze. Besagter Schüler gleicht aber viel durch das Mündliche aus. Schriftlich ist er schlecht - er wird zu denen gehören, die wahrscheinlich schriftlich in BBU gerade so durchkommen.
    Ja, süffisantes Grinsen kann ich ihm nicht verbieten - auch ein ständiges in Frage stellen meiner fachlichen Kompetenz nicht. Aber dieses ständig dem Unterricht fernbleiben und / oder den Unterricht stören, schon. Der Schüler ist ja freiwillig da, ER will den Abschluss kriegen. Dann soll er auch das ensprechende Sozialverhalten und die Leistung bringen. Aber ihr habt Recht: Da muss von mir aus viel mehr Ruhe und Sachlichkeit rein. Nicht so viel aufregen (gerade im Unterricht), sondern nüchtern jedesmal die Konsequenzen ziehen und Grenzen aufzeigen. Ist aber schwer, glaubt es mir..

  • So wie du allerdings die Situation beschreibst, würde ich nicht damit rechnen, dass dein Schulleiter einen Schulausschluss veranlasst, weil von dir drei Mahnungen ausgesprochen wurden.

    Das ist tatsächlich sachlich falsch - mit der 3. Mahnung wird der Schüler automatisch ausgeschult, da brauche ich dann gar keine Zustimmung des Schulleiters mehr. Der unterschreibt natürlich die entsprechende Mahnung und Ausschulung und da wird natürlich nachgefragt: Ich muss lediglich nachweisen können, dass besagter Schüler nach der 2. Mahnung 20 unentschuldigte Fehlstunden hatte. Aber auch das ist nicht Usus, der Schulleiter kennt die HBF Wirtschaft an unserer Schule genau.


    Und das ist auch genau das, was ich den Eltern bei unserem Gespräch sagen werde: Dass ich mir vorbehalte (wie auch die anderen Lehrer), den Schüler bei unangemessenem Verhalten (wenn er trotz Ermahnung weiter redet oder daddelt) rauszuschmeißen, seit der 2. Mahnung ist das bereits zweimal passiert - außerdem war er einmal länger als 20 Minuten auf Toilette (gilt auch als unentschuldigte Fehlstunde). Das kann sich bis zu den Prüfungen im Mai inklusive der Fehlstunden, die er ansonsten schon vergessen hat, zu entschuldigen (er hat auch Attestpflicht) schon schnell so häufigen, dass die 20 Fehlstunden erreicht sind. Und genau davor werde ich definitiv nicht zurückschrecken, wenn er weiter so den Unterricht stört: Süffisant grinsen kann er, aber nicht süffisant grinsen und weiter mit dem Nachbarn reden, nachdem ich ihn ermahnt habe. Der signalisiert damit ja auch der Klasse, dass er es machen kann mit mir. Es gibt aber auch natürlich die Lehrer, denen das egal ist - die lassen die SuS daddeln und reden und quatschen, nur erreicht das bei mir de facto eine Lautstärke dann, in der kein normaler Unterricht mehr möglich ist. Und das betrifft nicht nur diesen Schüler, ich habe letzte Stunde 2 andere Schüler auch aus dem Unterricht entlassen, eine Kollegin nochmal drei andere. Und wir reden nicht vom BVJ hier, wir sind in der HBF....


    Ist ja schön, dass der Schüler sich bei den männlichen Kollegen entsprechend angepasst verhält, bei mir tut er es nicht - und die Frage ist, inwiefern ich mir jetzt überlegen sollte, mich so zu benehmen wie die männlichen Kollegen oder inwiefern sich der entsprechende Schüler so verhält, dass es für mich machbar ist. Indes - und auch das sagen die Kollegen, ist es in meiner Klasse ein Flächenproblem: Es sind ca. 4-5 Lerner, die immer wieder negativ auffallen und damit den Klassenfrieden ruinieren. Und dann irgendwann rausfliegen. Nächste Woche schreibe ich wieder ein paar Mahnungen...

  • Ah okay, na wenn die Fehltage automatisch zum Ausschluss führen, dann kannst du ja diesbezüglich entspannt sein.

    Dass das beschriebene Verhalten im Unterricht stört und sanktioniert wird, das hat hier niemand bestritten. Wenn deine Kollegen nicht mitziehen, kannst du sie aber trotzdem nicht in deine Sanktionen mit einberechnen, nur das wollte ich sagen. Schade zwar, aber es gibt solche Kollegien.

    • Offizieller Beitrag

    Kurz einmal für mich zum Verständnis: wenn du den Schüler wegen Fehlverhalten aus der Klasse wirfst und er dann dadurch länger als 20 Minuten nicht am Unterricht teilnimmt, ist das eine Fehlstunde? Oder habe ich deinen letzten Beitrag jetzt falsch verstanden.


    kl. gr. frosch

  • Kurz einmal für mich zum Verständnis: wenn du den Schüler wegen Fehlverhalten aus der Klasse wirfst und er dann dadurch länger als 20 Minuten nicht am Unterricht teilnimmt, ist das eine Fehlstunde? Oder habe ich deinen letzten Beitrag jetzt falsch verstanden.


    kl. gr. frosch

    Ja, genauso ist es: Wenn ich den Schüler rausschmeiße für den Rest der Stunde und bis dahin sind es mehr als 20 Minuten, dann bedeutet das eine unentschuldigte Fehlstunde für ihn.

  • Ja, genauso ist es: Wenn ich den Schüler rausschmeiße für den Rest der Stunde und bis dahin sind es mehr als 20 Minuten, dann bedeutet das eine unentschuldigte Fehlstunde für ihn.

    Könnte eine schulinterne Regelung sein. Vielleicht scheitert die vorm Verwaltungsgericht. Da machte ich mir aber keine Sorge. Wenn das Verfahren bei euch so geregelt ist, wendets du das so an.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich habe es so verstanden, dass es als Fehlstunde gilt, wenn er länger als 20 Minuten auf der Toilette verbringt.


    Wird da echt die Zeit gestoppt? Bei jedem Schüler? 😳

    Es ist "wurscht", warum der Schüler dem Unterricht länger als 20 Minuten fernbleibt: Ob ich den wegen Fehlverhaltens mindestens 20 Minuten vorher rausschmeiße oder ob er mehr als 20 Minuten auf Toilette ist. Dass er mehr als 20 Minuten auf Toilette war, war bei besagtem Schüler übrigens aufgefallen, weil wir die Regelung haben, dass immer nur einer auf Toilette gehen darf. Der "Nächste" hatte sich in diesem Fall unmittelbar danach angemeldet und meinte irgendwann: "Oh man, jetzt ist xy schon 20 Minuten weg, ich muss aber..." Mir war indes auch aufgefallen, dass er länger weg war - ich stoppe da auch nicht die Zeit, aber so eine Zeit fällt eben auf. Warum er so lang weg war, wusste ich aber auch gleich: Eine Kollegin, die den Schüler kennt, hatte mir per WhatsApp geschrieben, dass er rauchend über den Schulhof tigert. Tja -und sowas verstehe ich einfach nicht. Warum provoziere ich das so als Schüler, wenn ich weiß, dass jetzt jede fehlende Minuten zwangsläufig zum Ausschluss führen kann? Und klar, bei verhaltensmäßig unauffälligen Schülern, die Mahnungen bekommen, weil sie einfach nicht zum Arzt gehen oder ihre Entschuldigungen nicht oder zu spät vorzeigen, da drücke ich eher ein Auge zu und protokolliere nicht gleich endlose Toilettengänge: Aber bei besagtem Schüler, sehe ich die Fehlzeitenregelung unserer Schule als Möglichkeit, den Schüler los zu werden. Ich glaube sogar, dass die Regelungen so hart sind, weil die Kollegen wissen, dass man einige Lerner über Schlechtleistung alleine gar nicht rauskriegen kann...

  • Ah okay, na wenn die Fehltage automatisch zum Ausschluss führen, dann kannst du ja diesbezüglich entspannt sein.

    Dass das beschriebene Verhalten im Unterricht stört und sanktioniert wird, das hat hier niemand bestritten. Wenn deine Kollegen nicht mitziehen, kannst du sie aber trotzdem nicht in deine Sanktionen mit einberechnen, nur das wollte ich sagen. Schade zwar, aber es gibt solche Kollegien.

    Ja - und für die Kollegen ist es auch einfacher, wegzugucken und sich mit entspannter Notengebung und Fehlzeitenregelung beliebt zu machen. Ist glaube ich eine Typ- und Einstellungssache. Und ich entscheide da auch "netter" bei einem Lerner, der vielleicht etwas schusselig agiert, aber im Grunde harmlos ist. Oder bei einem Schüler, wo ich denke, der hat grundsätzlich Potential von der Leistung her, aber kriegt es nicht auf die Reihe, sich gescheit um seine Fehlstunden zu kümmern. "Pädagogischer Freiraum" nennt sich das, glaube ich.

    Ich darf nur den Eltern des Schülers am Mittwoch auf gar keinen Fall das Gefühl geben, dass ich ihrem Sohn bei einem Ausschluss nicht hinterherweinen würde.

  • Wenn sie dem Unterricht fern bleibt, stört sie nicht. Insofern.

    Der Lerner fliegt ja irgendwann raus, weil er stört. Und er stört auch, wenn er länger fernbleibt und dann wiederkommt. Wer mehr als 20 Minuten zu spät kommt, hat auch eine unentschuldigte Fehlstunde. Das nervt ja alles auch und stört den Unterrichtsablauf: Du machst die Anwesenheit, du kontrollierst die Praktikaberichte. Und wenn du fertig bist, fängst du endlich mit dem Unterricht an. Nach ca. 15 Minuten. Und dann kommt Mister x und du kannst gleich nochmal anfangen. Oder die Aufgabe erklären, die zu erledigen ist, oder oder..Es gibt übrigens aus diesem Grund bei uns Kollegen, die nach 5 Minuten die Klassentür von innen abschließen. Da kommt gar keiner mehr rein und die ganze Stunde ist unentschuldigt. So krass bin ich ja schon nicht...

  • Könnte eine schulinterne Regelung sein. Vielleicht scheitert die vorm Verwaltungsgericht. Da machte ich mir aber keine Sorge. Wenn das Verfahren bei euch so geregelt ist, wendets du das so an.

    Scheitern vor den Gerichten könnte ich damit wohl nicht - aber zum Beispiel mit der bei uns angewandten Regel, dass es als unentschuldigt gilt, wenn die die Entschuldigungen nicht im System hochladen. Daher hatte mich die Abteilungsleitung im FAlle des besagten Schülers nur darauf aufmerksam gemacht, dass der Schulausschluss, so er erfolgen müsste, "safe" sein müsste - unentschuldigte Fehlstunden wegen rausfliegen von mehr als 20 Minuten, zu spät kommen von mehr als 20 Minuten und gänzlich unentschuldigt.

  • Könnte eine schulinterne Regelung sein. Vielleicht scheitert die vorm Verwaltungsgericht. Da machte ich mir aber keine Sorge. Wenn das Verfahren bei euch so geregelt ist, wendets du das so an.

    Es ist tatsächlich in einigen Klassen die einzige Möglichkeit, noch für Ruhe zu sorgen. Ich habe, bevor ich in der Klasse war, auch immer gesagt, dass es das Letzte ist, was ich machen würde, Lerner rauszuschmeißen. Aber was willst du machen, wenn dein Unterricht nicht mehr möglich ist, weil ständig trotz Ermahnung untereinander geredet, gedaddelt wird, etc. Da musst du irgendwann damit anfangen und denen nur ganz nüchtern mitteilen: Macht nur weiter so, ich protokolliere das und irgendwann fliegt ihr eben ganz aus dem System. Eure Entscheidung. Ich meine, die sind nicht mehr schulfplichtig, die sitzen freiwillig da. Und entweder sie halten sich an die Regeln oder sie fliegen eben mittelfristig raus.


    Ich glaube, mir geht das auch alles nur so auf die Nerven, weil ich es in der Form zum ersten Mal jetzt als Klassenleiterin der HBF erlebe UND weil ich die bekannten Unsicherheiten habe, weil ich es das erste Mal mache UND weil ich auch viel im beruflichen Gymnasium bin, wo das unterrichten gänzlich anders und viel netter ist.

Werbung