Hallo zusammen,
eine Kollegin trägt den Schüler*innen für jede Unterrichtsstunde, die sie unentschuldigt fehlen, die Note 6 als mündliche Note ein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist. Weiß jemand Bescheid bzw. könnte eine rechtliche Grundlage nennen?
Viele Grüße und lieben Dank,
MrsPace