Ja, es steht in der Absage. Muss.
Beförderung- Versetzung
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bei meinen Planstellenbewerbungen (3 unerfolgreiche) habe ich auch einmal den Namen der Person bekommen, die die Stelle bekommen hat. (Lustigerweise habe ich mir an der Schule für zwei Stellen beworben (unterschiedliche Fächerkombis) und nur bei einer Absage habe ich den Namen bekommen, bei der zweiten Stelle gab es einfach nie eine Absage (die Bewerbung war eingegangen). Bei einer Absage bei einer anderen Schule gab es auch keinen Namen (ich habe es aber von einem Mitbewerber erfahren)
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Ja, es steht drin plus Grund (z.B. bessere Beurteilung, höheres Dienstalter).
Die abgelehnten Personen haben dann innerhalb eine bestimmten Frist, die Möglichkeit gegen die Ablehung juristisch vorzugehen. Theoretisch kann es also passieren, dass du dann eine Zusage hast, du aber nicht die Urkunde bekommst, da die anderen Personen dagegen juristisch vorgehen. Es kann - wenn es schlecht läuft - auch zu einem neuen Verfahren kommen, wenn z.B. Formfehler festgestellt werden.
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Ich kenne es eher so, dass die Absagen erst rausgehen, dann die Widerspruchsfrist abgewartet wird und anschließend erst die schriftliche Zusage erfolgt. Das ist aber nicht zwingend, lediglich die Ernennung darf nicht innerhalb der 2-wöchigen Frist nach Bekanntgabe der Ablehnungen erfolgen.
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In der Zusage der Bez Reg steht:
Ich beabsichtige die Stelle zum nächst möglichen Zeitpunkt mit Ihnen zu besetzen, sofern nicht ein Mitbewerber gerichtlichen Rechtsschutz beantragt.
Ich weiß dass die Möglichkeit grundsätzlich besteht, dass mein direkter Konkurrent klagt. Ich hoffe mal, dass er das nicht tut.
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Aber fällt die Nennung des Namens nicht unter den Datenschutz? Es wird rumgemotzt, wenn Schüler Padlet benutzen, weil dann die IP-Adresse als persönliches Datum gewertet wird und diese bei Padlet in den USA gespeichert wird.
Und dann schickt die BR meinen Namen durch die Weltgeschichte? Finde nur ich das komisch?
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Du hast das Recht als unterlegene Bewerber in die Beurteilung des anderen reinzuschauen, wenn du dagegen vorgehst.
Allein deshalb ist es wichtig, den Namen zu kennen.
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Aber fällt die Nennung des Namens nicht unter den Datenschutz? Es wird rumgemotzt, wenn Schüler Padlet benutzen, weil dann die IP-Adresse als persönliches Datum gewertet wird und diese bei Padlet in den USA gespeichert wird.
Und dann schickt die BR meinen Namen durch die Weltgeschichte? Finde nur ich das komisch?
Der Unterschied zwischen der erzwungenen Weitergabe von Nutzerdaten und deren Metadaten an ein Unternehmen (und Weiterleitung an Dritte) in den USA und der Weitergabe der Besetzungsentscheidung an die unterlegenen Bewerber für einen effektiven Rechtsschutz müsste eigentlich deutlich sein.
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Hat jemand Erfahrungen, wie schnell nach Ablauf der Frist die Besetzung erfolgt? Es ist ja nun fast Halbjahreswechsel, da wäre es ja für beide Schulen interessant zu wissen…
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Es dauert so lange, bis die Bezirksregierung alles in die Wege leitet ...
Wenn es mitten im Halbjahr ist, dann ist das so. Dann wird in der Regel auf den nächsten Halbjahr verschoben. Vor allem dadurch, daß es sich um kein Funktionsamt handelt.
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Der zuständige Sachbearbeiter sagte, dass die Versetzung und Besetzung formal sehr zügig nach Ablauf der Frist erfolgt, wobei evtl. eine Rückabordnung an meine jetzige Schule erfolgt.
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Bei mir steht kein Termin drin.
Theoretisch müsste das Verfahren vor dem Versetzungstermin 1.2. durch sein, aber mir bleibt wohl nix übrig als abzuwarten 🤷♀️
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So nun ist es offiziell, dass ich zum 1.2. an die neue Schule versetzt werde. 🤩
Danke euch allen für die Antworten.
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Herzlichen Glückwunsch
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