Bitten, mahnen, drohen und dann?

  • Rauswerfen = das Kind sitzt mit den Aufgaben bei offener Tür an einem Arbeitsplatz auf dem Flur im direkten Sichtfeld der Lehrkraft. Die Lehrkraft bleibt in Türnähe.

    --> Aufsichtspflicht gewahrt, Brandschutz evtl. nicht

    Bei uns in der Schule wäre vor allem der Amoklauf-Schutz nicht gewahrt. Zum Flur hin haben alle Klassenraumtüren Knaufe, damit man sie von außen während des Unterrichts nicht öffnen kann. Außerdem sind die Türen 6cm dick, mit einer 3mm Stahlplatte im Inneren gepanzert und mit Sand gefüllt. Dies soll dazu dienen, daß die Türen dem Beschuss durch eine AK-47 (Kalaschnikow) wohl standhalten. Die Projektile durchlöchern zwar die Tür, diese bricht aber nicht komplett auseinander und soll so den Amokläufer daran hindern weiter vorzudringen.


    Entsprechend sind während des Unterichts die Türen geschlossen zu halten.

  • Bei uns in der Schule wäre vor allem der Amoklauf-Schutz nicht gewahrt. Zum Flur hin haben alle Klassenraumtüren Knaufe, damit man sie von außen während des Unterrichts nicht öffnen kann. Außerdem sind die Türen 6cm dick, mit einer 3mm Stahlplatte im Inneren gepanzert und mit Sand gefüllt. Dies soll dazu dienen, daß die Türen dem Beschuss durch eine AK-47 (Kalaschnikow) wohl standhalten. Die Projektile durchlöchern zwar die Tür, diese bricht aber nicht komplett auseinander und soll so den Amokläufer daran hindern weiter vorzudringen.


    Entsprechend sind während des Unterichts die Türen geschlossen zu halten.

    Puh, krass. An welcher Schulform bist du tätig?

    Bei uns in der Grundschule stehen die Klassenzimmer immer während dem Unterricht offen. Selbst wenn sie zu wären bei einem Amoklauf, verstärkt ist da bei uns garnichts.

  • Bei uns in der Schule wäre vor allem der Amoklauf-Schutz nicht gewahrt. Zum Flur hin haben alle Klassenraumtüren Knaufe, damit man sie von außen während des Unterrichts nicht öffnen kann. Außerdem sind die Türen 6cm dick, mit einer 3mm Stahlplatte im Inneren gepanzert und mit Sand gefüllt. Dies soll dazu dienen, daß die Türen dem Beschuss durch eine AK-47 (Kalaschnikow) wohl standhalten. Die Projektile durchlöchern zwar die Tür, diese bricht aber nicht komplett auseinander und soll so den Amokläufer daran hindern weiter vorzudringen.


    Entsprechend sind während des Unterichts die Türen geschlossen zu halten.

    Das muss ja wirklich eine sehr ernsthafte Gefahr sein bei euch, wenn ihr a) derart verstärkte Türen habt, euch b) Gedanken machen müsst über Projektile aller Art und c) das Risiko eines Amoklaufs derart imminent ist, dass es jedwede anderswo bedeutend alltäglicher Frage nach der Aufsichtspflicht auch in der juristischen Abwägung um Längen schlägt. Erhaltet ihr bereits Gefahrenzulage? Sollen wir vielleicht forumsintern für eine Kevlarweste sammeln für dich zu Weihnachten? Steht die Risikolebensversicherung zugunsten von Frau und Kind(ern)?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Erhaltet ihr bereits Gefahrenzulage?

    Nein, aber eine Schulung von der Polizei, wie wir uns im Ernstfall zu verhalten haben. Das wird natürlich auch alles geübt, ohne Schüler versteht sich. schließlich müssen wir davon ausgehen, daß der potentielle Täter einer der Schüler sein wird und dem will man nicht noch über unsere Reaktion aufklären.


    Frage ist z.B.: Was macht man, wenn der Amok- und der Feueralarm gleichzeitig ertönen? Natürlich in den Klassen bleiben, schließlich ist davon auszugehen, daß ein Täter selber den Feueralarm auslöst, damit ihm alle Schüler auf dem Flur vor das Sturmgewehr laufen.


    Da wird einem schon ganz anders, wenn man sowas wirklich übt. :rotwerd:

  • Quatsch. Ja, ich muss das beim Kind einschätzen. Wenn das aber ein Kind ist, was beispielsweise nie durch so ein Verhalten aufgefallen ist, sieht das eher nicht so aus. Das Kind hat sich an meine Anweisungen zu halten, wenn es einfach abhaut, erlischt hier auch meine Aufsichtspflicht.

    Aufsichtspflicht bedeutet nicht, dass Kinder permanent im Blick der Lehrkraft sein müssen, sondern sie müssen sich beaufsichtigt fühlen. Wie oft ich die tatsächlich sehe, ist abhängig von Alter, Einschränkung etc.


    Unpädagogisch - ja, hart an der Grenze - nein.

    Das ist so nicht korrekt.

    Mit dem Rauswerfen wird ja zunächst das Recht auf Beschulung beschnitten.

    Setzt du das Kind einfach vor die Tür und es haut ab und wird vom Laster überfahren, wanderst du in den Kahn. Warum? Weil das Kind eben nicht mehr deiner Aufsicht im Unterricht unterliegt sondern vor verschlossener Tür steht wo es davon ausgehen kann, dass du mit besserem (Unterricht) beschäftigt bist.

    Anders sieht es aus wenn du dem Kind eine konkrete neue Ansprechperson benennst („melde dich beim Direktor/Klassenlehrer im Raum …“). Hier hast du dem Kind eine klare Anweisung mit Verantwortlichkeit und Ort benannt. Wenn es dem dann nicht folge leistet und was passiert bist du raus aus der Nummer. Einfach vor die Tür setzen ist halt dann doch nicht so einfach.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Das muss ja wirklich eine sehr ernsthafte Gefahr sein bei euch, wenn ihr a) derart verstärkte Türen habt, euch b) Gedanken machen müsst über Projektile aller Art und c) das Risiko eines Amoklaufs derart imminent ist, dass es jedwede anderswo bedeutend alltäglicher Frage nach der Aufsichtspflicht auch in der juristischen Abwägung um Längen schlägt. Erhaltet ihr bereits Gefahrenzulage? Sollen wir vielleicht forumsintern für eine Kevlarweste sammeln für dich zu Weihnachten? Steht die Risikolebensversicherung zugunsten von Frau und Kind(ern)?

    Da ist dumpf einfach mal der Schulträger seiner Pflicht nachgekommen.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
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    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-

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