Frage nach Sinn und Unsinn: Befördung auf A13 in NRW in aktueller Situation?

  • Hallo in die Runde!


    Mich treibt gerade ein Thema ganz besonders um und mich würde eure Meinung dazu interessieren.


    Seit Wochen sind meine nach A13 beförderten Kolleg*innen etwas irritiert darüber, dass sie ihre Stelle durch ein Beförderungsverfahren erhalten haben und in der Regel dafür auch in bestimmten Arbeitsbereichen zugewiesene "Mehrarbeit" leisten (EDIT) und nun alle anderen ebenfalls mit A13 nachziehen sollen, ohne entsprechende Aufgaben übernehmen zu müssen. Ich kann die Irritation verstehen, zumal - je nach Stelle - es sich dabei wirklich um umfangreiche Aufgaben handelt und in der aktuellen Planung nirgendwo die Rede davon ist, dass bereits bestehende Beförderungsämter ebenfalls in irgendeiner Art und Weise angehoben werden sollen.


    Nun zeichnet es sich ab, dass eine Beförderungsstelle ausgeschrieben werden soll, die mich persönlich besonders interessiert. Aber auch diese wäre mit umfangreichen Aufgaben verbunden, die nicht "mal eben" abgearbeitet sind. Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich mich auf diese Stelle bewerben soll. Der Themenbereich interessiert mich auf jeden Fall, ich mache dort ohnehin schon viel. Aktuell kann ich aber auch eher "nein" sagen und mich rausziehen, wenn mir etwas nicht richtig erscheint oder mir die Arbeitsbelastung zu hoch wird.


    Was hat man denn nun davon, wenn man sich auf ein A13 Beförderungsamt bewirbt? Mir geht es sicher nicht nur ums Geld, aber dass man dauerhaft eine höhere Arbeitsbelastung hat und nichts dabei herum kommt, außer (vielleicht) persönlicher Seelenfrieden, ist doch auch kein Zustand. Höhere Ziele Richtung erweiterte SL oder ähnliches strebe ich auch nicht an, daher ist das auch nicht als "Sprungbrett" nach oben zu sehen.


    Also? Würdet ihr in der derzeitigen Situation (NRW) euch für solch ein Amt bewerben? Warum (nicht)? Habe ich etwas übersehen? Helft mir auf die Sprünge...


    Danke

    sinfini

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    Einmal editiert, zuletzt von sinfini ()

  • Steht denn inzwischen für NRW bereits abschließend fest, wie die veränderte Besoldung von A12 nach A13 ausgestaltet werden wird? Wenn ja: Was steht dort zum Umgang mit Beförderungsämtern, die bislang schon eine höhere Besoldungsstufe haben? Wenn nein: Was erwarten die diversen Verbände (nachfragen) in NRW, wie das wohl realistischerweise gehandhabt werden wird (also nicht das, was man sich wünschen würde, sondern was man erwarten kann auch vor dem Hintergrund rechtlicher Fragen: Zulage für Beförderungsämter, sprich z.B. A13Z statt A13 oder aus A13 wird A14)? Wann wird klar entschieden werden, wie sich die Besoldung ändern wird und ab wann wäre die Beförderungsstelle umgekehrt überhaupt erst?


    Da es hier in BW in der Sek.I zwar A13 gibt, aber keinerlei Beförderungsämter jenseits von Schulleitung und stellvertretender Schulleitung, werden bei uns sämtliche Aufgaben rein nach Interesse, Motivation, Befähigung, Gesamtmenge der bereits für die Gemeinschaft ausgeübten Aufgaben im Vergleich zu KuK vergeben. Insofern sind solche Nachfragen nach einer Garantie, auch bei einer begrüßenswerten Besoldungsanhebung für alle KuK noch mehr zu erhalten als die meisten anderen KuK für mich ehrlicherweise zunächst eher befremdlich, weil es dafür bei uns eben gar nicht erst eine Basis gibt einerseits und ich andererseits vor allem den Gedanken begrüße, dass es endlich auch in NRW für weitere KuK A13 geben wird, die bislang noch A12 erhalten. Die vielen, die fairer besoldet werden, würden da für mich zumindest im ersten Moment erst einmal die wenigen, die sich deshalb womöglich plötzlich unfairer besoldet fühlen, weil ihre Mehrarbeit nicht höher besoldet wird aufwiegen. Gemacht wird die Arbeit- wie man bei uns in BW sieht- ja am Ende trotzdem.

    Nachdem ich es aber gut finde, dass es diese Beförderungsämter auch jenseits der Gymnasien gibt und euch auch wünsche für NRW, dass diese erhalten bleiben im Zuge der Besoldungsänderung, würde ich dir wirklich raten wollen sowohl nachzulesen, was bereits in welcher Form in trockenen Tüchern, sprich politisch unumstritten ist in der Regierungskoalition und was bei den weiteren Punkten die Verbände realistisch erwarten, um das in deine Abwägung mit einbeziehen zu können. Letztlich wirst aber du selbst einfach entscheiden müssen, ob du basierend auf ggf. noch teilweise sehr ungelegten Eiern dennoch deine Bewerbung einreichen möchtest (ggf. unter dem inneren Vorbehalt, das Beförderungsamt zurückzugeben, wenn die Gesamtbedingungen künftig nicht mehr stimmig wären für dich?) oder nicht.


    Persönlich würde ich mich an deiner Stelle wenn das Beförderungsamt auch unabhängig von Besoldungsfragen, rein inhaltlich interessant ist für dich mutmaßlich bewerben und dann eben darauf bauen, dass es bei einer Besoldungsangleichung zumindest A13Z geben wird für Lehrkräfte, die bereits A13 als Folge einer Beförderung erhalten. Wenn es dich aber massiv fuchsen würde, wenn du zwar nicht weniger, alle anderen, die die Arbeit nicht machen, aber ab Zeitpunkt X genau so viel erhalten würden (also wie aktuell ja auch), dann lass es entweder sein oder überleg dir, ob du dann ggf. das Beförderungsamt zurückgeben wolltest/könntest, nachdem du keine weitergehenden Ambitionen hast oder ob du deinen Zeitaufwand insgesamt so gestalten könntest, dass es eben kein Mehraufwand mehr wäre. (Und ich halte es für völlig nachvollziehbar, dass einen das fuchsen würde, das ginge mir nicht anders, auch wenn ich eine enorm hohe intrinsische Motivation für den Beruf habe. Trotzdem arbeite ich für Geld und finde, dass die Übernahme von zusätzlichen Aufgaben und von mehr Verantwortung auch zusätzlich entlohnt werden darf.)

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • in der Regel dafür auch in bestimmten Arbeitsbereichen zugewiesene "Mehrarbeit" leisten (Funktionsstellen also)

    Das sind keine Funktionsstellen sondern Stellen im 1. Beförderungsamt.

    Also? Würdet ihr in der derzeitigen Situation (NRW) euch für solch ein Amt bewerben? Warum (nicht)? Habe ich etwas übersehen? Helft mir auf die Sprünge...

    Die aktuelle Gesetzgebung behandelt das Thema der Beförderungsämter (noch) nicht.

    Denkbar ist, dass es A13 + Zulage für Beförderungsämter gibt.


    Wenn du eh keine Ambitionen nach oben hast, dann lass es. Wofür denn auch?

  • ...nichts dabei herum kommt, außer (vielleicht) persönlicher Seelenfrieden,

    Ich denke, vor allem damit müsstest du dich auseinandersetzen. Wie geht es dir in 3 Jahren damit, wenn eine Kollegin den Posten hat? Unabhängig davon, ob A12/13 für alle oder nicht oder so. Wirst du voraussichtlich froh sein, dich nicht darum kümmern zu müssen und nicht verantwortlich zu sein? Oder wirst du dich ewig ärgern, dass es jemand anders tut und niemand dich nach deiner Meinung zum Thema fragt, obwohl du schon viel Zeit investiert hast und vielleicht mehr dazu weißt? Macht dir die Tätigkeit Spaß oder geht es dir um eine öffentliche Anerkennung?


    Wenn du A13 nur erstrebenswert findest, wenn es nicht alle bekommen, wäre ich vorsichtig. Wirkliche Anerkennung von anderen bekommst du in diesem Job sowieso nie.

  • Wenn die Aufgabe an einer Schule, die dir passen würde, ausgeschrieben ist, wird sie jetzt besetzt. Wie wahrscheinlich ist es, dass es später eine gleiche/ähnliche Stelle geben wird?


    Für NRW wie auch NDS gehe ich davon aus, dass das Land denen, die die zusätzlichen Aufgaben übernommen haben, anbieten muss, wenn es den zusätzlichen Einsatz erhalten möchte. In NDS würde das Land u.a. etliche SL an den Grundschulen verlieren.

  • Denkbar ist, dass es A13 + Zulage für Beförderungsämter gibt.

    Heute erhielt ich eine Mail des Philologenverbandes, wo erwähnt wurde, dass die Anhebung auf A13 KEINE Anhebung in die Laufbahn 2.2 (ehem. höherer Dienst) ist. Somit bleiben die Lehrer:innen in der Laufbahn 2.1 (gehobener Dienst).


    Demnach ist es mehr als wahrscheinlich, dass Beförderungsämter mit einer Zulage versehen werden und nicht nach A14 besoldet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man schnell A13 haben möchte und nicht mit den ganzen Zulagen bis 2026 warten möchte, kann eine Revision für die Beförderung von A12 nach A13 sinnvoll sein.

    Wenn man sich keine Zusatzbelastung unbedingt ans Bein binden möchte, könnten sich das Abwarten der Angleichung an A13 (und die Übernahme der genannten Tätigkeit gegen Entlastungsstunden) sicherlich lohnen.

  • Im Grunde wäre es ein guter Zeitpunkt um die antiquierten Beförderungsstellen zu ersetzen.

    Aufgabengebundene Zulage oder aufgabengebundene Entlastung wären meiner Meinung nach ein guter Weg. In gewisser Weise ist der bisherige Weg ein Unding, weil die einmal gewährte Beförderung nicht mehr zurückgenommen werden kann, wenn jemand seinen Beförderungsaufgaben nicht (mehr) nachkommt.


    Dazu kommt dann noch ein absurdes Mißverhältnis der Beförderungsaufgaben zwischen Schulen und Schulformen. Da macht z.B. einer die DAZ-Koordination für eine Entlastungsstunde bei A12 und der andere bekommt dafür A14. Der eine betreut die Nawi-Sammlung für lau nebenher, der nächste bekommt Entlastung, ein weiterer A13 und noch ein anderer A14. Völlig irrer Wildwuchs, wenn man das mal aufgabenorientiert von außen betrachtet.


    Bezüglich der individuellen A13-Aufstiegsstellen-Entscheidung derzeit:

    4 Jahre eher A13 ist doch immer noch gut und zumindest eine zukünftige Zulage nicht völlig unwahrscheinlich.

    • Offizieller Beitrag

    In gewisser Weise ist der bisherige Weg ein Unding, weil die einmal gewährte Beförderung nicht mehr zurückgenommen werden kann, wenn jemand seinen Beförderungsaufgaben nicht (mehr) nachkommt.

    Eine Schulleitung mit Ar*** in der Hose würde sich das nicht bieten lassen. Da gäbe es sicherlich früher oder später disziplinarische Konsequenzen.

  • Eine Schulleitung mit Ar*** in der Hose würde sich das nicht bieten lassen. Da gäbe es sicherlich früher oder später disziplinarische Konsequenzen.

    Hier sind die Aufgaben, die man für eine A14-Beförderung übernehmen muss, zeitlich begrenzt.


    Ist aus der Historie auch logisch, da man ansonsten keine guten Interessenten gefunden hätte, als die guten noch regelmäßig regulär befördert wurden. Da die reguläre Beförderung immer seltener/später wird…

    • Offizieller Beitrag

    Ausgangspunkt für Disziplinarmaßnahmen wäre das Beamtenstatusgesetz - hier § 47.


    § 47 BeamtStG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    Den Grundkatalog der Maßnahmen findest Du hier:

    SGV § 5 (Fn 2) Arten der Disziplinarmaßnahmen | RECHT.NRW.DE


    In Verbindung mit:

    SGV § 17 (Fn 4) Einleitung von Amtswegen | RECHT.NRW.DE


    Das Nichterfüllen einer übertragenen Zusatzaufgabe im Zuge einer Beförderung dürfte meines Erachtens mittelfristig als eine solche Pflichtverletzung zu erachten sein.

  • Die Zurückstufung stellt eine solche disziplinarische Maßnahme dar. ABER das liegt ganz sicherlich nicht im Vermögen einer Schulleitung. Da ist mindestens die Mittelbehörde im Boot. Die dafür notwendigen Verfehlungen müssen allerdings gravierend sein. Schließlich stellt die Zurückstufung die vorletzte Eskalationsstufe dar. Ein einfaches Nichterfüllen bestimmter Funktionsaufgaben erfüllt das m.E. nicht.

    Von wegen Schuft, ein Zyniker ist ein enttäuschter Idealist!

  • Papier ist geduldig.

    Die Praxis sieht leider anders aus. Du hast keine Rückendeckung aus der Rechtsabteilung der Bezirksregierung oder vom Ministerium.

    Defakto greift das alles nur im Straftatbereich.


    Vielleicht arbeite ich auch nur im Regierungsbezirk der Hinterwäldler. Das wurde mir zumindest dezent von meinen rheinländischen Kollegen gesagt, als ich dort weg und hierhin gewechselt bin. :D

    • Offizieller Beitrag

    Die Zurückstufung stellt eine solche disziplinarische Maßnahme dar. ABER das liegt ganz sicherlich nicht im Vermögen einer Schulleitung. Da ist mindestens die Mittelbehörde im Boot. Die dafür notwendigen Verfehlungen müssen allerdings gravierend sein. Ein einfaches Nichterfüllen bestimmter Funktionsaufgaben erfüllt das m.E. nicht.

    Natürlich ist die obere Behörde mit im Boot. Und bis eine solche Maßnahme der Zurückstufung greift, kann man auch niedrigschwelliger intervenieren.

    Der Hybrid-LehrerJurist Hoegg widmet in seinem Buch "Schulrecht! für schulische Führungskräfte" ab Seite 100 gut 20 Seiten dem Umgang mit "schwierigen Kollegen". Man hat also auch weit unterhalb der Schwelle des Disziplinarverfahrens durchaus die Möglichkeiten, als SchulleiterIn auf entsprechendes Verhalten zu reagieren. Man muss es eben nur wollen und das Ganze dann konsequent durchziehen.

    KollegInnen, die die Zusatzaufgabe bewusst nicht wahrnehmen, finden für sich in der Regel eine Art "Notwehr"-Begründung wegen des "bösen Systems". Einige gehen dann soweit, sich mehrere Wochen dienstunfähig schreiben zu lassen. Das nimmt dann irgendwann pathologische Züge an - da kann man dann nicht mehr viel machen. Aber zum Glück sind ja nicht alle KollegInnen so...

    • Offizieller Beitrag

    Papier ist geduldig.

    Die Praxis sieht leider anders aus. Du hast keine Rückendeckung aus der Rechtsabteilung der Bezirksregierung oder vom Ministerium.

    Defakto greift das alles nur im Straftatbereich.


    Vielleicht arbeite ich auch nur im Regierungsbezirk der Hinterwäldler. Das wurde mir zumindest dezent von meinen rheinländischen Kollegen gesagt, als ich dort weg und hierhin gewechselt bin. :D

    Hmm, also das kann ich auf der Basis anekdotischer Evidenz nicht bestätigen. Da konnte die BR auch durchaus anders.

  • Natürlich ist die obere Behörde mit im Boot. Und bis eine solche Maßnahme der Zurückstufung greift, kann man auch niedrigschwelliger intervenieren.

    Der Hybrid-LehrerJurist Hoegg widmet in seinem Buch "Schulrecht! für schulische Führungskräfte" ab Seite 100 gut 20 Seiten dem Umgang mit "schwierigen Kollegen". Man hat also auch weit unterhalb der Schwelle des Disziplinarverfahrens durchaus die Möglichkeiten, als SchulleiterIn auf entsprechendes Verhalten zu reagieren. Man muss es eben nur wollen und das Ganze dann konsequent durchziehen.

    KollegInnen, die die Zusatzaufgabe bewusst nicht wahrnehmen, finden für sich in der Regel eine Art "Notwehr"-Begründung wegen des "bösen Systems". Einige gehen dann soweit, sich mehrere Wochen dienstunfähig schreiben zu lassen. Das nimmt dann irgendwann pathologische Züge an - da kann man dann nicht mehr viel machen. Aber zum Glück sind ja nicht alle KollegInnen so...

    Ist es gute Führung, wenn es einem mit „Arsch in der Hose“ gelingt, einen funktionierenden Kollegen, der sich um seine eine Extra-Stunde drückt, in eine längerfristige Dienstunfähigkeit zu eskalieren?

    • Offizieller Beitrag

    Flupp


    Das wäre eine Extremvariante, die ich so nicht im Sinn hatte. Natürlich würde eine "gute" Schulleitung hier ganz anders ansetzen und erst einmal nach den Ursachen forschen und die/den Kollegen/Kollegin dazu motivieren, seine Zusatzaufgabe pflichtgemäß zu übernehmen. Wenn sich die Person aber hartnäckig weigert, würde ich nicht einfach so klein bei geben. Das schafft nämlich auch Unzufriedenheit im Kollegium und zieht NachahmerInnen nach sich.

  • Das ist wahr.

    Aus meiner Erfahrung werden aber nicht unbedingt die Drückeberger A14, sondern es entstand während der Tätigkeit eine Überforderungssituation privater oder beruflicher Art, wenn die Arbeit in diesem Bereich einschläft.

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