Muss man Zusatzqualifikationen mitteilen?

  • Hallo zusammen,


    ich bin Lehrerin an einem Berufskolleg, an dem auch Sprachklassen unterrichtet werden. Auch in den anderen Klassen ist der Anteil an Schülern*innen nichtdeutscher Herkunftssprache sehr groß. Deshalb habe ich vor Kurzem eine Zusatzqualifikation im Bereich Deutsch als Zweit- bzw. Fremdsprache erworben. Ich wollte mich in diesem Bereich weiterbilden, um Anregungen und Ideen zu bekommen, wie ich in meinem (Fach-)Unterricht besser auf die Bedürfnisse dieser Schüler*innen eingehen kann. Außerdem macht es mir einfach Spaß, dazuzulernen. Einen richtigen Sprach- oder Integrationskurs (evtl. sogar mit Alphabetisierung) möchte ich (zumindest zum jetzigen Zeitpunkt) allerdings nicht unterrichten. Der Hauptgrund dafür ist, dass Ich noch Berufsanfängerin bin, fachfremd unterrichten muss und momentan nicht die Kapazitäten habe, mich mitten im Schuljahr da auch noch einzuarbeiten.


    Nun ist es aber so, dass an unserer Schule ein zusätzlicher Deutschkurs zustande kommen soll, für den aktuell, bzw. schon seit den Sommerferien (da hatte ich das Zertifikat noch nicht), händeringend eine DaZ-/DaF-Lehrkraft gesucht wird. D.h. es gibt sogar eine Warteliste mit Schülern*innen. Dass für den Kurs eine Lehrkraft gesucht wird, ist zwar allgemein bekannt, aber die Suche läuft eher im Hintergrund, sodass ich über den genauen Stand gar nichts weiß. Dass ich mittlerweile über ein DaZ-/DaF-Zertifikat verfüge, habe ich bisher niemandem erzählt. Nun wollte mich hier vergewissern, dass ich das auch nicht tun muss. Die DaZ-/DaF-Weiterbildung habe ich freiwillig und gänzlich in meiner Freizeit absolviert, sie war also nicht Einstellungsvoraussetzung. Allerdings hat die Schulleitung mir damals für die Bewerbung schriftlich bestätigt, dass ich mit DaZ-Schülern*innen arbeite, was mittlerweile aber wohl in Vergessenheit geraten ist. Zumindest bin ich nie wieder darauf angesprochen worden.


    Eventuell kann ich mir vorstellen, in ein bis zwei Jahren im DaZ-/DaF-Bereich eingesetzt zu werden, aber weil auf meinem DaZ-/DaF-Zertifikat das Datum draufsteht und die Schulleitung noch ganz lange nicht in den Ruhestand geht, würden dann sicher Fragen kommen. Also denke ich, dass ich entweder jetzt etwas sagen oder für alle Zeiten die Klappe halten sollte. Wie seht ihr das? Gibt es eine elegantere Lösung, bei der ich es mir nicht verbaue, irgendwann DaZ-/DaF-Kurse zu unterrichten?

  • "Liebe Schulleitung,


    ich habe eine Qualifikation im DaZ/DaF-Bereich gemacht, mit der ich die Schule gern im nächsten Schuljahr unterstützen möchte. Momentan habe ich allerdings keine Kapazitäten, da ich mich als Berufsanfängerin erst noch in meine eigentlichen Unterrichtsfächer weiter einarbeiten muss."


    Viele SL kooperieren, wenn man mit offenen Karten spielt; deine SL kenne ich nicht. Mag sein, dass ihr deine Wünsche wumpe sind - falls man weiß, dass die Schule Kräfte in dem Bereich sucht, wirft das aber ein sehr merkwürdiges Bild, wenn das später einmal bekanntwird.

    Du schreibst, du habest "eine Zusatzqualifikation" erworben; meines Wissens sind die Anforderungen für Sprach- und Integrationskurse durch das BAMF ziemlich hoch. Bist du sicher, dass deine Qualifikation überhaupt ausreichen würde?

  • Ich wäre als Deine SL sehr irritiert, wenn die Schule einen eklatanten Mangel hat und eine Kollegin, die diesen Mangel im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit lindern könnte, nicht tun würde.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn dein SL etwas unterschrieben hat, dass du zur Zeit DaF-/DaZ-Schüler:innen unterrichtest: ich vermute, dass du die Fortbildung DaZ-Schule gemacht hast?
    https://www.uni-muenster.de/Cemes/lehrerfortbildung/


    Oder eine ähnliche?

    Dafür hättest du Anspruch auf Unterrichtsbefreiung während der Schule gehabt und auch wenn du Glück hast, dass es nicht der Fall war (und du dich also nicht verpflichtet fühlst): du hast den Platz von jemandem anderen genommen, der jetzt an seiner Schule ohne die notwendige Qualifikation fachfremd DaZ unterrichtet. (und aus deiner Schule durfte nur eine Person teilnehmen..)

    Also: nein, du bist vermutlich nicht rechtlich verpflichtet, es mitzuteilen, aber eigentlich hast du es durch die Unterschrift schon gemacht und egal wie lieb und besonnen deine SL ist: irgendwann wird es auffallen und es wäre sicher besser, den Weg vom Germanisten zu wählen oder eben diese gute Qualifikation jetzt dafür zu nutzen, DaZ zu unterrichten.

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