Beamte könnten im übrigen auch mal streiken. Da passier erstmal genau nichts.
Das sieht das BVerfG bislang etwas anders. Das immer wieder bestätigte Streikverbot von Beamten ist als Grundsatz des Berufsbeamtentums anerkannt, entsprechende Handlungen (dazu gehört übrigens auch der hier gerne empfohlene "Dienst nach Vorschrift") sind unzulässig und können disziplinarrechtlich geahndet werden.
Das sieht für die Teilnahme an entsprechenden Kundgebungen außerhalb der Dienstzeit natürlich anders aus, hierzu sind auch Beamte berechtigt.