Beurlaubung/ Beamtenstatuts (BW) einfrieren und stattdessen als Lehrer in der Schweiz arbeiten

  • Hallo Zusammen,


    ich bin verbeamtete Grund-/Haupt- und Werkrealschullehrerin in BW. Mein Ehemann hat ein Angebot bekommen ab Juli 22 beruflich in die Schweiz zu gehen.

    Da wir diesen Schritt gemeinsam gehen möchten, freue ich mich auf einen Austausch mit euch, falls ihr diesbezüglich Erfahrungen habt.


    Meine Überlegung ist es eine Beurlaubung (aus familien Gründen?) zu beantragen, mit in die Schweiz zu gehen und dort als Lehrerin zu arbeiten. Ist dieses Vorgehen möglich? Gibt es noch andere Optionen? Wer hat etwas ähnliches schon erfahren?


    Ich würde mich sehr über Antworten von euch freuen!

  • Eine Kollegin macht das aktuell. Quasi ein Sabbatjahr, nur ohne Ansparphase (weil die Entscheidung in ihrer Familie nicht so frühzeitig gefallen ist, dass eine Ansparphase eine Option gewesen wäre), sprich ohne Bezahlung und mit der Offenheit, die Zeit länger zu gestalten, weil sie noch nicht wissen ob und wann sie ggf. zurückkehren wollen/werden.

    Wenn ihr kleine Kinder habt geht das also auf jeden Fall ganz unproblematisch. Ohne Kinder weiß ich ehrlich gesagt nicht, ob das Auswirkungen haben könnte. Ich würde dir empfehlen, das mit deiner Gewerkschaft und/oder dem PR zu besprechen.


    Ich nehme an, das Angebot deines Mannes bezieht sich auf Juli 2023? Oder doch noch später, so dass eine 3-jährige Ansparphase für ein Sabbatjahr noch eine Option wäre?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank CDL für deine Antwort.


    Genau, das Angebot in die Schweiz zu gehen, bezieht auf Juli 2023.


    Weißt du, ob deine Kollegin in der Schweiz als Lehrerin (in ihrem Sabbatjahr) arbeitet?


    Ist das Sabbatjahr auf ein Jahr begrenzt oder kann man unbegrenzt im Rahmen des Sabbatjahr-Modells mit dem Partner im Ausland leben und arbeiten?


    Danke vorab für die Info.

  • Genau, ich möchte meinen Beamtenstatus nicht kündigen, denn was, wenn wir nach Jahren beschließen doch wieder nach Deutschland zu kommen, die Ehe endet,....


    Im Ausland möchte ich lokal als angestellte Lehrerin arbeiten.

  • Nein, die Kollegin ist in einem anderen Land, im Mittelmeerraum. Soweit ich weiß arbeitet sie aktuell nicht. Auch der Kollege aus meinem Ref, der im Sabbatjahr eine Radtour-Weltreise gemacht hat hat nicht gearbeitet. Unter welchen Voraussetzungen das möglich ist kannst du aber z. B. über deine Gewerkschaft erfragen.

    Das klassische Sabbatjahr (also mit Anparphase und den ersparten monatlichen Bezügen) geht ein Jahr. Wer das verlängern will muss eine Beurlaubung ohne Bezüge beantragen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich kenne mich in BaWü nicht so aus, aber ich nehme an, dass diese beamtenrechtlichen Regelungen, die ja zumindest zum Teil in ihrem Rahmen durch das Beamtenstatusgesetz geregelt sind, in den meisten BL ähnlich sind:

    • Sabbatjahre sind, wie CDL schon geschrieben hat, zeitlich begrenzt, in der Regel auf ein Jahr. Es gibt in manchen BL auch die Möglichkeit, nur ein halbes Jahr zu machen. Ob es in anderen BL längere Freistellungsphasen gibt, weiß ich nicht, kann es mir aber nicht so recht vorstellen.
    • Die Ansparphase für ein Sabbatjahr ist in der Regel mind. die Zeit, die man Freigestellt wird. D.h. für ein volles Jahr muss man ein Jahr sparen, für ein halbes Jahr reicht u.U. auch ein halbes Jahr Ansparphase.
    • Das, was die vorschwebt, ist eine Beurlaubung ohne Bezüge. Auch hier hat CDL schon das Wesentliche gesagt: Wenn du Kinder hast, müsste das recht einfach gehen, sonst muss es halt genehmigt werden. Aber: In der Regel ist man in dieser Zeit nicht behilfeberechtigt, muss sich selbst also zu 100% versichern. Man darf in dieser Zeit in der Regel auch nicht einfach so einer anderen bezahlten Beschäftigung nachgehen, man muss diese vorher genehmigen lassen.
    • Möglicherweise gibt es clevere Modelle um Elternzeiten etc. herum, da kenne ich mich aber nicht aus. Vielleicht kann jemand anderes hier mehr sagen?
  • Ich weise einfach mal darauf hin, dass die Schweiz kein EU-Land ist und du daher 1. eine Arbeitserlaubnis und 2. sowieso eine formale Anerkennung deines Staatsexamens durch die EDK brauchst. Dein Mann wird wohl einen Arbeitsvertrag unterschreiben, dann bekommst du - wenn du mit in die Schweiz umziehst - eine bedingte Aufenthaltsbewilligung, d. h. die ist an die Arbeitserlaubnis deines Mannes geknüpft. Du bekommst nicht automatisch selbst eine, ohne dass du selbst auch einen Arbeitsvertrag vorlegen kannst. Für die Primar- und Sekundarstufe sind immer viele Stellen ausgeschrieben, du musst aber ungefähr alle Fächer unterrichten können, damit du auch sinnvoll Stellenprozente zusammenbekommst. Wie das mit dem Beamtenstatus in Baden-Württemberg funktioniert, weiss ich natürlich nicht.


    Edit: Vermutlich ist die Not unterdessen so gross, dass sie dich auch ohne Anerkennung in befristeter Anstellung arbeiten lassen. Musst du halt rausfinden, indem du dich bewirbst. Bedeutet einfach eine schlechtere Lohnklasse.

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