Hallo, liebe Kolleg*innen
Bei einer Schülerinnen von mir aus dem Jahrgang 9 ist mir neulich aufgefallen, dass sie an ihrem Arm Selbstverletzungs Wunden hat.
Als kurze Info, die Schülerin war vor ca. 1,5 Jahren in Stationärer Behandlung aufgrund einer Mageruscht dies war mir auch bewusst, die Selbstverletzungen jedoch nicht.
Heute habe ich die mitarbeits Noten besprochen und dort die Gelegenheit genutzt zu fragen ob es ihr momentan gut geht. Zu meinem Überraschen hat sie sich mir dann tatsächlich anvertraut.
Sie verletzt sich wohl schon seit über einem Jahr selbst. Sie ist in Therapeutischer Behandlung, die Eltern wissen jedoch laut ihr nichts von den Selbstverletzungen, sondern nur von der Esstörung. Sie sagte mir, dass sie mit ihrem Therapeuten besprochen hat, dass sie es ihren Eltern erst mitteilt, wenn sie dazu bereit ist (die Wunden sind laut eigenen Angaben nicht so tief, dass sie ärztlich versorgt werden müssten).
Meine Frage ist jetzt, bin ich trotzdem verpflichtet den Eltern ihr Verhalten mitzuteilen, ich will ihr vertrauen nicht missbrauchen und zudem ist sie aktuell wie erwähnt in professioneller Behandlung. Trotzdem bin ich mir unsicher ob ich nicht doch verpflichtet bin dieses Verhalten zu melden.