Nein.
Dass du dich nur bis zu einem bestimmten Grad beschweren darfst, dass du ohne begleitende Fortbildung bist.
Freuen darfst du dich hingegen,
- dass du immer noch einen Job hast
- dass du amtsangemessen verwendet wirst
- dass du in einer Schule und nicht Büro bist (vgl. Präsenzzeiten)
- dass du in deiner studierten (!!!!) Schulform bist
- dass du sogar Trennungsentschädigungsgeld bekommen kannst.