? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • state_of_Trance

    Abordnung ist eine Sache, aber es war auch von " mit Ziel der Versetzung" die Rede. Das wäre nochmal eine andere Baustelle. Ist zwar theoretisch machbar, aber dazu müsste das Kapitel aus dem der Kandidat kommt ja überbesetzt sein, was ich mir nicht vorstellen kann. Außerdem wäre dann auch zu prüfen, inwieweit der Kollege für die neue Laufbahn weiterzubilden, damit er im Vergleich keine schlechteren Chancen im weiteren beruflichen Werdegang hat. Ob das bei jemand, der auf die neuen Herausforderung so ganz und gar keinen Bock hat zielführend ist, bezweifle ich. Ganz davon ab, wäre das so spâtestens der Punkt an dem ich das ganze einem Anwalt übergeben würde.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Da würde mich dann schon interessieren, ob die Mitbestimmung eingehalten wurde und was der BPR dazu sagt? Falls der nicht beteiligt wurde, wäre die Abordnung nichts rechtsgültig.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Der Personalrat hält sich recht bedeckt. Ich habe schon 3x angerufen. Immer heißt es, dass man mit dem Dezernenten sprechen will/gesprochen habe.


    Daraufhin sagt der Dezernent bei der Schulleiter-Ringsitzung öffentlich (an der auch gewählte Kollegiumsvertreter, unter anderem ich teilnehmen): „Wenn ich will, kann ich Lehrkräfte innerhalb von 2 Tagen abordnen.“ Offenbar hatte der PR Zweifel, dass diese Abordnungen innerhalb kurzer Zeit noch möglich sind.


    Auch interessant: der Dezernent, den ich dann mal spontan anrief, sagte mit Blick auf die Versetzungen im Sommer, dass das gar nicht so sicher sei. Von einer entsprechenden Mail sei ihm nichts bekannt. Der SL jedoch berichtete im November von dieser Mail.

    Vllt hole man die Kollegen auch wieder zurück oder würde andere, passendere Schulen finden. Es sei ihm (dem Dezernenten) klar, dass die Situation nicht gut sei, aber es ließe sich nicht ändern.


    Mir kam das etwas beschwichtigend vor, um uns ruhig zu halten und nicht gleich mit Anwalt und AU zu kommen, so nach dem Motto: „Wir kümmern uns, enttäuscht und nicht.“


    Es kann aber auch sein, dass, wenn man nun willig und engagiert den Dienst versieht, es trotzdem vor den Sommerferien heißt: „Jetzt haben Sie sich so gut eingelebt und es besteht immer noch Bedarf, wir versetzen Sie jetzt dauerhaft an die Förderschule (oder Hauptschule, was auch immer nun ansteht).“


    Es scheint wohl so obskur, dass einige es trollig finden… das ist es aber nicht.

  • Erst einmal geht es ja um eine Abordnung.

    In Bayern scheint es dazu sogar ein Programm zu geben: Als Gymnasiallehrkraft an die Förderschule wechseln (bayern.de)

    Hier geht es aber um junge Lehrkräfte, die an Vormittags-Regelschulen arbeiten.


    Bei uns geht es um Lehrkräfte im mittleren Alter, die seit Jahren nur an der Sek II mit Erwachsenen arbeiten. Also diametral anders.

    Es macht für mich immer noch keinen Sinn außer den, dass man vom Ministerium sagen kann, dass man formal die Unterdeckung bei den Lehrerstellen an Haupt- und Förderschulen verringert hat.

    Von der Qualität des Unterrichts und von der Demotivation des Personals ist keine Rede.

    • Offizieller Beitrag

    Erst einmal geht es ja um eine Abordnung.

    In Bayern scheint es dazu sogar ein Programm zu geben: Als Gymnasiallehrkraft an die Förderschule wechseln (bayern.de)

    es geht um ein freiwilliges Qualifizieren!! Das ist doch wohl was Anderes als eine Abordnung und gar Versetzung gegen das Interesse / den Willen und es ist nicht die Rede, später die Inklusion an der Stammschule voranzutreiben.

  • Interessehalber gefragt - sowohl in meinen Anstellungen in der Wirtschaft und Kommunalunternehmen, als auch jetzt an der Schule - es steht drin, dass ich auch in anderen Bereichen bei entsprechendem Bedarf eingesetzt werden kann (Direktionsrecht des Arbeitgebers).
    Es werden keine Bereiche explizit ausgeschlossen, in einem Vortrag war sogar von einem Gehaltsanpassung nach unten die Rede (die Anstellung habe ich dann nicht angetreten). Ist das denn bei den Verträgen von Beamten nicht vorgesehen?
    An der einen Stelle gibt es keine Arbeit mehr, an der anderen werden händeringend Leute gesucht, die eine ähnliche Arbeit verrichten.

  • Anfängerin

    Verträge bei Beamten? Individuelle Verträge gibt es bei Beamten nicht. Alle Aspekte sind im Landesbeamtengesetz geregelt. Zumindest gilt dies für normale Lehrer, was so in den B Besoldungsstufen los ist, ist nicht meine Baustelle. Gerade als Beamter bist Du beliebige Verfügungsmasse des Arbeitgebers. Allerdings hast Du Anspruch nicht nur auf eine amtsangemessene Besoldung sondern auch auf die amtsangemessene Beschäftigung. Abweichungen hiervon sind nur im Falle gesundheitlicher Einschränkungen denkbar. Was amtsangemessene Beschäftigung bedeutet ist eine Einzelfallentscheidung und so einfach nicht zu beantworten. Genau dies ist der Grund, weswegen ich in den hier geschilderten Fällen, ich mir juristische Expertise einholen würde.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ist das denn bei den Verträgen von Beamten nicht vorgesehen?

    Beamte haben keine Verträge.


    Aber inhaltlich ist das natürlich so vorgesehen und passiert. Darum geht es ja in diesem Thread. Nur dass einige es aus welchen Gründen auch immer für "unzumutbar" halten.

    Gerade als Beamter bist Du beliebige Verfügungsmasse des Arbeitgebers.

    Beamte haben auch keinen Arbeitgeber.

  • Die Geister scheiden sich wohl an der Frage, ob das tatsächlich "ähnliche Arbeit" ist oder nicht. Ich habe so meine Zweifel.


    Wenn diese Abordnungen tatsächlich formell so stümperhaft ablaufen, wie hier skizziert, ist das noch das i-Tüpfelchen auf dieser absurden Nummer.


    Wäre spannend, wie viele langfristige AUs so ein Vorgehen erzeugt..

  • Ich schließe ja nach wie vor einen Trollversuch nicht aus.

    Und was sollte ich vorlegen, um den zu entkräften?


    Aber selbst wenn der Ablauf einer rechtlichen Prüfung nicht Stand hält… dann kommt man zu einer Hauptschule oder Gesamtschule im Brennpunkt und kann zumindest gegen die Schulform kaum argumentieren. Ob das besser ist?


    Bei den langfristigen AUs bin ich mir nicht sicher, ob das nachteilig sein könnte, obwohl mir auch kein konkreter Nachteil einfällt.

  • Bei den langfristigen AUs bin ich mir nicht sicher, ob das nachteilig sein könnte, obwohl mir auch kein konkreter Nachteil einfällt.

    Wenn wir hier über geplante Trotz- und Gefälligkeits-AUs reden, dann hoffe ich, dass die zur Entfernung aus dem Dienst führen.

    Das ist dann in der Tat dann nur für den Betroffenen ein Nachteil und für alle anderen Akteure im Schulsystem ein Vorteil.

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