? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • Ich finde das, was Aviator zu hören bekommen hat, nun wirklich nicht "nachvollziehbar". Und "unausweichlich" (Zitat Palim) wäre für mich tatsächlich nur der konsequente Stellenwechsel. Versetzung an Gymnasium oder BK würde ich angemessen finden, wenn es denn sein muss. Gesamtschule müsste man aufgrund des passenden Lehramts wohl oder übel schlucken. Alles andere - nein danke 😊


    Nachdem ich schon länger immer mal wieder auf durchaus interessante Fernstudiengänge schiele, denke ich, mein erstes 2023er Vorhaben wird sein, in der Richtung einfach wirklich mal was anzufangen. Kann nicht schaden, falls es an der Schulfront doch irgendwann schief geht.

  • Ich frage mich einmal mehr, warum Lehrkräfte mit A12 seit Jahren in der Inklusion durchaus FöS-SuS beschulen können - nur am Gym ist man dafür nicht ausgebildet, obwohl es mit A13 ja amtsangemessen wäre?

    Auch Gymnasiallehrkräfte sind bereits seit längerem in der Inklusion eingebunden. Das gilt insbesondere für diejenigen, die an Gesamtschulen unterrichten, aber auch an den Gymnasien ergeben sich entsprechende Notwendigkeiten bereits seit einigen Jahren.

  • Mal eine ganz anderer Ansatz: Könnte man eine solche Abordnung mit anschließender Versetzung nicht allein schon deswegen ablehnen, weil einem damit der spätere Karriereweg verbaut wird? Als Sek2-Kollege an einem Gymnasium, BK oder WBK steht einem ja der Weg über a14 und a15 bis a16 offen. Wird man jetzt an eine Grundschule oder Sek 1 Schule abgeordnet, wird einem damit der Karriereweg mal gleich komplett verbaut.


    Oder kann man als Abgeordneter Sek2-Pauker an einer Grundschule auch noch als Abteilungsleiter a15 erreichen, während der Rektor nur a13z bekommt?


    Nachtrag: Wäre nicht allein schon aus dem Grund bei einer entsprechenden Abordnung ein sofortiger Versetzungsantrag an eine Drittschule zwingend angebracht?

  • Ich frage mich einmal mehr, warum Lehrkräfte mit A12 seit Jahren in der Inklusion durchaus FöS-SuS beschulen können - nur am Gym ist man dafür nicht ausgebildet, obwohl es mit A13 ja amtsangemessen wäre?

    Wie ich das hier im Thread verstanden habe: Gymnasiallehrkräfte haben das Latinum im Studium nachholen müssen (warum auch immer sie es nicht in der Schule gemacht haben) - deshalb sind sie für FöSuS überqualifiziert. Und sie machen generell einen grundlegend anderen Job, denn nur sie vermitteln fachlich richtige Inhalte. Dafür können sie auch nur ihre studierten Fächer unterrichten - und wenn es die nun mal an der G-Schule nicht gibt ...

  • pepe

    Drum ja: Sofort einen Versetzungsantrag an eine Drittschule stellen, an der man den beabsichtigten Karriereweg durchlaufen kann.


    Wenn man jetzt ganz gehässig ist, müßte man den Dienst an der Grundschule noch richtig schlecht machen, damit die aktuelle Einsatzschule bloß nicht auf die Idee kommt jemanden bei so einer Versetzung dann noch für unabkömmlich zu erklären. Stattdessen muß die Grundschule froh sein den abgeordneten Kollegen wieder loszuwerden, damit man sein persönliches Fortkommen sichern kann.

  • Abteilungsleiter an der Grundschule? Gibt es nicht.

    Es gibt zwar keine Abteilungsleiter an der GS, aber immerhin junior educational consultants (SuS) und senior educational team leaders (LuL). Macht auch was her.

  • Abitur ging/geht auch ohne Latinum.

    Auch erst seit jüngerer Vergangenheit (ca. 1900, meine ich?). Eine Entwicklung, die ich persönlich bedauere.


    Edit: Also ohne Latein geht es seit damals. Ab wann es großes und kleines Latinum und später Latinum als formale Bescheinigungen gab/gibt, weiß ich nicht.

  • Mal eine ganz anderer Ansatz: Könnte man eine solche Abordnung mit anschließender Versetzung nicht allein schon deswegen ablehnen, weil einem damit der spätere Karriereweg verbaut wird? Als Sek2-Kollege an einem Gymnasium, BK oder WBK steht einem ja der Weg über a14 und a15 bis a16 offen. Wird man jetzt an eine Grundschule oder Sek 1 Schule abgeordnet, wird einem damit der Karriereweg mal gleich komplett verbaut.

    Es wird gar kein solcher Weg durch die Abordnung verbaut. Die entsprechenden Stellen werden ohnehin landesweit öffentlich ausgeschrieben und die Zugangsvoraussetzung ist eine entsprechende Lehrbefähigung, nicht jedoch der tatsächliche Einsatz bereits an der ausschreibenden Schule oder gar Schulform.


    Insofern:

    Oder kann man als Abgeordneter Sek2-Pauker an einer Grundschule auch noch als Abteilungsleiter a15 erreichen, während der Rektor nur a13z bekommt?

    Ja, das geht....nur halt nicht an der Grundschule, an der man zwischenzeitlich abgeordnet ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich frage mich einmal mehr, warum Lehrkräfte mit A12 seit Jahren in der Inklusion durchaus FöS-SuS beschulen können - nur am Gym ist man dafür nicht ausgebildet, obwohl es mit A13 ja amtsangemessen wäre?

    1) Das ist umgekehrt besch... (ich beziehe mich jetzt auf die Besoldung).

    2) Inklusive Settings ohne Doppelbesetzung sind besch..., egal ob Grundschule oder weiterführende Schule

    3) Inklusive Settings sind aber trotzdem weiterhin etwas Anderes als 7-8 (keine Ahnung, wieviele Kinder in einer GE-Klasse sind) GE-Schüler*innen, die komplett unterrichtet werden und wo man keine Hilfe von einer Sonderpädagogikkraft, die zb bei Materialien / Differenzierung helfen kann.

  • Auch Gymnasiallehrkräfte sind bereits seit längerem in der Inklusion eingebunden. Das gilt insbesondere für diejenigen, die an Gesamtschulen unterrichten, aber auch an den Gymnasien ergeben sich entsprechende Notwendigkeiten bereits seit einigen Jahren.

    Dann ist es doch um so erstaunlicher, wie sehr es hier kategorisch abgelehnt wird, weil man dies nicht als Aufgabe für Gymnasiallehrkräfte ansieht,

    einmal mehr, wenn sie in NRW als für GymGeSa ausgebildet werden.

  • Die entsprechenden Stellen werden ohnehin landesweit öffentlich ausgeschrieben und die Zugangsvoraussetzung ist eine entsprechende Lehrbefähigung

    Rein formal sicher richtig, aber in der Realität werden solche Stellen passend auf einzelne Personen ausgeschrieben. Guck Dir mal an wie detailiert die Stellenausschreibungen verfaßt werden. Ich denke z.B. daran, daß es im Berufsschulebereich eine bestehende langjährige Zusammenarbeit mit einer ganz bestimmten Prüfungskammer einer bestimmten IHK geben muß. Da ist klar, daß die Stelle paßgenau auf einen gewünschten Kandidaten ausgeschrieben ist.

  • Dann ist es doch um so erstaunlicher, wie sehr es hier kategorisch abgelehnt wird, weil man dies nicht als Aufgabe für Gymnasiallehrkräfte ansieht.

    Ich denke, man muss hier wirklich unterscheiden zwischen der bislang hier schon hinreichend festgestellten Amtsangemessenheit des entsprechenden Einsatzes, auch wenn dieser eine Neueinarbeitung in ein noch recht unbekanntes Terrain erfordert, und die nachvollziehbar geringe Begeisterung, wenn man das persönlich auf einmal machen soll.

  • Rein formaql sicher richtig, aber in der Realität werden solche Stellen passend auf einzelne Personen ausgeschrieben. Guck Dir mal an wie detailiert die Stellenausschreibungen verfaßt werden. Ich denke z.B. daran, daß es im Berufsschulebereich eine bestehende langjährige Zusammenarbeit mit einer ganz bestimmten Prüfungskammer einer bestimmten IHK geben muß. Da ist klar, daß die Stelle paßgenau auf einen gewünschten Kandidaten ausgeschrieben ist.

    Das mag ja sein, de jure sieht es aber anders aus und dürfte daher gerade nicht als Argument dienen, eine Abordnung abzulehnen. Nebenbei: mir sind inzwischen - inklusive mir selbst - eine gute Reihe von Personen bekannt, die ihre A14- oder A15-Stellen in Verbindung mit einem Schulwechsel erlangten. Trotz der teils detailreichen Ausschreibung für mögliche interne Kandidaten ist der Weg also gar nicht so abwegig.

    • Offizieller Beitrag

    "Aufgabe" ist nicht dasselbe wie "Kompetenzen entsprechend".

    Wenn Regelschullehrkräfte seit Jahren klagen, dass sie eine Doppelbesetzung brauchen, doch nicht, weil sie Daumen drehen wollen, sondern weil sie den SuS (weder den "Inklusionskindern" als auch den "Regelschulkindern") nicht gerecht werden.

    Dann werden sie es in der Förderschule auch nicht.

    Und: es ist ein Unterschied zwischen "Teilaufgabe" und "Vollzeitaufgabe".
    Ich würde mich auch weigern, Vollzeit in einem Büro zu sitzen und durchgehend korrigieren. Obwohl es nunmal auch zu meiner Stelle gehört.

    Aber: ich würde remonstrieren, mit Verweis auf mangelnde Qualifikation und würde mir wünschen, dass die Eltern an den Schulen rebellieren.

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