zwangsabgeordnet
Wohl kaum. Welcher Zwang soll denn da ausgeübt worden sein?
zwangsabgeordnet
Wohl kaum. Welcher Zwang soll denn da ausgeübt worden sein?
Ich nehme Bezug auf den Thread-Titel. Der wiederum stammt nicht von mir.
Meines Wissens ist eine solche Abordnung schon möglich und soll nach dem jetzigen Maßnahmenkatalog dahingehend verschärft werden, als dass der Radius auf 50 km ausgedehnt wird, in dem der Einsatzort dann liegen kann.
Komische Vergleiche, aber dann bitte so: Wenn du Zahnärztin wärst und würdest sagen, es sei eine Zumutung, Menschen in einer Wohngruppe die Zähne zu behandeln, wäre das genauso unreflektiert, natürlich.
Natürlich nicht. Wie viele Zahnärzte machen das wohl? Wie viele Ärzte engagieren sich bei "Ärzte ohne Grenzen"? Sind alle, die das nicht tun, automatisch menschenfeindlich oder wenigstens arrogante Arschlöcher?
Wer oder was ist "es"? Die Frage weiter oben, warum du Lehramt Grundschule studiert hast, war schon halbwegs ernst gemeint.
Ich ... kann es dir nicht sagen. Wirklich nicht. Im Moment. Ich denke mal drüber nach.
Aber wie sagt es meine Mutter immer so schön: "Wer weiß, wofür es gut war" ... Und es war auf jeden Fall die richtige Entscheidung, Garantiert.
Zitatdass sie die Chemieklausur im Medizinstudium mit einer 6 bestanden hätten
Wenn ich das lese, bin ich immer kurz verwirrt, bevor bei mir "Schweiz" klick macht.
ZitatOb du's glaubst oder nicht, bin ich bei uns in der Fachschaft aber auch die ganz grosse Emo-Tante, die sich jeden erdenklichen Scheiss anhört und bei jedem erdenklichem Scheiss jenseits des Fachunterrichts hilft wo es nur geht.
Das glaube ich dir. Und es wundert mich auch nicht. *daumenhoch*
Ich nehme Bezug auf den Thread-Titel
Ja, stimmt, der war schon unsinnig.
Ich nehme Bezug auf den Thread-Titel. Der wiederum stammt nicht von mir
Die zwingen einen mit Geld🤣
Nein jetzt ernsthaft, jede unfreiwillige Abordnung ist natürlich irgendwo mit Zwang vverbunden, da niemand sein Arbeitsverhältnis oder sogar eine Verbeamtung so einfach in die Tonne hauen möchte, was als ultima ratio natürlich möglich wäre.
Ich möchte Informatik und Englisch unterrichten, auch gerne im Leistungskurs (da es bei uns außer mir nur eine andere Person gibt, die Informatik unterrichtet, hatte ich auch schon zwei Informatik Leistungskurse gleichzeitig). Im Fach Englisch macht mir Grammatik- und Lektüreunterricht besonderen Spaß.
Das gibt es an einer Förderschule, egal mit welchem Förderschwerpunkt, aber alles nicht.
Das ist schon mal falsch. Natürlich gibt es Förderschulen, an denen SuS unterrichtet werden, die das Abitur anstreben. Aber prinzipiell ist die Aussage 'ich möchte meine Fächer auf einem bestimmten Niveau unterrichten etwas ganz anderes als die Aussage "mit Kindern zu arbeiten, die eine Behinderung haben, ist eine Zumutung."
Wer vielleicht zu Hause noch Angehörige pflegen muss, für den kann alleine der etwas weitere Fahrweg eine Zumutung sein. Ich rate jedem, seiner SL gegenüber sehr deutlich zu signalisieren, wenn man sich mit einer Abordnung, aus welchem Grund auch immer, überfordert fühlt. Kann die SL nicht abhelfen, müsst Ihr der Abordnung widersprechen, das Recht steht Euch zu. In diesem Zusammenhang dann bitte nicht vergessen, den Personalrat zu beteiligen, denn nur sprechenden Menschen kann auch geholfen werden. Falls gesundheitliche, familiäre oder Gründe wie es Pflege von Angehörigen eine Rolle spielen, führt dies bitte unbedingt an, da auch Fürsorgeasoekte berücksichtigt werden müssen. Falls Ihr einen GdB habt, setzt Euch bitte unbedingt mit der SbV in Verbindung, da auch eine Schwerbehinderung adäquat bei der Entscheidungsfindung mit berücksichtigt werden muss. Darüber hinaus ist es auch noch wichtig zu Wissen ob Ihr mit voller oder halber Stelle abgeordnet werdet. Bei einer vollen Stelle greift die Deputatstundenregelung der Zielschule. Wer also vom Gymnasium mit voller Stelle zur GS oder Realschule abgeordnet wird, hat dann auch ein Deputat von 28h. Daher ist es vielleicht interessanter statt einer vollen Abordnung zwei Teilabordnungen durchzuführen, dann behaltet Ihr nämlich die 25,5 Stunden und habt wenigstens zur Hälfte noch die Tätigkeit, die Ihr eigentlich machen wollt
Aber wie soll man der Abordnung widersprechen? Darum geht es doch grade. Angeblich sei das nicht möglich.
Tatsächlich sind nur KuK zur Abordnung ausgewählt worden, die keinen GdB haben, dafür aber volles Deputat, Eingangslehramt haben und nicht im Lehrerrat sind.
Beim WBK ist der Fall noch schwerer - 100% sind da nur 22h.
Beim WBK ist der Fall noch schwerer - 100% sind da nur 22h.
Aber Förderschule dürfte doch auch in NRW keine 28 Deputatsstunden haben?
Wie gesagt: Deine Gesamtarbeitszeit ändert sich als Beamter sowieso nicht.
Aber prinzipiell ist die Aussage 'ich möchte meine Fächer auf einem bestimmten Niveau unterrichten etwas ganz anderes als die Aussage "mit Kindern zu arbeiten, die eine Behinderung haben, ist eine Zumutung."
Wo habe ich geschrieben, dass das eine Zumutung sei? Es ist etwas anstrengend, dass du mir, nicht zum ersten Mal, eine Aussage unterstellst, die ich nicht getroffen habe.
Man widerspricht der Abordnung indem man ein entsprechendes formloses Schreiben über den Dienstweg an die Dienststelle schickt. Diese muss dem Widerspruch ja nicht folgen, wird aber dem Personalrat hierzu Rechenschaft ablegen und auf ggf. vorhandene Gegenargumente eingehen müssen.
Ok, jetzt wissen wir, dass es die einen eine unfreiwillige Abordnung, wieder andere eine Zwangsabordnung nennen. Ich denke - nein ich hoffe - es gibt die Abordnung, die im beiderseitigen Einverständnis oder mit Einwilligung des Abgeordneten erfolgt und dass dies auch die Regel ist.
An meiner Frage, ob es hier Menschen gibt, die so unfreiwillig abgeordnet wurden oder wo das ggf. versucht wurde, ändert das nichts.
Ich weiß von einem Fall vor einigen Jahren schon, in dem eine Lehrkraft von einer Grundschule in eine Förderschule abgeordnet wurde. Da gab es eine Überversorgung in der Grundschule und einen Mangel in der Förderschule. Es wurde per Losverfahren entschieden, wer im Kollegium gehen musste. Die Lehrkraft fand das gar nicht schön, hat sich aber dann eben damit abgefunden - und sie hatte auch die entsprechende (Zusatz-)Qualifikation.
Ich frage mich hingegen noch immer, wie man im Falle einer solchen Abordnung ohne die Qualifikation, bestmöglichst mit den Anforderungen des neuen Dienstfeldes umgehen könnte:
- Auf Fortbildungen bestehen? Gibt es da etwas für GE?
- Mit der neuen Schulleitung absprechen, welche Tätigkeiten genau auf einen warten und da Kompromisse aushandeln?
- Sich einlesen zum Thema GE?
- In der GE-Schule möglichst viel hospitieren vor Abordnungsbeginn?
Ich würde meinen Job aber halt auch trotzdem gern und gut machen wollen würden - nur hätte ich massive Bedenken, ob ich qualifiziert genug bin und würde das irgendwie ausgleichen wollen.
Aber Förderschule dürfte doch auch in NRW keine 28 Deputatsstunden haben?
Wie gesagt: Deine Gesamtarbeitszeit ändert sich als Beamter sowieso nicht.
Das Deputat an der Förderschule in NRW beträgt 27,5 Stunden. Aber dafür hat man auch nicht zweimal im Jahr Abiturprüfungen.
Aber wie soll man der Abordnung widersprechen? Darum geht es doch grade. Angeblich sei das nicht möglich.
Tja, dann kann man da wohl nichts machen.
Das Problem wurde bei uns dadurch raffiniert gelöst, dass der Bezirksregierung zuerst die überbelegten Fächer gemeldet werden sollten.
„Raffiniert“ nannte ich noch nicht mal. Ich finde das eher naheliegend.
Tatsächlich sind nur KuK zur Abordnung ausgewählt worden, die keinen GdB haben, dafür aber volles Deputat, Eingangslehramt haben und nicht im Lehrerrat sind.
Und?
Wo habe ich geschrieben, dass das eine Zumutung sei?
Hast du nicht. Das habe ich auch nicht geschrieben, es geht aber die ganze Zeit um diesen Satz.
Mir war bis dato wirklich nicht klar, dass überhaupt über das studierte Lehramt hinweg abgeordnet werden kann. Ich dachte, das wäre jetzt eine angestrebte Neuerung für die Zukunft, um die Unterversorgung an den Grundschulen abzufedern. Dass das aber anscheinend bereits jetzt möglich ist und dann auch noch an Förderschulen, empfinde ich wirklich als ziemlichen Hammer.
Ich würde diese Stelle nicht antreten und, wenn es wirklich dabei bleibt, auf Entlassung/Neueinstellung irgendwo anders setzen. Es gibt Bundesländer, in denen auch die Gymnasien noch nicht "dicht" sind.
Tatsächlich sind nur KuK zur Abordnung ausgewählt worden, die keinen GdB haben, dafür aber volles Deputat, Eingangslehramt haben und nicht im Lehrerrat sind.
Was würdest du denn vorschlagen, wer abgeordnet werden soll? Die Kriterien scheinen mir schon vernünftig zu sein und durchaus objektiv.
Ich hab keine Ahnung, ob die Abordnerei Sinn ergibt, weil jedes Jahr an einer anderen Schule ein Loch ist, das gestopft werden muss. Aber da dieses Prinzip existiert, tut das Land doch gut daran, es so sozial vertraglich wie möglich zu machen. Solange einer jung, gesund und ohne Familie ist, kann man ihm zumuten, ein oder zwei Jahre an einer anderen Dienststelle zu arbeiten. Dass das individuell doof sein mag kann sein, das ist aber der Deal des Beamtentums.
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