? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • Ich finde bei Grund-und Förderschulen muss ein Riegel vorgeschoben werden. Man hat sich bewusst dagegen entschieden so kleine [...]Kinder zu unterrichten und für Förderschule muss man auch eher geboren sein.



    ---

    Edit by Mod: durchgestrichene beleidigende Bemerkung entfernt, kl. gr. frosch, Moderator

  • Ich habe in Bayern was interessantes gefunden. Da können sich LuL an eine FS abordnen lassen, um Erfahrungen für Inklusion zu sammeln. Bei diesem freiwilligen Programm ist aber PB/geistige Entwicklung explizit ausgeschlossen, insofern irritiert mich die Abordnung an eine FöSchu mit Schwerpunkt PB doch sehr.

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Lehrkräfte einfach an eine Schulform abordnen kann, an der sie sich nicht regulär bewerben könnten. Das böte ja sonst grandiose Möglichkeiten, um vakante Stellen bei Polizei und Feuerwehr zu besetzen.

    Auch wenn du es dir nicht vorstellen kannst.

    Das ist genau das, was in NRW passiert!

  • Das ist echt der Knaller und rational nicht nachvollziehbar. Gerade für diese Klientel mit sehr besonderen Bedürfnissen muss man sich schon sehr bewusst entschieden haben und es kann nicht erwartet werden, dass schulformfremde Lehrkräfte sich in diesen völlig anderen Aufgabenbereich einarbeiten. Empfinde ich für alle Beteiligten als nicht zumutbar.

    Für Grundschule gälte ähnliches.

  • An der Stelle wäre ich als Seiteneinsteiger auch raus, würde auf meinen Beamtenstatus auf Lebenszeit verzichten und mir mit meinen Anfang bis Mitte 30 einen anderen Job suchen. Zusätzlich zu diesen ganzen Schikanen darf man auch nicht vergessen, dass wir schon länger erhebliche Reallohnverluste erleiden. Meine Exceltabelle sagt mir, dass ich aktuell bei über 15% Reallohnverlust bin. Wenn sich jetzt auch noch die Arbeitsbedingungen so verschlechtern bin ich raus, das tue ich mir nicht mehr an..

  • Naja, in Bezug auf NRW kann ich mir schon vieles vorstellen, insofern wirst du recht haben.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    <Mod-Modus>

    Es mag nicht jedermann Sache sein, an einer Grundschule oder einer Förderschule zu unterrichten.


    Genauso wie ich als Schulleiter einer Grundschule auch nicht unbedingt jeden Nicht-Grundschullehrer an meiner Schule haben möchte. (Wobei ich auch mit BK-Studenten sehr gute Erfahrungen bei uns gemacht habe.)


    Was aber nicht geht - und deswegen schreibe ich gerade im Mod-Modus -, ist die Wortwahl in einigen Beiträgen.

    a) abwertende Begriffe für Kinder

    b) "Strafe " als Bezeichnung für die Abordnung an die Förderschule - inkl. der damit verbundenen Hintergedanken, warum es eine "Strafe" sein könnte.

    etc.


    Ich bitte da ein wenig um Mäßigung - immerhin ist dies ein öffentlich sichtbares Forum.


    Danke.


    kl. gr. frosch, Moderator


    </Mod-Modus>

  • Ganz ehrlich: dann geh ich lieber mit meinen A13 in den Auslandsschuldienst.

    Dafür muss dir der Dienstherr auch eine Freigabeerklärung erteilen.


    Zum Begriff "Strafe": Meiner Erfahrung nach sind die Ämter und Behörden der Bildungsverwaltung ausgelastet bzw. überlastet genug mit der Aufgabe, den Laden irgendwie so halbwegs am Laufen zu halten. Versetzungen und Abordnungen sind Vorgänge, die hinter den Kulissen über mehrere Schreibtische gehen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass irgendein Sachbearbeiter oder Dezernent sich die Zeit nehmen will, als vermeintliche Strafe Vorgänge anzuordnen, die rechtlich nicht haltbar sein könnten. Das erscheint mir hier schon paranoid.

    Eher wirkt es für mich so als gäbe es hier eine Unterversorgung, an anderer Stelle eine Überversorgung und um das Problem schnell wenigstens für den Moment zu lösen, werden die Lehrkräfte hier von der einen Stelle auf die andere geschoben. Damit ist das Problem für den Augenblick vom Tisch, ob das dann funktioniert, vor einem Stufenverfahren Bestand hat oder sinnvoll ist, ist eine Frage für einen späteren Zeitpunkt und hoffentlich dann für eine andere Person. So zumindest meine Erfahrung im Amt.

  • Natürlich denkt kein Sachbearbeiter "Ach dem Gymnasial-/WBK-Kollegen" zeige ich es jetzt mal und schicke ihn an eine Förderschule. Aber es ist trotzdem die mit Abstand schwierigste und inkompatibelste Schulform für ausgebildete Gym-Kollegen.

  • Ja, ehrlich gesagt habe ich die Diskussion um den Begriff nur genutzt, um das mal zu formulieren, weil so viele Lehrkräfte, teilweise hier im Forum, aber auch in meinem Umfeld, immer ganz schnell davon reden, dass der Schulleiter oder der Dezernent und "das Ministerium" sich mit schlechten Stundenplänen, unfairen Abordnungen oder Versetzungen etc. rächt, wenn man nicht buckelt und genau das tut, was sie sagen.

    Die wenigsten haben eine Vorstellung davon, wie viel Mehrarbeit es an den entsprechenden Stellen erzeugen würde, so zu handeln. Entsprechend unwahrscheinlich sind solche "Strafen" auch.

    Ich habe diese Post also ein wenig für mein eigenes OT missbraucht. Sorry.


    EDIT: In der Einschätzung der Sinnhaftigkeit stimme ich dir völlig zu. Wenn ich an eine Förderschule oder Grundschule versetzt würde, wäre das eine Katastrophe für alle Beteiligten, von den Kindern, die völlig unzulänglich und inkompetent beschult würden, für mich, weil ich plötzlich in einem pädagogischen Umfeld agieren müsste, für das ich weder geschaffen noch ausgebildet bin, und für die Schulleitung, bei dir die ganzen Beschwerden eingehen würden. Ach ja, und bei den Kollegen, die ständig meine Inkompetenz ausbaden müssten.

  • Besonders obskur war hier, dass angeblich von der Bezirksregierung eine Lehrkraft explizit mit den Fächern X/Y angefordert wurde. Damit waren dem Lehrerrat die Hände gebunden. Keines der geforderten Fächer ist an der zugeteilten Förderschule Unterrichtsfach.

    Bei den Abordnungen ist der Lehrerrat eigentlich nicht an den Entscheidungen beteiligt, sondern es wird von der BezReg und den entsprechenden Personalräten übernommen.

  • Ich glaube nicht, dass jemand hier bewusst abwertend gegen Kinder oder Förderschüler schießt. Ich möchte trotzdem mit beiden Gruppen definitiv nicht arbeiten und würde es für mich als Höchststrafe empfinden, an einer Grundschule zu landen. Ich fand auch die Arbeit mit Förderschülern im Rahmen der Inklusion nie angenehm. Das lag nicht zwingend persönlich an den Kindern, sondern an der generellen Inkompatibilität. Ich finde, dass man das auch als Lehrer äußern dürfen sollte.

  • Was aber nicht geht - und deswegen schreibe ich gerade im Mod-Modus -, ist die Wortwahl in einigen Beiträgen.

    [...]

    b) "Strafe " als Bezeichnung für die Abordnung an die Förderschule - inkl. der damit verbundenen Hintergedanken, warum es eine "Strafe" sein könnte.

    Also ich würde so etwas auch als Strafe empfinden. Die Strafe hat in erster Linie aber damit zutun, daß es mich getroffen hat und nicht irgendeinen meiner Kollegen. Da bastele ich mir dann in meinem Kopf eine Rangordnung aller Kollegen meiner Schule zusammen, garniert mit ihrer Wertigkeit für die Schule. In dieser Rangordnung muß ich auf der untersten Stufe stehen, denn sonst wäre ich nicht derjenige, der diese Strafexpedition a la "Pilzesammeln im Galliergebiet" (frei nach Asterix) antreten muß. Sonst hätten sie einen anderen Kollegen auf diese Strafexpedition geschickt.


    Ich habe selber gegen meinen Willen eine mehrjährige Teilabordnung mitgemacht. So richtig als Strafe habe ich es dann empfunden, daß alle Kollegen an meiner Stammschule sich "schöne Ferien" gewünscht haben, ich aber nicht Urlaub machen konnte, weil ich an einem Tag mitten in der Ferienwoche an einer zweiten Schule Dienst schieben mußte, da diese Schule andere Ferientermine hatte.


    Als wenig später mein Kollege dran war mit der Strafexpedition hat er genau das Richtige getan und bereits bei seinem ersten Eintreffen an der Zweitschule gefragt, wo er denn hier einen Versetzungsantrag einreichen könne, um an eine dritte Schule zu kommen, an der seine Arbeit wertgeschätzt wird.

  • undichbinweg

    Nein, die BezReg würde sich rechtswidrig verhalten, wenn sie die Maßnahme ohne Zustimmung durchführt. Aber! Sie kann natürlich wenn wir ablehnen die Verfügung zurückziehen und eine neue Verfügung für ein halbes Jahr Abordnung schreiben, dann ist es nicht mehr zustimmungspflichtig. Insofern ergibt sich in der Praxis nur eine Aufschiebung um einige Wochen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • undichbinweg

    Und sich eine Versetzung zur Polizei ist nicht so ohne weiteres möglich. Es sei denn sie setzen einen als Lehrkraft für die Polizeischule ein. Du hast Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Eine Beschäftigung in der Förderschule dürfte hierbei sehr wohl noch als amtsangemessen durchgehen. Verwaltungsrichter haben da andere Kriterien als das Wohlfühlgefühl der Gymnasiallehrkraft, den in beiden Fällen handelt es sich um eine Tätigkeit die mit A13 bewertet wird also gleichwertig ist

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

    • Offizieller Beitrag

    Also ich würde so etwas auch als Strafe empfinden

    <Mod-Modus>

    Bei deinem Beitrag siehst du die reine Versetzung als "Strafe" an. Das ist zwar falsch, aber im Sinne meines Einwands in Ordnung.


    Mein Hinweis ging aber in eine andere Richtung. Der Beitrag von State auch. Daher mein Hinweis als Mod.

Werbung