? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • Ich war mal in einer ähnlichen Situation, dass Umstrukturierungen an der Schule anstanden. Der angesprochene Punkt, ob und wie man Fühler ausstreckt und wie man es kommuniziert, hat auch noch andere Folgen. In meinem Fall war es so, dass ich offen den Wunsch kommuniziert habe, im Fall der anstehenden Umstrukturierungen zu gehen. Das führte bei manchen KuK dazu, dass sie im Umgang stinkig wurden, weil sie auf der einen Seite zwar nicht weg wollten, auf der anderen Seite aber es auch nicht wollten, dass ich mich im Zweifel vor ihnen verdrücke und sie mir gegenüber bei einem späteren Wechsel Nachteile haben. Mein proaktives Handeln wurde von den Zögerern also missbilligt. Man wollte zwar nicht dahin, wo ich hin wollte, aber man wollte auch nicht, dass ich am neuen Ort einen Vorsprung haben sollte, falls sie später nachkämen.


    Ich habe aber das Glück, mit meinen Fächern (1.) sehr gesucht und (2.) an sehr vielen Schulen einsetzbar zu sein. So war die Suche nach einer anderen Schule - was die Zielschule anging - sehr leicht. Mangelfächer halt.


    (Am Ende hatte sich alles aber mit einem anderen als dem ursprünglich gedachten Pfad gelöst.)

  • In Bayern kommt, wenn die betroffene Person nicht mit der Abordnung einverstanden ist, der Personalrat ins Spiel, der der Abordnung zustimmen muss. Da werden dann natürlich soziale und gesundheitliche Gründe abgewogen.

  • Z.B. stimmt man nicht zu bei einem Kollegen, der morgens sein Kind in den Kiga bringen muss, was ihm Probleme macht, wenn er an die Anordnungsschule zukünftig 30 km einfach hinfahren muss. Da muss er so früh los, dass der Kiga noch nicht offen hat. Gleiches gilt für den Kollegen, der aus der Schule rausgeht, um seinen demenzkranken Vater zu füttern. Oder einem Kollegen mit chronischen Bandscheibenproblemen wird man eine lange zusätzliche Autofahrt täglich auch eher nicht zumuten wollen. In solchen Fällen wird sich ein PR dafür aussprechen, dass ein Kollege abgeordnet wird, der keine Kinder oder pflegebedürftigen Kinder hat und körperlich belastbar ist.

  • Das ist logisch, wird aber bei den hier beschriebenen Abordnungen nicht der Fall sein. Da geht es wirklich nur darum, dass die Kolleginnen und Kollegen das WBK verlassen müssen. Die Abordnungen/Versetzungen sollen wohnortnah erfolgen. Es gibt auch deutlich mehr Regelschulen als WBK, weshalb das kein Problem darstellt. Vermutlich werden die Wege eher kürzer.

  • Z.B. stimmt man nicht zu bei einem Kollegen, der morgens sein Kind in den Kiga bringen muss, was ihm Probleme macht, wenn er an die Anordnungsschule zukünftig 30 km einfach hinfahren muss. Da muss er so früh los, dass der Kiga noch nicht offen hat. Gleiches gilt für den Kollegen, der aus der Schule rausgeht, um seinen demenzkranken Vater zu füttern. Oder einem Kollegen mit chronischen Bandscheibenproblemen wird man eine lange zusätzliche Autofahrt täglich auch eher nicht zumuten wollen. In solchen Fällen wird sich ein PR dafür aussprechen, dass ein Kollege abgeordnet wird, der keine Kinder oder pflegebedürftigen Kinder hat und körperlich belastbar ist.

    Und wenn am Ende alle irgendwelche letztlich ähnlich relevante Gründe haben nicht abgeordnet zu werden, die Schule aber schlichtweg abordnen MUSS, dann wird eben dennoch jemand in den sauren Apfel beißen müssen, auch wenn der Weg der Durchsetzung dann unter Umständen deutlich umständlicher wird (deshalb kenne ich es hier aus BW auch so, dass immer zuerst geschaut wird, wer sich freiwillig melden würde, dann geht die SL zielgerichtet auf KuK zu, deren Fachbereich abordnen muss angesichts der eigenen Versorgung, wie auch des Bedarfs der Einsatzschule, ob sich da vielleicht doch noch jemand halbwegs freiwillig meldet, der/die vielleicht einen weniger langen Fahrtweg hat als andere KuK).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wenn die Schulform geschlossen wird, dann ist es so. Aber einzelne KuK wegzusetzen… zumal diese dann an neuen Schulen sich wieder einarbeiten dürfen und ggf kurz bevorstehende Beförderungen wegen zB längerfristiger außerunterrichtlicher Mitarbeit an der abgebenden Schule für die Tonne sind.

    Und wenn die Schulform geschlossen wird, dann gilt das nicht nur für einzelne KuK, sondern für alle. Das soll besser sein? Ich komme in dieser Argumentation nicht mit.

  • Welche Möglichkeiten hat denn nun der Personalrat? Es scheint ja immer nur um externe Faktoren zu gehen unter der Fragestellung, ob der Einsatz in einer neuen zugewiesenen Schule ggf. unzumutbare Härten für den K darstellt, die in der Lage der Schule begründet sind. Es wurde geredet von längerem Fahrweg, ggf. unmöglich mit dem Privatleben abzustimmendem Stundenplan etc.


    Die Frage, ob der K sich an der neuen Schule zurechtfindet, wohl fühlt... also die persönlichen Gründe, scheint kein Argument zu sein?

    Wie soll man von einem K verlangen, der zwar z.B. ein Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen hat und vllt. sogar im Ref an einer Gesamtschule war, wieder an eine solche zurückzukehren? Es hatte ja Gründe, dass er z.B. ans WBK oder auch BK gegangen ist. Z.B. dass er mit Kindern nicht (gut) umgehen kann, sie ihn nerven, er keinen Zugang zu ihnen findet, sich mit pubertären Problemen nicht befassen will/kann (z.B. weil er selbst keine Kraft dafür hat) etc.

    Sollten hier dem PR die Hände gebunden sein?

    • Offizieller Beitrag

    Sag mal, Landesbeamter. Deine persönliche Zufriedenheit ist sowas von nachrangig, das hast du mit der Planstelle, bzw mit der Verbeamtung im Sack eingekauft. Die Unterrichtsversorgubg ist das Zauberwort und du kannst schon froh sein, dass gesichert ist, dass du amtsangemessen beschäftigt werden musst.

    Ich wäre auch zufriedener, wenn mein Fach an meiner Schule nicht sterben würde, trotzdem habe ich keinen Anspruch auf Versetzung an eine Schule mit dem Fach / mehr Stunden in dem Fach.

  • Während wir als Beamte während der Corona Schließungen die Vorteile des Beamtentums zu spüren bekamen, gehört das Schlucken dieser Kröte (nichts für ungut, Frosch) jetzt für die Kollegien aller WBKs im Regierungsbezirk Düsseldorf (das ist nämlich kein Einzelfall beim TE) zu den Nachteilen des Beamtentums.

  • Darf ich in diesem Zusammenhang mal ganz naiv fragen, woran der SuS-Mangel in den WBK eigentlich liegen könnte? Besteht insgesamt weniger Interesse oder liegt es an geburtenschwachen Jahrgängen?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Unvollständige Liste:


    - Immer höhere Anzahl von (Fach)abiturienten im ersten Bildungsweg

    - Vielfältige Möglichkeiten (Fach)abitur und auch Haupt/Realschulabschluss (schwächt den Bildungsgang Abendrealschule) an Berufskollegs zu erlangen

    - abstruse Aufnahmevoraussetzungen (Man muss zwei Jahre Berufstätigkeit nachweisen, das schaffen viele nicht, diese orientieren sich dann anderweitig um)

    - immere bessere Studienmöglichkeiten ohne Vollabitur

    - Es gibt in meiner Region zu viele WBKs, dadurch greift man sich gegenseitig Studierende ab

    - Spezifisch für den Bildungsgang Abendgymnasium: Die Bafög-Förderung ist erst ab dem 4. statt ab dem ersten Semester möglich

  • Darf ich in diesem Zusammenhang mal ganz naiv fragen, woran der SuS-Mangel in den WBK eigentlich liegen könnte? Besteht insgesamt weniger Interesse oder liegt es an geburtenschwachen Jahrgängen?

    Ich würde Gründe für die durchaus hohen Abbrecherquoten ergänzen:


    —> am Kollegbereich (vormittags):


    - unrealistische Vorstellungen von S bezüglich der zeitlichen und intellektuellen/sprachlichen Anforderungen

    - wieder aufkommende psychische Probleme bei S

    - S, die vermutlich nie die Absicht hatten einen höherwertigen Schulabschluss zu erreichen sondern schwarz arbeiten und gerne für einige Semester Bafög kassieren

    - wenig Möglichkeiten zur individuellen Förderung

    - wenig/keine außerunterrichtlichen Projekte/Austausche, Klassenfahrten etc. (= ggf wenig Gruppengefühl in der Klasse und Verbundenheit mit der Schule)


    —> am Abend:


    - S unterschätzen die Arbeitsbelastung neben dem Beruf

    - Wiederaufkommen von psychischen Problemen

    - familiäre Änderungen (Krankheit, Scheidung etc.)

    - tlw auch unrealistische Vorstellungen über die Anforderungen und das eigene intellektuelle Können


    So kommt es, dass bei der Aufnahme in das 1. Semester (11. Klasse) zB 25 S angemeldet sind, von denen 5 schon gar nicht am ersten Tag erscheinen.


    Bis zum Ende des 2. Semesters, also Ende der Klasse 11, sind dann typischerweise nochmal 6-8 S weg bzw sind nicht versetzt worden (es findet nach jedem Semester! eine Versetzung statt).


    Im Endeffekt sitzt man dann abends in der Klasse 13, 5./6. Semester, mit vielleicht 4-6 S da, wovon auch noch 1-2 unregelmäßig kommen.


    Aber das kann ich leider als Lehrer nicht wesentlich beeinflussen.

  • Ich finde es halt unbefriedigend, dass es einzelne KuK treffen soll.

    Wenn dir das Beamtenverhältnis mit seinen Vor- und Nachteilen nicht gefällt, kannst du jederzeit einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis stellen. Die Möglichkeiten der Abordnung und der Versetzung gehören zu den Nachteilen.

  • Wie soll man von einem K verlangen, der zwar z.B. ein Lehramt für Gymnasien und Gesamtschulen hat und vllt. sogar im Ref an einer Gesamtschule war, wieder an eine solche zurückzukehren? Es hatte ja Gründe, dass er z.B. ans WBK oder auch BK gegangen ist. Z.B. dass er mit Kindern nicht (gut) umgehen kann, sie ihn nerven, er keinen Zugang zu ihnen findet, sich mit pubertären Problemen nicht befassen will/kann (z.B. weil er selbst keine Kraft dafür hat) etc.

    Sollten hier dem PR die Hände gebunden sein?

    Der PR ist nicht dafür da, dafür zu sorgen, dass deinen persönlichen Befindlichkeiten Rechnung getragen wird.

    Er ist dafür da, die Gleichbehandlung der Kollegen nach harten, ja externen, Kriterien und die Einhaltung der dienstrechtlichen Vorgaben zu überwachen. Er soll außerdem dafür sorgen, dass eine gewisse soziale Gerechtigkeit herrscht. Wenn es entsprechend der dienstrechtlichen Vorgaben eben zu einem Stellenüberhang und damit zu Abordnungen kommen muss, dann gilt ein Aufstampfen mit den Füßen und ein "Ich will aber nicht!" eben weniger als familiäre Zwänge, Krankheiten oder sogar Fahrtzeiten.

    Zu den Vor- und Nachteilen des Beamtenstatus haben andere schon ausreichend gesagt. Ergänzen möchte ich an der Stelle noch, dass Abordnungen und Versetzungen nicht immer nur Nachteile sein müssen. Die Möglichkeit, durch unterschiedliche Verfahren eigentlich überall im Bundesgebiet eine Dienststelle finden zu können (zumindest theoretisch) oder auch mal zeitlich befristet den Aufgabenbereich ändern zu können (Abordnungen in Behörden oder an Unis etc.) wird von vielen gerne genutzt.

  • Ich würde einfach mal die Frage aufwerfen:

    Wie glaubt man denn bei der Bezirksregierung, motivierte Lehrkräfte zu finden, wenn man deren persönlichen Wünsche nicht berücksichtigt?

    Man ist doch keine Lehrmaschine, die, egal wo sie „hingesetzt“ wird, begeistert mit voller Power arbeitet.


    Ich habe eher das Gefühl, dass ein solcher Umgang mit dem Personal die „Dienst nach Vorschrift“ Mentalität, die dann ja zB von Privatschulen gerne als negatives Beispiel gezogen wird, nur noch befördert.


    So in der Richtung: „Ich wollte nicht hier hin. Und wenn auch alles in der Klasse zusammenbricht… mir egal. Sollen sie dich sie machen was sie wollen. Im Zweifel bin ich mal 2 Wochen krank.“


    Will man das als Bezirksregierung?

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