Hallo,
weiß jemand, in welchem Rahmen verbeamtete Lehrkräfte (zB bei Personalüberhang)
a) komplett/dauerhaft (ist das dann nicht eher eine Zwangsversetzung?) bzw mit Stunden an andere Schulen gegen ihren Willen abgeordnet werden können?
b) mit welchem zeitlichen Vorlauf dies geschehen muss?
c) welche Schulformen dafür in Frage kommen? Man stelle sich einen K vor, der 10 Jahre nur am beruflichen Gymnasium oder WBK war… könnte der überhaupt an Grund- oder Hauptschulen abgeordnet werden, da dort große Personalknappheit besteht?
d) welche Möglichkeiten es gibt, dagegen vorzugehen?
e) ob es nicht ein Unterschied ist zwischen (Zwangs-)Versetzung (komplett und dauerhaft) oder Abordnung?
Danke. 👍