? Zwangsabordnungen NRW Sek II

  • Hallo,


    weiß jemand, in welchem Rahmen verbeamtete Lehrkräfte (zB bei Personalüberhang)


    a) komplett/dauerhaft (ist das dann nicht eher eine Zwangsversetzung?) bzw mit Stunden an andere Schulen gegen ihren Willen abgeordnet werden können?


    b) mit welchem zeitlichen Vorlauf dies geschehen muss?


    c) welche Schulformen dafür in Frage kommen? Man stelle sich einen K vor, der 10 Jahre nur am beruflichen Gymnasium oder WBK war… könnte der überhaupt an Grund- oder Hauptschulen abgeordnet werden, da dort große Personalknappheit besteht?


    d) welche Möglichkeiten es gibt, dagegen vorzugehen?


    e) ob es nicht ein Unterschied ist zwischen (Zwangs-)Versetzung (komplett und dauerhaft) oder Abordnung?


    Danke. 👍

  • Hier findest du ein paar Grundinfos:

    GEW Artikel

    Handreichung Bzrg Münster


    In der Regel wirst du innerhalb deines Kapitels abgeordnet. Keine Ahnung wo die WBKs eingeordnet sind. Wenn du beispielsweise im Kapitel Realschule wärst (bist du nicht), würdest du normalerweise nicht ins Kapitel Gesamtschule abgeordnet, weil die Dezernenten "ihr" Personal zusammen halten. Letztendlich bestimmt aber deine Lehrbefähigung wo du (jenseits von Sondermaßnahmen wie diesem GS-Gym-Murks) einsetzbar bist.

  • Ach jetzt machst du dir doch Sorgen (berechtigte).


    Letztens hast du doch noch beklagt, dass deine SL etwas für die Zahlen tun will.


    Ich schlage vor: Du meldest dich freiwillig und gehst mal zurück ans Regelgymnasium 😉

  • Ach jetzt machst du dir doch Sorgen (berechtigte).


    Letztens hast du doch noch beklagt, dass deine SL etwas für die Zahlen tun will.


    Ich schlage vor: Du meldest dich freiwillig und gehst mal zurück ans Regelgymnasium 😉

    Mir will nicht einleuchten, inwiefern solche Versetzungen was bringen? Selbst wenn in den Kursen abends nur noch 5 S sitzen müssen sie ja angeboten werden und zählen für das Deputat. Die KuK haben auch nicht zu wenige Stunden im Plan, dh das Personal scheint benötigt zu werden.


    Das Problem ist eher, dass mit X Studierenden/Schülern pro Lehrer gerechnet wird. (X=20?)

    Dann aber müsste, wenn man einige Lehrer versetzt weil zu wenige S auf eine Lehrerstelle kommen die Folge sein, dass der Bildungsgang Abendgymnasium nicht mehr angeboten werden kann. Denn mit einem gekürzten Kollegium können nicht alle notwendigen Kurse morgens und abends bedient werden.


    In weiterer Folge wäre die Überlegung, was Bildung dem Land wert ist? Kann man auf die zB 5 Abendgymnasiasten verzichten (und damit auch in der Folge gesellschaftlich auf ihre Qualifikation später als Arzt, Ingenieur etc.) und setzt dann das Lehrpersonal lieber an anderen Schulen ein, wo bei gleichem Kostenaufwand zB 20 Schüler was lernen sollen?

  • Du sprichts genau die Reibungsverluste an, die beim Aufeinanderprallen der systemischen Zwänge und der Realitäten vor Ort entstehen.

    Nicht alles macht in diesem Zusammenhang Sinn und es ist Aufgabe der SL, dies nicht nur auszuhalten, sondern auch so gut wie möglich auszugleichen und den Laden am Laufen zu halten.

    Daher auch der Versuch, die Schülerzahlen konstant zu halten, um nicht in diese Situation zu geraten.

  • Macht es eigentlich einen Unterschied, ob man Beamter oder Angestellter ist bei der Auswahl derjenigen KuK, die gehen müssen?


    Es sollen nun schon zum 1.2. 4 KuK von knapp 30 gehen. Dabei wurden 3 Fächer genannt, die deutlich überbesetzt sind und von der SL wurden KuK gebeten sich zu melden, wenn sie freiwillig gehen möchten.


    Ich finde das sehr ungünstig. Dann werden Überlegungen angestellt:


    Variante 1: sich woanders prophylaktisch umhören. Hoffen, dass das vertraulich bleibt und dann was in der Hinterhand haben, sollte es einen treffen.


    Variante 2: erstmal nichts machen und hoffen, dass der Kelch an einem vorbei geht. Bzw dass sich andere KuK finden, die gehen wollen.


    Die größte Angst ist, dass man sich dann ggf unter Zeitdruck entscheiden muss oder einem ohne zu fragen irgendeine Schule zugewiesen wird. Und man von der dann gf auch nicht so schnell durch Freigaben weg kommt, denn dann würde das Problem der Unterbesetzung wieder da sein, also ist die Wahrscheinlichkeit, dort gleich wieder ne Freigabe zu bekommen, gering.

  • ach, auf einmal stört es dich, wenn eine Schule sich nicht halten kann?

    Nur damit andere auch verstehen, warum chilipaprika und state_of_Trance immer wieder diese - nur scheinbar kontextlose - Frage stellen, hier das Zitat aus einem anderen Thread, bei dem es darum ging, dass Schulleiter gerne versuchen, die Schülerzahlen zu halten:


    Warum haben die denn immer solche Angst, dass die S-Zahlen in den Keller rauschen bzw. vor dem Landesrechnungshof? Ich meine, warum ist man Beamter auf Lebenszeit. Sollen die WBKs doch geschlossen werden, was juckt es mich? Geh ich eben woanders hin bevor ich den Studierenden in den Allerwertesten krieche mit geschönten Noten oder ihnen hinterhertelefoniere etc.

  • Die größte Angst ist, dass man sich dann ggf unter Zeitdruck entscheiden muss oder einem ohne zu fragen irgendeine Schule zugewiesen wird. Und man von der dann gf auch nicht so schnell durch Freigaben weg kommt, denn dann würde das Problem der Unterbesetzung wieder da sein, also ist die Wahrscheinlichkeit, dort gleich wieder ne Freigabe zu bekommen, gering.

    Der Personalrat ist bei allen Entscheidungen mit einbezogen. Daher wäre es ratsam, ihn so früh wir möglich einzuschalten.

  • Ja, wenn die Schule komplett geschlossen wird, dann ist es so. Aber es scheint ja aktuell Rosinenpickerei betrieben zu werden.


    Da wurden bis vor kurzem noch KuK mit Fächern eingestellt, die jetzt auf einmal überflüssig sind und das geht auch nicht, finde ich. Dann hätte man die gar nicht erst einstellen dürfen anstatt sich die zu greifen, damit Personalspielraum zu haben und nun, wenn reduziert werden soll, die in die Masse zu werfen und zu sagen, z.B. als Dezernent: "Schaut her, auch die WBKs tragen zur Verringerung des Lehrermangels bei, denn wir haben nun genau geprüft und können XX Lehrkräfte überlassen."

  • Ich weiß ja nicht, wie es an WBK in NRW ist, aber in Nds können sich die SL die auszuschreibenden Stellen nicht selbst schnitzen und genehmigen.


    Auch die Anzahl von Abordnungen ist nicht auf ihrem Mist gewachsen, sondern wird von Vorgesetzten vorgegeben.

    Wenn die Herbststatistik einen Überhang ausweist, sich de Zahlen in Absprachen bewahrheiten und es an den anderen Schulen einen erheblichen Mangel gibt - und Wunschfächer an den anderen Schulen oder Überhang an dieser Schule - kommt es zu Abordnungen nach den üblichen Regeln.

  • Was sind denn die "üblichen Regeln", abgesehen von den Fächern?


    In der Privatwirtschaft würde man da nach Betriebszugehörigkeit, sozialen Faktoren etc. schauen.


    Ich würde mal denken, dass an Schulen ähnlich verfahren wird.. also die junge Kollegin, Beamtin, ohne Kinder, ledig und mit überbesetzten Fächern vllt eher gehen muss als der ältere Kollege mit 2 schulpflichtigen Kindern, der noch Angestellter ist, selbst wenn er die gleichen Fächer unterrichtet?


    Nach meinem Gefühl ist die größte Angst von KuK in der Situation, an Schulen hinversetzt zu werden, wobei sie auf diese Wahl keine Mitsprachemöglichkeit haben und dann z.B. an einer Gesamtschule im Brennpunkt zu landen. Dies, obwohl sie vorher jahrelang nur in der gymnasialen Oberstufe am Berufskolleg oder Weiterbildungskolleg gearbeitet haben. Und, schlimmer noch, von dieser zugewiesenen Stelle nicht mehr wegzukommen, weil an der Schule Lehrermangel herrscht. Wer geht auch freiwillig an eine Schule mit vielen Problemen.

    Eine berechtigte Angst?

  • Was sind denn die "üblichen Regeln", abgesehen von den Fächern?


    In der Privatwirtschaft würde man da nach Betriebszugehörigkeit, sozialen Faktoren etc. schauen.


    Ich würde mal denken, dass an Schulen ähnlich verfahren wird.. also die junge Kollegin, Beamtin, ohne Kinder, ledig und mit überbesetzten Fächern vllt eher gehen muss als der ältere Kollege mit 2 schulpflichtigen Kindern, der noch Angestellter ist, selbst wenn er die gleichen Fächer unterrichtet?

    Dir ist nehme ich an klar, dass das Geschlecht keine Rolle spielt. Mir dagegen ist unklar, warum Kinder per se (sprich ohne Betrachtung des Einzelfalls) ein Grund sein sollten, der gegen eine Abordnung spricht. Am Ende ist genau diese es, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern würde, weil z. B. Fahrtstrecken sich verringern. Umgekehrt sprechen bei der jungen, ledigen, kinderlosen Kollegin am Ende womöglich gesundheitliche Aspekte gegen eine Abordnung.


    Wenn du - denn es geht bei deinen neuerlichen Fragen wohl weniger um "man" als um dich- nicht am Ende irgendwohin abgeordnet werden willst, es aber eigentlich - deinen bisherigen Aussagen nach - verschmerzen könntest nicht mehr am WBK zu unterrichten, deine aktuelle SL dich auch offenbar teilweise sehr stört, dann schau dir doch an, wohin abgeordnet werden soll und wenn die Schule taugen könnte, nutz die Abordnung um zu schauen, ob das Gras dort vielleicht grüner ist im Hinblick auf eine zielgerichtete Wegbewerbung im Anschluss an die Abordnung.

    Ansonsten: PR hinzuziehen und deine Gründe, die gegen eine Abordnung sprechen deutlich machen (Betreuungszeiten kleiner Kinder, gesundheitliche Faktoren,...), damit der PR ggf. gute Argumente hat, die in der Gesamtabwägung dagegen sprechen dich abzuordnen und dich entsprechend unterstützt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Wir haben gerade 2 Abordnungen von einem anderen BK und einem WBK. Er ist ca 5-10 Jahre vor der Pension und sein Fach wurde nicht mehr benötigt, nachdem ein Bildungsgang geschlossen wurde.

    Sie ist Ende 30/ Anfang 40, Kinder sind Teens und sie ist an ihrem WBK (was im Sommer schließt) an 2 BKs abgeordnet, weil ihre Fächerkombi auch nicht so einfach ist.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Ich habe den Eindruck, dir ist überhaupt nicht klar, wie das ganze Prozedere rund um Abordnungen und Versetzungen läuft. Es geht hier nicht um Kündigungen überzähliger und gleich einsetzbarer Mitarbeiter einer Abteilung, sondern lediglich um Umstrukturierungen, die mit Blick auf den Stundenbedarf der eigenen und umliegender Schulen erfolgen muss. Auch in der Privatwirtschaft ist die Einbeziehung sozialer Faktoren lediglich bei betriebsbedingten Kündigungen, nicht aber bei einfachen Abordnungen zu anderen Abteilungen notwendig. Das liegt schlicht weitgehend im Direktionsrecht des Arbeitgebers.


    Im Kontext deiner früheren Aussagen ist es natürlich interessant, dass sich erst nicht um Schülerzahlen und die damit verbundenen Anstrengungen geschert wird, nun aber die Angst vor damit einhergehenden personellen Änderungen umgeht.

  • Ich finde es halt unbefriedigend, dass es einzelne KuK treffen soll. Wenn die Schulform geschlossen wird, dann ist es so. Aber einzelne KuK wegzusetzen… zumal diese dann an neuen Schulen sich wieder einarbeiten dürfen und ggf kurz bevorstehende Beförderungen wegen zB längerfristiger außerunterrichtlicher Mitarbeit an der abgebenden Schule für die Tonne sind.

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