4. Ich mache regulär Gebrauch von APO-GOS §13/APO-BK §8 und werte Arbeiten mit zu häufigen Verstößen gegen die sprachliche Richtigkeit und daraus resultierenden Problemen bei der Leserlichkeit um eine Notenstufe ab. Auf die Art und Weise kann an nach und nach aussieben. Diese Vorgehen ist durch unsere hausinternen Leistungsbewetungskonzepte ebenfalls gedeckt.
Die Möglichkeit wird es in zwei Jahren auch nicht mehr in Nds. geben. Schade, ist aber politisch gewollt.
Korrektur? Jage ich durch, der Mehrwert ist gering. Korrigiere mit Unterstreichen und am Rand die Korrekturzeichen, dazu ein Kommentar pro Spalte am Rand und zwei Sätze zur Darstellungsleistung.