Abordnung an eine Universität in Bayern: Fahrtkosten, Arbeitszeiten etc.

  • Hallo!:gruss:

    Ich habe eine Stelle als abgeordnete Lehrkraft "zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten für das Lehramt" an einer Uni in Bayern bekommen und muss nun mit dem ICE zur neuen Dienststelle fahren. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen:

    • Können die Fahrtkosten, zumindest anteilig, übernommen werden?
    • Gerne möchte ich aufgrund der langen Anfahrt einen Homeofficetag beantragen, allerdings gilt diese Regelungen nur für nichtwissenschaftlich Beschäftigte - trifft diese Bezeichung auf mich als abgeordnete Lehrkraft zu oder nicht? Ich betreibe keine Forschung und halte nur Lehrveranstaltungen.
    • Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt, dass man bei der Teilzeit an der Uni seine Veranstaltungen auf einen Tag nicht legen darf? Wo könnte man das nachlesen?

    Ich würde mich freuen, wenn jemand in dieser Community mir weiterhelfen könnte:)

    Liebe Grüße
    Leonella

  • 1. Ist es eine Voll- oder Teilabordnung? ---> Teilabordnung

    2. Das kann nur die Uni klären. ---> Frage ich dann nach.

    3. Worum geht es genau bei dem Legen von Veranstaltungen auf einen bestimmten tag? -->

    Ob ich verpflichtet bin, zur Vor- und Nachbereitung der Veranstatlungen an der Uni anwesend zu sein? So könnte ich Homeoffice besser argumentieren.


  • Bei einer Teilabordnung müsste es Anspruch auf eine Reisekostenvergütung geben.


    Die Vor- oder Nachbereitung ist deiner Sache. Ob die Uni Präsenzpflicht anordnet, das muss sich zeigen lassen.


    Dennoch solltest du dir im Klaren sein, dass du an der Uni dazu verpflichtet werden kannst, Tätigkeiten im Rahmen deines Dienstes dort wahrzunehmen: Besprechungen, Konferenzen, etc. pp.



    Nur so nebenbei: Wenn man sich irgendwo bewirbt, sollte man vorher nicht alle Aspekte geklärt haben, die einem wichtig sind?

  • Vielen Dank für die schnelle und ausführliche Antwort! Ist für die Erstattung der Reisekosten die Abrechnungsstelle zuständig, die auch Bezüge überweist? Meine Cheffin meinte allerdings, dass keine Reisekostenerstattung möglich sei...


    Die Bedingungen haben wir während eines sogenannten "hybriden" Semester besprochen, nun ist ein reines Präsenzsemester, daher konnte damals nicht alles genau geklärt werden,war ja auch sehr vage, was Planungen angeht. Ich nehme meine Verpflichtungen ansonsten in vollem Umgang wahr, sehe es aber nicht ein für die Vor- und Nachbereitung zu pendeln, was ich auch online erledigen kann.


    Es war auch ein Theater, bis die Regierungsbezirke sich untereinander geeinigt haben, wer welchen Anteil meiner Bezüge jetzt übernimmt und auch eine Odyssee, einen Ansprechpartner diesbezüglich zu finden, weil mir seit August die Bezüge nicht überwiesen wurden...

  • kleiner gruener frosch

    Hat den Titel des Themas von „Abornung an eine Universität in Bayern: Fahrtkosten, Arbeitszeiten etc.“ zu „Abordnung an eine Universität in Bayern: Fahrtkosten, Arbeitszeiten etc.“ geändert.
  • Meine Cheffin meinte allerdings, dass keine Reisekostenerstattung möglich sei...

    Das ist Schulleitersprech für "Ich weiß es nicht und habe keinen Nerv dazu, mich mit dieser Frage zu beschäftigen, weil ich auch gar nicht dafür zuständig bin."

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    zumindest in NRW: WiMis fallen nicht unter den HO-Regelungen, weil sie eben unter der allgemeinen "Freiheit von Forschung und Lehre" fallen und _eigentlich_ kann man denen nichts sagen.
    (außer der Chef hat beschlossen zu zeigen, dass er der Chef ist und WiMis und Nicht-Wimis gleichstellt, und alle Regelungen nach unten nivelliert.)

  • Hallo,

    mal unterstellt, Du bist Beamtin beim Freistaat. Du sprichst von "abgeordnet". Deshalb würde ich es mal bei der Schulleiterin mit dem bay. Reisekostengesetz

    https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRKG/true

    und dort Art. 23 versuchen. Dann muss es außerdem irgendwen geben, der die Abordnung unterschrieben hat. Der muss Dir sagen können, bei wem Du die Reisekosten (incl. Tagegeld) beantragen kannst. Außerdem kannst Du beim Landesamt für Schulen in Gunzenhausen fragen.

    ICE wird wahrscheinlich schwierig, weil Du wirtschaftlich handeln musst und Deine Arbeitszeit im Zug nicht gezählt wird, also nichts kostet.

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