Hallo,
ich bin Klassenlehrer an einem Weiterbildungskolleg in NRW. Es passiert häufig, dass S am Anfang des Schuljahrs kommen für einige Stunden, dann aber merken, dass es ihnen doch zu schwer ist, es mit der Kombination von Familie und Job nicht passt etc.... Jedenfalls werden sie nie wieder gesehen.
Wir hielten es so, dass wir nach Erreichen von erheblichen Fehlzeiten, meist 4 Wochen nicht mehr gesehen, zuerst mal einen Erinnerungsbrief mit Hinweis auf Beratungsmöglichkeiten heraus schickten. Bei weiterem Fehlen dann die Entlassung mit Frist von 14 Tagen ("Sollten wir innerhalb von 14 Tagen nichts von Ihnen hören gehen wir davon aus, dass Sie an einem weiteren Schulbesuch nicht mehr interessiert sind und werden Sie von der Schule entlassen.")
Nun ist die SL der Meinung, dass alleine das Absenden des Erinnerungsbriefes nicht ausreichend wäre und "quält" die Klassenlehrer mit Nachfragen, was diese denn sonst noch getan hätten um in Kontakt mit den Studierenden zu gelangen. Gewünscht ist, dort mal anzurufen, eine Mail zu schicken etc.
Ich empfinde es als hochgradig peinlich, diesen Studierenden hinterherzutelefonieren. Letztlich sind es doch erwachsene Menschen und ihnen dürfte bewusst sein, dass langes Fehlen zur Entlassung führen kann.
Daher: könnte mir jemand sagen, wie es rechtlich ist? Müssen zusätzlich zum Anmahnen noch weitere Maßnahmen erfolgen? Könnte nicht bei so langen Fehlzeiten auch ohne Anmahnung einfach entlassen werden?
Danke.