Schwanger Lehrerin GS Nds

  • Hallo zusammen,

    hat jemand Erfahrung damit gemacht, wie man als schwangere Lehrerin weiterhin in Präsenz unterrichten darf? Ich habe irgendwo gelesen, dass es möglich ist, wenn man mit den Kindern und den Eltern bespricht, dass die Kinder in den Stunden, die von Schwangeren durchgeführt werden, wieder eine Maske tragen?

    Vielen Dank für Rückmeldungen und liebe Grüße!

  • Die SL muss eine Gefährdungsbeurteilung machen und daraufhin entscheiden.


    An unserer Schule wäre es nicht möglich, in Präsenz zu bleiben, das war schon vor Corona so, weil die SL nicht tragen möchte, dass die Lehrkraft an diesem oder jenem erkrankt das Kind Schaden nimmt.


    Hinzu kommt, dass sich die SL dann sofort um eine Vertretung kümmern kann. Ansonsten müssen Ausfälle über die PM-Stunden aufgefangen werden, die nach neuem Modell/ bei neuen Verträgen nicht einmal für den Ersatz einer einzelnen Kollegin in Vollzeit ausreichen.


    Informationen findest du unter

    https://www.rlsb.de/themen/lehrkraefte/mutterschutz


    und die Checklisten unter

    https://www.arbeitsschutz-schu…on/schwangere/checklisten


    Da gibt es auch einen Zusatz zu COVID, danach muss die schwangere Kollegin für 14 Tage ins Homeoffice, sobald es einen Fall an der Schule gibt. Gab es bei Dvhweine- oder Vogelgrippe auch schon mal als Regelung.

    Außerdem soll man gewährleisten, dass zu jeder Zeit Abstand von 1,50 eingehalten wird … das halte ich für absolut unrealistisch, selbst in Klasse 4.

  • Danke! Ich finde man ist leider in einer absolut doofen Situation, da ich meine Klasse nicht von heute auf morgen im Stich lassen möchte (ich habe die Klasse erst vor kurzem übernommen und es gab bereits zuvor einen Lehrerwechsel). Außerdem ist der Lehrermangel ja gerade eh so akut und es fehlt überall an Personal.. Auf der anderen Seite freue ich mich natürlich riesig über die Schwangerschaft und möchte das Kind nicht gefährden :angst:

  • Danke! Ich finde man ist leider in einer absolut doofen Situation, da ich meine Klasse nicht von heute auf morgen im Stich lassen möchte (ich habe die Klasse erst vor kurzem übernommen und es gab bereits zuvor einen Lehrerwechsel). Außerdem ist der Lehrermangel ja gerade eh so akut und es fehlt überall an Personal.. Auf der anderen Seite freue ich mich natürlich riesig über die Schwangerschaft und möchte das Kind nicht gefährden :angst:

    Ja, für die Schule ist es doof.

    Aber du kannst nicht dafür, dass die Landesschulbehörde nicht voriseht, dass Lehrkräfte schwanger werden - da sind wir noch beim Lehrerinnenzölibat!


    Die Schule muss es irgendwie meistern, gerade läuft das Bewerbungsverfahren für das 2. Halbjahr,

    ggf. kann in der 2. Runde noch eine Stelle ausgeschrieben werden oder es gibt noch eine Möglichkeit der Abordnung durch Einstellung.


    Freu dich auf die Schwangerschaft, biete deine Hilfe über das Homeoffice an, soviel du kannst. Wenn du lange genug Lehrkraft bist, weißt du, was alles außerunterrichtlich zu regeln ist und was du von zu Hause aus übernehmen könntest ... oder ob schon länger etwas liegen geblieben ist.


    Alles gute für euch!

  • Halte ich rechtlich für äußerst fragwürdig.

    Warum?


    Ist wie bei der Wiedereingliederung, es gibt Bedingungen, werden die nicht eingehalten, wird abgebrochen.


    Es hat weder jemand die Lehrerin zu irgendwas gezwungen, noch die Schüler, die haben alleine entschieden, diese Bedingung zu erfüllen statt digitalem Unterricht. War also eine klare Win-Win-Situation für alle drei Seiten.

  • Elefant, für dich wird schon jemand kommen und die Kinder werden auch mit einer anderen Lehrerin zufrieden sein!

    Ich wünsche es der Schule, dass sie jemanden findet.

    Der Zeitpunkt ist jetzt recht günstig, gerade weil das nächste Halbjahr jetzt geplant und die Lehrkräfte verteilt werden.


    Je nach Region muss die Schule wahrscheinlich bis dahin überbrücken- also November - Februar.

    Ist in der Region großer Mangel, ist es leider bis zum Sommer nicht auszugleichen.

  • Es hat weder jemand die Lehrerin zu irgendwas gezwungen, noch die Schüler, die haben alleine entschieden, diese Bedingung zu erfüllen statt digitalem Unterricht.

    Die Wahl für die Schüler ist ja nicht "Unterricht mit Masken und Tests trotz fehlender rechtlicher Grundlage oder "Distanzunterricht"" sondern "Unterricht mit Lehrerin A oder Lehrerin B"


    Und bezüglich deines Beispiels mit der Wiedereingliederung, ja, wenn das nicht eingehalten wird, wird abgebrochen, aber die Wiedereingliederung ist ja nicht mit Einschränkung von Grundrechten der Schüler verbunden, sondern das ist eine Maßnahme zwischen AG und AN bzw. Dienstherr und Beamten.

  • Die Wahl für die Schüler ist ja nicht "Unterricht mit Masken und Tests trotz fehlender rechtlicher Grundlage oder "Distanzunterricht"" sondern "Unterricht mit Lehrerin A oder Lehrerin B"

    Wie kommst du darauf? Lehrerin B gibts aktuell nicht und wenn NDS so ist wie hier mit der Situation, dann gibts die auch nicht so schnell und vor allem gibts hier auch bei möglichem Distanzunterricht keine Vertretung.


    Und wie gesagt, die Schüler wurden sicherlich nicht in ihren Grundrechten eingeschränkt!

  • @Karl-Dieter

    Es geht nur darum.

    Nein, dir geht es nicht darum, sondern du siehst das anders als ich und beziehst dich also darauf und wolltest das mit diesem vermeintlichen Totschlagargument beenden, damit du das letzte Wort hast. Ich bin allerdings nicht der Meinung, dass man hier Unwahrheiten unkommentiert lassen sollte.



    Bleiben wir einfach dabei, Susannea und du seid der Meinung, dass eine Maskenpflicht keine Grundrechtseinschränkung ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages, Gerichte und die GfF sehen das anders. Und damit diskutiere ich darüber nicht weiter, damit hast du deinen Willen

Werbung