Private Krankenversicherung tarifbeschäftigte Lehrerin

  • Das dachte ich auch. Und eigentlich müsste doch das Landesamt für Finanzen jetzt froh sein, weniger zu zahlen, falls ich das mache mit der PKV? Eine Bekannte war im Ref nicht privat versichert und hat dann z.B. REchnungen für eine Sehhilfe bei der Beihilfe eingereicht und da einen Zuschuss dafür bekommen, aber das ist ja was Anderes, oder?

    Ja, dass ist etwas Anderes. Denn als Beamter ist man beihilfeberechtigt. Wenn es keine Pauschale Beihilfe gibt, kann man als GKVler, das einreichen, was die GKV nicht zahlt, die Beihilfe aber schon. Je nach Fall gibt es dann den entsprechenden Anteil an Beihilfe.

    • Offizieller Beitrag

    ja, es gilt nur für ein paar wenige Hilfsmitteln. Die Beihilfe hat man auch (als Beamt*in? ich weiß tatsächlich nicht, ob Tarifbeschäftigte Anspruch haben), auch wenn man gesetzlich versichert ist und kann also einen kleinen Zuschuss zu einigen Hilfsmitteln, die in der GKV nicht drin ist.


    Wenn du immer alles eingereicht hast, dann spekulierst du wohl nicht auf die Beitragsrückerstattung. Also nicht wichtig.
    Ich finde es nur psychisch belastend und die Tatsache, dass ich - aus finanziellen Gründen - eben Rechnungen bei der PKV erst einreiche, wenn ich diese Summe im Jahr erreiche, führt dazu, dass ich mich über viele der Rechnungen aufrege, die ich bekomme, weil da immer irgendwelche Einzelposten sehe, die überteuert oder unnötig sind. und der Arzt denkt "kriegen Sie eh zurück", ist aber nicht so.

  • Mich wundert das auch, denn das habe ich bei 50% bereits im Einstieg ins Ref fast gezahlt und da war ich noch keine 40.

    Ja, ich habe auch irgendwie Angst, dass dann nur Basisleistungen drin sind ... Aber ich schrieb ja "andersrum", das ich gerade 480 Euro selbst zahle in der PKV und das ist in jedem Fall mehr als bei den Toptarifen der Privaten.


    Apropos Kind, weil mich das gerade betrifft und nervt: Ich habe im momentan öfters Konferenzen, die "mal eben" so angesetzt werden (Schulformkonferenzen sind das,übernächste Woche zum Beispiel eine Konferenz in der Berufsschule in einer Klasse, die ich unterrichte): Muss ich da immer anwesend sein? Die ist um 15:15 Uhr und mein Kind kommt um 16 Uhr nach Hause. Mein Mann hat da einen externen Termin, BEIDE Babysitter können nicht und die Nachbarin ist im Krankenhaus. Was mache ich jetzt?

  • Ja, dass ist etwas Anderes. Denn als Beamter ist man beihilfeberechtigt. Wenn es keine Pauschale Beihilfe gibt, kann man als GKVler, das einreichen, was die GKV nicht zahlt, die Beihilfe aber schon. Je nach Fall gibt es dann den entsprechenden Anteil an Beihilfe.

    Du meinst also, ich könnte, wenn ich jetzt GKV-versichert bin, anteilig doch etwas über die Beihilfe bekommen?

    • Offizieller Beitrag

    Der Arbeitgeber MUSS 50% des PKV-Beitrags bezuschussen. Aber eben maximal 50% oder maximal die 50% des höchsten GKV-Beitrags. Das, was als erstes erreicht wurde.
    Das Land würde dir also auf Nachweis, dass du 700Euro im Monat an die PKV bezahlst 350 Euro überweisen oder direkt an die PKV (das weiß ich tatsächlich nicht). Es ist aber keine "ich bin nett-Leistung", sondern eine Pflicht (und genau DESWEGEN bin ich angepisst, dass es für Beamten anders ist, bzw. jetzt in ein paar Bundesländern für NEUEN Beamten erst möglich, von der pauschalen Beihilfe Gebrauch zu machen (das Land bezahlt die Hälfte des "freiwilligen" GKV-Beitrags. Wie JEDER anderer Arbeitnehmer in Deutschland dazu verpflichtet ist. Außer (unter anderem) das Land NRW, das sich schön viel Geld spart. (und eine Menge anderer Länder)

  • Du meinst also, ich könnte, wenn ich jetzt GKV-versichert bin, anteilig doch etwas über die Beihilfe bekommen?

    Nein, weil du nicht verbeamtet bist gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Beihilfe. Das haben nur wenige Bundesländer, musst du nachfragen.


    Was mache ich jetzt?

    Kannst du das Kind auch früher holen? Ich hatte das Kind dann ein-, zweimal mit in der Schule bei sowas, das hat einige Kollegen so genervt, dass ich nun bei sowas nicht mehr unbedingt anwesend sein muss.


    Übernächste Woche finde ich aber für die Vorplanung ausreichend. Freund usw. sind auch nicht da, wo es hin kann?

  • Nein, weil du nicht verbeamtet bist gibt es in der Regel keinen Anspruch auf Beihilfe. Das haben nur wenige Bundesländer, musst du nachfragen.


    Kannst du das Kind auch früher holen? Ich hatte das Kind dann ein-, zweimal mit in der Schule bei sowas, das hat einige Kollegen so genervt, dass ich nun bei sowas nicht mehr unbedingt anwesend sein muss.


    Übernächste Woche finde ich aber für die Vorplanung ausreichend ...

    Ich frage tatsächlich sowieso mal nach beim Landesamt für Finanzen... Auch, ob ich noch über der Grenze liege, wenn ich ca. 18 Stunden arbeite..


    Nein, ich kann das Kind nicht früher abholen, das müsste dann extra beurlaubt werden dafür ... Geht nur bei einem Arzttermin des Kindes. Ich unterrichte ja selbst auch bis 15 Uhr, dann ist die Konferenz um 15:15 Uhr und das Kind steht hier spätestens um 16:15 Uhr auf der Matte. Früher gehen..? Ach, alles nicht so einfach gerade... Nachbarin ist normalerweise immer eine Option, aber die ist eben jetzt auch verhindert.



  • Wenn du immer alles eingereicht hast, dann spekulierst du wohl nicht auf die Beitragsrückerstattung. Also nicht wichtig.
    Ich finde es nur psychisch belastend und die Tatsache, dass ich - aus finanziellen Gründen - eben Rechnungen bei der PKV erst einreiche, wenn ich diese Summe im Jahr erreiche, führt dazu, dass ich mich über viele der Rechnungen aufrege, die ich bekomme, weil da immer irgendwelche Einzelposten sehe, die überteuert oder unnötig sind. und der Arzt denkt "kriegen Sie eh zurück", ist aber nicht so.

    Ja, diese Beitragsrückerstattung interessiert mich tatsächlich nicht.

  • Ich frage tatsächlich sowieso mal nach beim Landesamt für Finanzen... Auch, ob ich noch über der Grenze liege, wenn ich ca. 18 Stunden arbeite..

    Das kannst du doch selbst ausrechnen, deinen Verdienst (mit dem schon verlinkten Rechner) und die Grenze ist auch kein Geheimnis. Ändert sich aber by the way jährlich...

  • Das kannst du doch selbst ausrechnen, deinen Verdienst (mit dem schon verlinkten Rechner) und die Grenze ist auch kein Geheimnis. Ändert sich aber by the way jährlich...

    Da sich die Grenze aber ändert, ist es doch so schwierig das auszurechnen. Tja, also ich überlege jetzt noch ein bisschen hin und her - und entscheide mich dann.

  • Das mit dem Beihilfeanspruch für Angestellte gehört in die Kategorie "Es war einmal", als nämlich noch nach BAT bezahlt wurde. Altfälle mit ursprünglichem BAT Vertrag, die seitdem ununterbrochen tätig waren, haben ggf. noch Ansprüche. Das ist im Einzelfall zu klären.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Apropos Kind, weil mich das gerade betrifft und nervt: Ich habe im momentan öfters Konferenzen, die "mal eben" so angesetzt werden (Schulformkonferenzen sind das,übernächste Woche zum Beispiel eine Konferenz in der Berufsschule in einer Klasse, die ich unterrichte): Muss ich da immer anwesend sein? Die ist um 15:15 Uhr und mein Kind kommt um 16 Uhr nach Hause. Mein Mann hat da einen externen Termin, BEIDE Babysitter können nicht und die Nachbarin ist im Krankenhaus. Was mache ich jetzt?

    Ich denke, ob du immer anwesend sein musst, hängt auch davon ab, ob du in Teilzeit arbeitest und wenn ja, ob im Teilzeitkonzept deiner Schule diesbezüglich etwas festgelegt ist. An meiner Schule ist bspw. festgelegt, dass diejenigen, die derzeit nur die Hälfte oder noch weniger ihrer Pflichtstunden unterrichten, nur Mitglied in einem statt in zwei "Teams" sind (die Vollzeit-KuK sind Mitglied in zwei Teams: i. d. R. in einem Bildungsgang- und in einem Fachteam). Dementsprechend müssen diese Teilzeit-KuK natürlich auch nur auf den Teamsitzungen dieses einen Teams erscheinen.

    Einige Kolleginnen und Kollegen haben bei uns auch schon mal ihre Kinder bei Sitzungen, die in einem kleineren Kreis stattfinden - z. B. bei Teamsitzungen, Zeugniskonferenzen oder Abteilungsdienstbesprechungen -, mitgebracht, wenn sie keine andere Unterbringungsmöglichkeit gefunden haben. Das war bisher nie ein Problem und stört auch niemanden (bislang haben sich die Kinder alle ruhig verhalten ;) ). Vor etlichen Jahren (als ich an meiner Schule anfing) gab es sogar mal Kinderbetreuung, die von Seiten der Schule angeboten wurde. Damals haben SuS aus dem Bereich "Sozialassistenz" sich als "Babysitter*innen" betätigt. Das wurde aber nach ein paar Jahren wieder "eingestampft", weil es niemand mehr in Anspruch genommen hat.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Sind die Termine nicht vorher bekannt?

    Wir bekommen alle Termine ( LK/ Dienstbesprechung) am Anfang des Schuljahres für das ganze Jahr.

    Wobei bei uns grundsätzlich der Dienstag immer " freizuhalten" ist..DB/ LK/ Team...

  • Bei uns ist das auch so @NRW-Lehrerin , abgesehen natürlich von "ungeplanten" Sitzungen wie Ordnungsmaßnahmenkonferenzen.


    Eine Festlegung solcher Sitzungstermine im Voraus scheint aber ja an der Schule von Haubsi1975 nicht unbedingt üblich zu sein, denn sie schreibt ja:

    Konferenzen, die "mal eben" so angesetzt werden (Schulformkonferenzen sind das,

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Naja die Frage ist, was ist mal eben? Wie viel Vorlauf gibt es da? Bei uns steht kaum was zu Beginn des Schuljahres fest. Der Vorlauf ist auch unterschiedlich. Wenn mich jemand mit einer Woche oder weniger Vorlauf zu einer Bildungsgangkonferenz einlädt, muss man ggf. damit rechnen, dass ich auch mal einen Arzttermin oder ähnliches habe. Oder die KuK mit Kids dort was haben. Muss man dann eben ansprechen und je nach Bedarf im Zweifel einen neuen Termin suchen. Wir sind allerdings ein kleines Kollegium, da geht so etwas auch leichter.

  • Ich kenne das so, dass man 1 Woche vorher eine Einladung bekommen muss ( Ladefrist).

    Aber da wir im Grunde genommen alle " Haupttermime" kennen ist das völlig ok.

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