Vergleichsarbeiten

  • Liebe Kolleginnen,


    aus persönlichen Gründen wüsste ich gern, wie Vergleichsarbeiten bei euch durchgeführt werden. Am Gymnasium meines Kindes in Hessen werden in den Hauptfächern sogenannte Vergleichsarbeiten geschrieben, d.h. die Parallelklassen schreiben in Deutsch, Englisch und Mathe dieselbe Klassenarbeit. Inwieweit müssen diese Arbeiten bei euch identische Aufgabenstellungen aufweisen, oder darf es (leichte) Abweichungen geben?

  • Es dürfte dafür keine Regelungen über Erlasse oder Verordnungen geben, sondern lediglich schulinterne Festlegungen. In der Regel sind Vergleichsarbeiten tatsächlich identisch, es spricht aber nichts gegen leicht angepasste Aufgabenstellungen. Ich hatte z.B. in der Sek 2 mal einen Mathe-Kurs parallel mit einem Kollegen. Wir haben beide nach einem vergleichbaren Sequenzplan gearbeitet, für das Modellieren von Wachstumsprozessen aber in einem Detail leicht unterschiedliche Zugänge primär geübt (Differentialgleichung vs. durchschnittliche Änderungsraten). Entsprechend hatten wir dann halt in einer der Aufgaben eine an die jeweilige Lerngruppe angepasste Aufgabenstellung gewählt.

  • Inwieweit müssen diese Arbeiten bei euch identische Aufgabenstellungen aufweisen, oder darf es (leichte) Abweichungen geben?

    Die Arbeiten sind identisch. Beim Mathematikwettbewerb sind sie ja sogar landesweit identisch. Man könnte natürlich mit Auswahlmodalitäten arbeiten (wie beim MW).

  • Es ist aber nicht VERA gemeint ;)

    Andere Vergleichsarbeiten gibt es bei uns nicht (und deshalb verstand ich die Eingangsfrage nicht).


    Natürlich können zwei Kollegen gleiche oder ähnliche Arbeiten schreiben lassen, aber das das entscheiden bei uns nur sie (und andere anders).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Andere Vergleichsarbeiten gibt es bei uns nicht (und deshalb verstand ich die Eingangsfrage nicht).


    Natürlich können zwei Kollegen gleiche oder ähnliche Arbeiten schreiben lassen, aber das das entscheiden bei uns nur sie (und andere anders).

    Genau das ist es, was mich irritiert: Angeblich werden in der Klassenstufe meines Kindes in den Hauptfächern nur Vergleichsarbeiten geschrieben, doch es gab einen inhaltlichen Unterschied in der Aufgabenstellung. Außerdem war die Bepunktung nicht ersichtlich (es wurden keine zu erreichenden und keine erreichten Punkte angegeben). Dass ich dasselbe Fach unterrichte und die Arbeit mit mindestens einer Note besser bewertet hätte, macht die Sache nicht besser.

    Mir bleiben nur die Varianten, dies auszuhalten, oder direkt nachzufragen.

    Trotzdem war es mir wichtig, mal eure Meinungen dazu zu hören. Danke dafür!

  • Genau das ist es, was mich irritiert: Angeblich werden in der Klassenstufe meines Kindes in den Hauptfächern nur Vergleichsarbeiten geschrieben,

    Vergleichsarbeiten gibt es (jeweils 1) in 6, 8, 10, Q1. Das kannst du in der VOGSV auch schnell selbst nachlesen. Alle anderen Arbeiten sind keine Vergleichsarbeiten im Sinne der VO. Das hindert Kollegen natürlich nicht dennoch vergleichbare Klassenarbeiten schreiben zu lassen (Ich befürworte dies sogar). Die Angabe der Rohpunkte ist AFAIR auch nicht im Schulrecht genau vorgeschrieben, sondern ist ggf. durch die Schule (Fachkonferenzen) festgelegt.

    Dies gilt ggf. auch für einen einheitlichen Bewertungsmaßstab/Notenschlüssel in der Sek I.

  • Vergleichsarbeiten gibt es (jeweils 1) in 6, 8, 10, Q1. Das kannst du in der VOGSV auch schnell selbst nachlesen.

    Das kann in der Verordnung nicht finden. Sondern das hier:


    Zitat von VOGSV

    Anlage 2 VOGSV 7. C


    In den Jahrgangsstufen 6 und 8 soll eine der pro Fach
    vorgesehenen Klassen- oder Kursarbeiten als schulinterne, bei
    schulformbezogenen Gesamtschulen bildungsgangbezogene,
    Vergleichsarbeit angefertigt werden

  • Danke sehr, genau das ist mein Problem: In der VOGSV ist nicht genau beschrieben, wie eine solche Vergleichsarbeit geartet sein muss, also ob z.B. nur völlig identische Aufgabenstellungen vorgesehen sind. Mir bleibt wohl nichts anderes übrig, als in der Schule direkt nachzufragen was diesbezüglich beschlossen worden ist. Außerdem würde ich mich noch bezüglich der Bepunktung erkundigen. Es wurden weder zu erreichende, noch tatsächlich erzielte Punkte angegeben.

  • wie Vergleichsarbeiten bei euch durchgeführt werden.

    die Parallelklassen schreiben in Deutsch, Englisch und Mathe dieselbe Klassenarbeit.

    Meinst du jetzt Vergleichsarbeiten, die landesweit durchgeführt werden (wie VERA eben), oder Klassenarbeiten innerhalb einer Jahrgangsstufe einer Schule? Das ist ja ein Unterschied.

    Inwieweit müssen diese Arbeiten bei euch identische Aufgabenstellungen aufweisen, oder darf es (leichte) Abweichungen geben?

    Wenn du Klassenarbeiten meinst: An meiner Schule werden die meisten in den Kernfächern auch parallel geschrieben und die Aufgabenstellung ist i. d. R. identisch. Letztes Jahr war ich mit meiner Klasse allerdings etwas weiter, weil die Lehrkräfte der anderen beiden Klassen jeweils 2 Wochen wegen Corona ausgefallen waren, da habe ich eine leicht abgeänderte Klassenarbeit gehabt. Auch sprechen wir uns bei der Korrektur sehr genau ab, was ich persönlich als sehr zeitaufwändig und belastend empfinde.

    Letztendlich, finde ich, ist es dennoch immer nicht so ein guter "Vergleich", da die Klassen ja unterschiedlich sind (manche schneller, manche langsamer), der Unterricht unterschiedlich ist (Schwerpunkte; wie intensiv auf eine Klassenarbeit vorbereitet wird etc.) und man trotzdem immer gucken muss, dass man mit dem Stoff gleichauf ist. Ich bin daher nicht so glücklich mit der Situation.

  • In der VOGSV ist nicht genau beschrieben, wie eine solche Vergleichsarbeit geartet sein muss,

    Dein Problem ist viel eher, dass nicht klar ist, ob die Arbeit überhaupt eine Vergleichsarbeit im Sinne der VO ist. Da es um Mathe geht, bleibt nur die 6. Klasse oder die Q1. In der 8. Klasse übernimmt die Funktion der Mathematikwettbewerb.


    Wenn es eine Vergleichsarbeit im Sinne der VO ist, sollte die Aufgabenstellung auch identisch sein.

  • Dein Problem ist viel eher, dass nicht klar ist, ob die Arbeit überhaupt eine Vergleichsarbeit im Sinne der VO ist. Da es um Mathe geht, bleibt nur die 6. Klasse oder die Q1. In der 8. Klasse übernimmt die Funktion der Mathematikwettbewerb.


    Wenn es eine Vergleichsarbeit im Sinne der VO ist, sollte die Aufgabenstellung auch identisch sein.

    Nein, es geht um eine Deutscharbeit, welche als Vergleichsarbeit am selben Tag in den Parallelklassen geschrieben wurde. Da zwar der zugrundeliegende Text derselbe war, aber eine Aufgabe abgewandelt wurde, bin ich unsicher, ob diese wirklich als Vergleichsarbeit gilt.

    Unabhängig von dieser Frage bin ich mit der Benotung der Inhaltsangabe meines Kindes nicht einverstanden. Bei einer Inhaltsangabe hat Schreiber/in wenig Spielraum, da rein objektiv die Handlung wiedergegeben werden muss und formale Kriterien eingehalten werden müssen.

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