Wie lange kann man als Vertretungslehrkraft arbeiten?

  • Meine Frage: Kann man dauerhaft als Vertretungslehrer arbeiten? (ohne Master/Staatsexamen und ohne das Referendariat)


    Ausgangssituation: ich habe nur den Bachelor of Education


    Bundesland SH

  • Kurze Antwort: Nein.


    Es gibt viele Faktoren, die hier eine Rolle spielen.


    1. Der öD muss darauf aufpassen, dass man keine Kettenverträge erhält, so dass man keine Entfristungsklage gewinnen würde. Nach 3 Jahren ist in der Regel Schluß.

    2. Nebenbei: Gibt es einen unendlichen Bedarf an Vertretung, dass man 30 Jahre lang arbeiten kann?

    3. Du bist nur eine Notlösung sein. Jemand mit Examen muss in der Regel vorgezogen werden.


    Aus Interesse: Wieso dauerhaft als Lehrer ohne Master oder Examen?

  • In Berlin könntest du das problemlos, ich habe 5 Jahre als PKB-Kraft gearbeitet, da das ja immer namentlich an einzelne und andere Personen gebunden ist und es verschiedene Schulen sind, gibt es da keinerlei Probleme. Es kann aber immer mal eine Lücke geben usw.


    Ich würde sagen, das kommt also drauf an und könnte auch in SH gehen.

  • Ich streite nicht ab, dass es für ein paar Jahre gut geht.


    Der TE möchte allerdings dauerhaft.

    Ja, ich gehe davon aus, dass man dies in Berlin auch die nächsten 20 bis 30 Jahre kann, zumindest im Grundschulbereich, da ist nämlich sicher, dass solange zu wenig Personal da ist.

    Das würde ich also schon als dauerhaft ansehen.

  • Du kannst 20-30 Jahre in die Zukunft schauen? Wow.


    Also, das finde ich gewagt.

    Nee, nicht wirklich gewagt, ich weiß was an Personal jetzt schon zu wenig ist, was an Personal/Studenten nachkommt und dem Hinweis, dass es auch in den nächsten Jahrzehnten nicht genügend Studienplätze geben kann, um den Mangel auszugleichen und dann kommen da noch die steigenden Schülerzahlen dazu. Achso, diese Vorhersagen sind übrigens gar nicht meine ;)

  • Aus Interesse: Wieso dauerhaft als Lehrer ohne Master oder Examen?


    Ich bin im ersten StEx ein Fach leider durchgefallen und frage mich was die Alternative wäre im worst case, falls ich ein zweites Mal durchfallen sollte. Dann hätte ich nämlich das erste StEx endgültig nicht bestanden und kann nicht ins Ref. Da frage ich mich eben, was ich dann noch so machen kann.

  • Mit endgültig nicht bestandenem 1. StEx kannst du oft gar nicht als Vertretungslehrer arbeiten.

    In NRW ist es sogar vollkommen ausgeschlossen.


    In SH auch (Quelle: https://www.schulrecht-sh.com/…tellungserlass_schule.htm)


    10. Bewerbungsausschlüsse

    [...]

    Personen, die eine Staatsprüfung für ein Lehramt endgültig nicht bestanden haben.

    [...]


    Sorry, lieber Threadersteller, aber mit dem Schuldienst wäre es nichts mehr.

  • Ich habe an meiner Schule (Grundschule) eine Kollegin, die das 2. Staatsexamen für Lehramt Sek Ii endgültig nicht bestanden hat. Sie arbeitet als Angestellte bei uns und würde kürzlich sogar entfristet. Auch NRW.

  • Ist in BW ebenfalls möglich. Notabene: Das 1. Staatsexamen muss bestanden sein!

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Ist in BW ebenfalls möglich. Notabene: Das 1. Staatsexamen muss bestanden sein!

    In Berlin ähnlich (Brandenburg auch), da ich ein 1. und 2. Staatsexamen in einem anderen Fach habe interessiert das endgültig nicht bestandene Staatsexamen in dem anderen Fach niemanden mehr.

  • undichbinweg

    Mit dem rechtswidrig liegst Du richtig, das betrifft aber weniger die Einstellung als den Erlass selber.

    Arbeitsgerichte sind nämlich zu der Auffassung gelang, dass das endgültige Nichtbestehen kein Grund für eine Nichteinstellung sein kann, wenn eben das zweite Stastsexamen gerade für die Stelle nicht erforderlich ist. Von der Rechtslogik her verständlich.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In vielen Bundesländern bleiben da nur die Schulen in privater Trägerschaft, sie können als Angestellte einstellen.


    Allerdings darf eine solche "durchgefallen Lehrkraft" dann in Niedersachsen zum Beispiel nicht in Prüfungen eingesetzt werden, damit de facto Einsatzverbot für die Jg. 9, 10 und Studienstufe. Und das bei zwei Kernfächern D und E. Ein echter Klotz am Stundenplan-Bein.


    Mal ganz abgesehen davon, ob sich eine Schule in privater Trägerschaft einen Gefallen tut, wenn man eine solche Lehrperson eingestellt: Die Schulgebühren werden ja i.d.R. mit besonderem Konzept und mit höherer Qualität als an öffentlicher Schule begründet. Wenn die "höhere Qualität" derart offensichtlich nicht vorhanden ist, würde ich als zahlende Eltern schon protestieren.

  • Als Eltern kriegst Du eh nur das zu sehen, was Du sehen sollst.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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