Hallo zusammen,
Rechnungen der PKV unterliegen der dreijährigen Verjährung.
Ich hatte 2020, 2021 und 2022 sehr hohe Arztrechnungen (insgesamt 5.000 Euro 2020, 7.300 Euro 2021, 9.100 Euro 2022).
Die Rechnungen müsste ich für den ambulanten Tarif für die drei Jahre doch bis zum 31.12.22 eingereiht haben.
Die 2020er-Rechnungen verjähren zum 1.1.2023
Oder habe ich einen Denkfehler?