Notenverwaltung. Zwang ein Dokument zu unterschreiben?!

  • Ein vorlautes Verhalten ist diesbezüglich allerdings kein Fachkriterium.

    Könnte es aber sein, wenn bspw. im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung bzw. wenn gemeinsam das sichere Vorgehen für ein Experiment besprochen werden, wenn gerade SuS an einem Experiment arbeiten etc., durch vorlaute fachlich falsche/unpassende Sprüche die Sicherheit gefährdet wird: "Hey, du brauchst keine Schutzbrille!" "Zieh dir direkt das Gas in die Nase! Fächeln ist was für Weicheier!" "Mess doch mal Spannung mit der Einstellung Strom!" "Tausch den Bohrer während er läuft!"


    Also: vorlaute Sprüche kann man durchaus als Fachkriterium sehen ;)

  • Könnte es aber sein, wenn bspw. im Rahmen einer Sicherheitsbelehrung bzw. wenn gemeinsam das sichere Vorgehen für ein Experiment besprochen werden, wenn gerade SuS an einem Experiment arbeiten etc., durch vorlaute fachlich falsche/unpassende Sprüche die Sicherheit gefährdet wird: "Hey, du brauchst keine Schutzbrille!" "Zieh dir direkt das Gas in die Nase! Fächeln ist was für Weicheier!" "Mess doch mal Spannung mit der Einstellung Strom!" "Tausch den Bohrer während er läuft!"


    Also: vorlaute Sprüche kann man durchaus als Fachkriterium sehen ;)

    Das ist richtig.
    Du musst es anhand der Anforderungen des Bildungsplans begründet bekommen und nicht einfach nur sagen: "schlechtes Verhalten, darum in Chemie eine 5".

  • Also brauchst du ein Dienstgerät zu Hause. Das musst du mit der Schulleiterin klären.

    Die Argumentation der Schulleitung ist im Moment, dass wir ja ein digitales Gerät (Tablet) haben und sonst an den Schulrechnern die Noten verwalten können...



    Das Verhalten spiegelt sich also in der Informatiknote wieder? Das heißt, wer brav an seinem Rechner rumtippt, kann eine bessere Informatiknote erhalten als jemand, der stört und unfreundlich ist, aber Plan von dem hat, was du vermittelt hast? Kein Wunder, dass die SuS sich da nicht beschweren...


    Das hat aber nichts mit 'kein Unmensch sein' zu tun und das hat das Seminar auch sicher nicht gemeint, mit dem Hinweis, dass man Noten nicht einfach mathematisch ermitteln kann. Du brauchst schon klar umrissene Lernziele und Bewertungskriterien.

    Wenn ich bei deinem Beispiel bleibe:

    Ein Schüler, welcher einen Plan hat, von dem was ich vermittelt habe, schreibt in der Regel 14 oder 15 NP in deen Klassenarbeiten und kommt damit schon allein in der schriftlichen Leistung auf >14P. Diese Leistung geht dreifach in die errechnete Endnote ein. Damit wird die mündliche Note einfach verrechnet. (s:m -> 3:1). Die mündliche Note sollte im Optimalfall nur die Qualität und nicht die Quantität der mündlichen Leistung wiederspiegeln (ob das in der Realität immer so möglich ist, ist wieder ein andere Frage). D.h. selbst wenn er ein Grantler ist, unfreundlich ist und stört ergibt sich erstmal eine errechnete Note, die im sehr guten bis guten Bereich ist. Steht er damit meinetwegen auf 13,5 NP gibt das Verhalten bei mir einen Ausschlag. Da bin ich ehrlich. Das ist dann auch ein Teil, der bei mir nicht mehr mathematisch ist.


    Dein anderes Beispiel: Die Schülerin, die mit Informatik überhaupt nicht warm wird und dann meinetwegen nur 3NP und 5 NP in den Klassenarbeiten schreibt. Wird auch bei Bravheit in der Regel nicht an die mündliche Leistung (Qualität) des sehr guten Grantlers herankommen. Die würde ich dann aber in meinem Beispiel von meinetwegen insgesamt 4,x Notenpunkten auf 5 NP hochziehen. Selbst wenn wir hier den völlig unrealistischen Fall annehmen, dass sie schriftlich unterpunktet und mündlich die selbe gute bis sehr gute Leistung wie der Grantler bringt, kann sie mathematisch unmöglich eine bessere Note bekommen als der Grantler.


    Verhaltensnoten gibts bei uns nicht mehr.


    Die Lernziele und Bewertungskriterien ergeben sich aus den Bildungsplänen, den Absprachen innerhalb der Fachschaft IT (da arbeiten wir schon weit vor DGSE usw zusammen), eigenen Anpassungen und schlagen sich nieder im Erwartungshorizont in den Klassenarbeiten/Projektarbeit usw . Genauso mündlich. Es ist ja nicht so, dass ich meine Klassenarbeiten und die Bewertung allgemein würfle. Auch wenns manchmal schön wäre.^^

    Auch Schülern kann man darlegen, dass man mit Noten aufgrund der Ordinalskalierung (+ der Tatsache, dass die Repräsentationen der Noten nur beliebig vergebene numerische Codierungen der eigentlichen Noten "sehr gut" bis "ungenügend" darstellen -> Siehe andere Codierungen in der Schweiz und den USA) nicht rechnen darf.

    Ich verstehe ja grundsätzlich die Kritik am ordinalskalierten Notensystem. Jedoch sind wir faktisch dazu gezwungen eine ordinalskalierte Endnote zu geben. Ob nun alles davor mathematisch und/oder pädagogisch-didaktisch erfolgt: Das Ergebnis ist eine Schulnote oder eben Notenpunkte und damit wieder ordinalskaliert. Diese werden dann wiederum in einem arithmetischem Mittel verwurstelt und bilden so den Abi-Schnitt. Dieser ist wiederum massgebend für die Möglichkeiten der Abiturienten bzgl Ausbildung sowie Studium. An der Uni und in der Ausbildung gehts so weiter. Im Berufsleben dann meist auch. Das ist einfach die Realität in der wir leben. Und dieser Prozess ist leider höchst subjektiv. Egal ob nun von Anfang an versucht wird eine Leistung zu quantifizieren/ein arithmetisches Mittel verwendet wird. Oder ob alles nach wiederum höchst individuellen und wie auch immer zustandegekommen pädagogischen Kritierien bewertet wird. Das Problem ist und bleibt dasselbe: Mathematisch nicht exakt messbare Tatsachen sind unmöglich exakt zu quantifizieren. Anderstartige subjektive Bewertungen und nicht-zahlengebundene Vorgehensweisen machen die Sache aber leider auch nicht besser. Die unschärfe Mensch (Lehrer) muss an gewissen Punkten Annahmen treffen, wie auch immer bewerten und dann ausgehend von der Summe der Einzelbewertungen/Momentaufnahmen/dem grossen Ganzen wieder ein eindgültige Entscheidung treffen. Daran ändern aber wiederum subjektive rein pädagosiche Ansätze nichts.

    Genau, die Zeugnisnote, welche der Schüler nach Meinung des Lehrers verdient. Diese wiederum ist höchst subjektiv. Und damit kein bisschen besser als ein wie auch immer subjektiv gestricktes numerisches oder meinetwegen ordinalskaliertes Bewertungssystem. Der Mathematiker hält sein zahlenbasiertes System für das beste, der reine Pädagoge sein eigenes "pädagogisches" System.


    Das alles ist doch wenn wir ehrlich sind eine rein akademische Diskussion. Und es gibt so viele Vorgehensweisen zur Notenfindung wie es unterschiedliche Lehrerpersönlichkeiten gibt. Und sind wir mal ehrlich: Keiner von uns ist perfekt, keiner von uns wird es allen recht machen. Das wichtigste ist, dass wir unseren Schülern etwas mitgeben und sie nach unseren Massstäben gut bewerten.

    • Offizieller Beitrag

    D.h. selbst wenn er ein Grantler ist, unfreundlich ist und stört

    Das mit dem "Stören" kann man ja sicherlich in die mündliche Note quetschen (siehe oben: wer stört, kann nichts zum Unterricht beitragen.) Ob es gerechtfertigt ist, dies in die fachliche Note einfließen zu lassen, sei da noch dahin gestellt.


    Aber: der Schüler ist mürrisch und nicht nett. Deshalb bekommt er die schlechtere Note. Die Begründung würde dir jeder Anwalt grinsend in der Luft zerreißen.


    kl. gr. Frosch


    P.S.: Zur Lehrerprofessionalität gehört es meiner Meinung nach auch, sich am mürrisch sein eines Schülers nicht zu stören.

    • Offizieller Beitrag

    P.S.: Zur Lehrerprofessionalität gehört es meiner Meinung nach auch, sich am mürrisch sein eines Schülers nicht zu stören.

    In der Tat. Und jede Lehrkraft, die das dennoch tut, arbeitet fleißig an dem Ruf unseres gesamten Berufsstands, dass man eine schlechte Note bekommt, wenn man etwas gegen den Lehrer/ die Lehrerin sagt.
    Selbst meine OberstufenschülerInnen, denen gegenüber ich meine Leistungsmitteilungen begründe, sagen in den Fällen, wo sie nicht einverstanden sind, lediglich "letztlich geben Sie ja die Note" - und das ist eben nicht nur faktisch-einsichtig sondern mittelbar sehr persönlich - in beide Richtungen - gemeint.

  • Steht er damit meinetwegen auf 13,5 NP gibt das Verhalten bei mir einen Ausschlag. Da bin ich ehrlich. Das ist dann auch ein Teil, der bei mir nicht mehr mathematisch ist.


    Dein anderes Beispiel: Die Schülerin, die mit Informatik überhaupt nicht warm wird und dann meinetwegen nur 3NP und 5 NP in den Klassenarbeiten schreibt. Wird auch bei Bravheit in der Regel nicht an die mündliche Leistung (Qualität) des sehr guten Grantlers herankommen. Die würde ich dann aber in meinem Beispiel von meinetwegen insgesamt 4,x Notenpunkten auf 5 NP hochziehen.

    Könnte ja auch umgekehrt sein, der mit den 3 und 5 NP ist ein Grantler und der erhält dann die 4 in der Mitte?


    Du hast jetzt mehrfach geschrieben, "wenn ich ehrlich bin" oder "seien wir ehrlich"... Ich gehe mit in dem Punkt, dass Noten nur ein Versuch sind, die Leistungen abzubilden. "Ausreichend" ist bezogen auf alles, was in dem Schuljahr verlangt wurde, recht allgemein. Aber sie sollten halt zumindest die Leistung abbilden wollen und nicht das Verhalten. Da nützt alle Ehrlichkeit nichts, wenn du aus der Selbstreflexion keine Konsequenzen für deine Bewertungskriterien folgen lässt.

  • Die Argumentation der Schulleitung ist im Moment, dass wir ja ein digitales Gerät (Tablet) haben und sonst an den Schulrechnern die Noten verwalten können...

    Es klang so, als wenn du das nicht könntest. Insofern musst du deiner Schulleiterin wohl noch etwas erklären.

    Der Mathematiker hält sein zahlenbasiertes System für das beste, der reine Pädagoge sein eigenes "pädagogisches" System.

    Meine Erfahrung ist, dass man umso stärker an der Zahlenmystik hängt, je weiter man fachlich von der Mathematik weg ist.


    Aber egal. Ich möchte doch auf den Anlass des Threads zurückkommen, die Erklärung bezüglich der Kontrollierbarkeit von Datenverarbeitungsendgeräten.


    IANAL, aber für sich die das so aus: bezüglich der Einsicht in Dienstgeräte bzw. -accounts wird es doch schon Regelungen geben. Da sind halt dienstliche Daten drauf und da wird es Grümde geben, bei deren Vorliegen, die Dienstherrin bzw. Arbeitgeberin da auch Einblick nehmen darf. Es dürfte auch geregelt sein, nach welchem Verfahren das erfolgt (Anwesenheit des Personalraten o. ä.).


    Insofern halte ich eine Erklärung hierzu für nicht nötig.


    Bei privaten Geräten dürfte die Hürde deutlich höher sein. Ich kann mir nicht vorstellen, unter welchen Umständen, die Arbeitgeberin dort Zugriff erhalten können sollte. Ich glaube auch nicht, dass man sich auf ein solche Erklärung berufen kann, wenn die verpflichtet abgegeben wird. Zum anderen kann man eine solche erklärung auch widerrufen. Letztendlich bringt die also nichts.


    Für mich sieht das so aus, als wenn die Datenschutzbeauftragte hier etwas ganz korrekt regeln will, aber nur juristisches Rauschen produziert. Hier solte sich der Lehrerinnenrat einschalten und derartiges mal grundsätzlich klären.


    Ich unterschrieb mal nichts.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Und damit kein bisschen besser als ein wie auch immer subjektiv gestricktes numerisches oder meinetwegen ordinalskaliertes Bewertungssystem. Der Mathematiker hält sein zahlenbasiertes System für das beste, der reine Pädagoge sein eigenes "pädagogisches" System.

    Der Mathematiker weiß vor allem, dass man auf Ordinalskalen keine Durchschnitte bilden kann. :autsch:

  • Bei privaten Geräten dürfte die Hürde deutlich höher sein. Ich kann mir nicht vorstellen, unter welchen Umständen, die Arbeitgeberin dort Zugriff erhalten können sollte. Ich glaube auch nicht, dass man sich auf ein solche Erklärung berufen kann, wenn die verpflichtet abgegeben wird. Zum anderen kann man eine solche erklärung auch widerrufen. Letztendlich bringt die also nichts.


    Für mich sieht das so aus, als wenn die Datenschutzbeauftragte hier etwas ganz korrekt regeln will, aber nur juristisches Rauschen produziert. Hier solte sich der Lehrerinnenrat einschalten und derartiges mal grundsätzlich klären.


    Ich unterschrieb mal nichts.

    Wenn du auf deinem privatem Gerät dienstliche E-Mails oder Schülernoten bearbeiten willst, musst du beantragen, dass du dein Gerät dafür nutzen darfst. Dazu musst du bestätigen, dass du es entsprechend schützt und zulassen, dass (in begründeten Fällen) die Schulleitung das auch nachprüft.

    Sonst darfst du dein privates Gerät nicht verwenden.

    Wenn du erst unterschreibst und dann widerrufst, darfst du ab dann dein privates Gerät nicht mehr nutzen.


    Ich habe das auch nie unterschrieben und daher auch ein paar Jahre die Notenlisten wieder auf Papier geführt, da ich ungern in der Schule korrigiere und in der Zeit noch kein Dienstgerät hatte.

  • Wenn ich das Ausgangsposting richtig verstanden habe, möchte die Datenschutzbeauftragte eine Unterschrift von allen Lehrerinnen. Von der Beantragung einer Ausnahme für die Nutzung privater Geräte war nicht die Rede.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Wenn ich das Ausgangsposting richtig verstanden habe, möchte die Datenschutzbeauftragte eine Unterschrift von allen Lehrerinnen. Von der Beantragung einer Ausnahme für die Nutzung privater Geräte war nicht die Rede.

    Ich habe noch einmal nachgelesen, du hast recht.

  • Dem widerspreche ich natürlich nicht, es wird (leider) oft so gehandhabt. Und ja: in vielen Fällen ist das Ergebnis das gleiche. Meines Erachtens ist aber die eigentliche Defintion der Noten entscheidend. Man kann relativ gut differenzieren zwischen Schülern, die lediglich reproduzieren können (Note nicht ausreichend); Schülern, die mit (mehr oder weniger) Hilfestellungen auch übertragen können (Noten ausreichend bis befriedigend); Schülern die fast ohne Hilfestellungen erlernte Inhalte übertragen können (Note gut) und solchen, die selbständig auch weiterführende Verknüpfungen etc. herstellen können (Note sehr gut).


    Es kommt eher selten vor, dass jemand über einen bestimmen Abschnitt eines Schuljahres hinweg "gute" Leistungen erbracht hat, in anderen Abschnitten aber lediglich "ausreichende". In diesem Fall muss man sich wirklich noch einmal detaillierter damit auseinandersetzen, welche Fachleistung der Schüler im Sinne der Notendefinition nun wirklich erbracht hat.

  • Das würde mich auch mal interessieren. Für Niedersachsen kann ich ganz klar sagen, dass für für die ausgewiesene Abiturnote kein arithmetisches Mittel verwendet wird. Es werden schlicht die einzubringenden Halbjahresergebnisse und die Prüfungsergebnisse (entsprechend gewichtet) aufsummiert. Die ausgewiesene Abiturnote ergibt sich dann direkt aus dieser Punktsumme, ohne einen Durchschnitt bilden zu müssen. (siehe Anlage 2 AVO-GOBAK).

  • Eine mir bekannte Schule macht das auch für die SEK I so. Man sammelt die Punkte für alle Klassenarbeiten und bildet daraus die Note.


    Aber irgendwie sind wir im OT. Zur Ausgangsfrage: wenn man Daten auf Privatrechnern verarbeitet, darf der Dienstherr klingeln und gucken, ob der angemessen passwortgeschützt ist. Warum man das auch unterschreiben soll, wenn man nur Dienstrechner nutzen darf, erschließt sich mir nicht. Ich würde den DSB der Schule fragen was passiert, wenn man nicht unterschreibt.

  • wo bewahrst du dieses Notenbuch auf? Datenschutzrechtlich dürfte eine solches Notenbuch als Dateisystem im Sinne der DSGVO gelten. Ernsthafte Frage: Gibt es da irgendwelche gesetzlichen Regelungen?

    Einfach war das nicht - auch nicht billig. In meinem Haus habe ich nun einen Datenschutzkeller eingebaut. Die Kosten dafür werde ich als Werbungskosten bei der Steuererklärung über die nächsten 20 Jahre abschreiben.
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    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
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