Hallo zusammen,
das Thema Datenschutz ist ja inzwischen in aller Munde und auch wichtig!
Unser Datenschutzbeauftragter an der Schule verlangt von jedem Lehrer, dass er ein entsprechendes Dokument unterschreibt. Dadurch bestätigt man, dass man für die Speicherung personenbezogener Daten und so auch für die Verwaltung der Noten Schulgeräte verwendet. Zudem, dass der Datenschutzbeauftragte eigene Geräte bei Bedarf auch einsehen kann.
Den ersten Punkt verstehe ich. Dass der Datenschutzbeauftragte bei Bedarf meine Geräte einsehen darf will ich aber so nicht unterschreiben! Deswegen die Fragen:
1. Darf man allgmein dazu gedrängt werden, solch ein Dokument zu unterschreiben?
2. Ist die Forderung nach Einsicht in die Geräte egal ob schulisch oder privat so zulässig?
Mir ist klar, dass seitens des Datenschutzbeuaftragen und der Schule hier nur rechtssicherheit geschaffen werden soll. Trotzdem kommt mit das etwas invasiv vor...
Viele Grüße
Mark