Dienstbefreiung zur Beisetzung Angehöriger - NRW

  • Moin,


    wie sieht es dienstrechtlich in NRW aus, wenn es an der Zeit ist Angehörige 1., 2. bzw. 3. Grades beizusetzen? Kann man sich dafür vom Dienst befreien lassen und wenn ja wie lange?


    Ich denke, daß die SL einen freien Tag genehmigen muß, wenn es um Angehörige 1. Grades, also Eltern, Kinder, Ehepartner geht?


    Wie sieht es beim 2. und 3. Grad aus?

  • FrUrlV NRW


    2 Tage bei Ehepartner, Kind, Elternteil

    kein Anspruch bei sonstigen Todesfällen


    Für die Fälle ohne Anspruch, kannst du eine Dienstzeitverschiebung bei deiner SL beantragen. Wenn die auch nur halbwegs schlau und empathisch ist, wird sie das auch genehmigen.

  • Danke dafür,

    na, dann habe ich wohl 2 Tage Anspruch. Naja, einen Tag habe ich beantragt und genehmigt bekommen. Der größte Wahnsinn ist jetzt eh schon vorbei. Ich bin nur noch müde von dem ganzen Verwaltungskram, also zieg Entscheidungen vor dem Ableben auf der Intensivstation mit Vorsorgevollmacht und nach dem Abschalten der Maschinen den Kram mit Staatsanwaltschaft und Co. ...


    Naja, die Verstorbene hat es jetzt geschafft. Das Leiden hat ein Ende, um der Situation wenigstens etwas Positives abzugewinnen.


    Meine Cousine, also die Nichte der Verstorbenen, hat von ihrer SL keinen Sonderurlaub bekommen. Sie hat aber schon gesagt, daß sie zur Beisetzung anwesend sein wird und dafür eine Abmahnung in Kauf nimmt. Heißt das im Beamtenrecht überhaupt Abmahnung?

  • Krankmeldung regelt

    Ich empfehle das mit Vorsicht zu genießen. Da kommt es immer darauf an, wie die Schulleitung drauf ist. Das kann auch ganz schnell als "angekündigte" Krankmeldung nach hinten losgehen.


    In der Praxis wird das bei einem einzigen Tag höchstens zu einem Dienstgespräch bei der Bezirksregierung und "auf die Finger klopfen" führen (vorausgesetzt, die Schulleitung meldet das weiter). Am Ende des Tages ist die Situation m. E. nach menschlich nachvollziehbar - da werden die wenigsten Sachbearbeiter in der Verwaltung höhere Anstrengungen übernehmen, um das zu nachzuverfolgen.

  • Ich empfehle das mit Vorsicht zu genießen. Da kommt es immer darauf an, wie die Schulleitung drauf ist. Das kann auch ganz schnell als "angekündigte" Krankmeldung nach hinten losgehen.


    In der Praxis wird das bei einem einzigen Tag höchstens zu einem Dienstgespräch bei der Bezirksregierung und "auf die Finger klopfen" führen (vorausgesetzt, die Schulleitung meldet das weiter). Am Ende des Tages ist die Situation m. E. nach menschlich nachvollziehbar - da werden die wenigsten Sachbearbeiter in der Verwaltung höhere Anstrengungen übernehmen, um das zu nachzuverfolgen.

    Eine einzelne Krankschreibung "mit Ankündigung", wird niemandem auch nur ein müdes Gähnen abringen.

  • Vor allem warum angekündigt?

    Es wurde doch nur nachgefragt, ob man zu einer Beerdigung gehen dürfe.

    On man daraus zwingend eine " Ankündigung " machen kann...

  • plattyplus : Mein herzliches Beileid!


    Ich stimme chilipaprika zu. Auch du darfst dich krankschreiben lassen. Du bist müde und fertig, das ist "krank". Wenn es dir aber gut zu arbeiten, dann mach das.


    Bzgl. deiner Cousine glaube ich auch nicht, dass sie etwas zu befürchten hat. Sie hat einen Trauerfall zu verarbeiten und das macht sie krank.


    Ich wünsche dir und deiner Familie ganz viel Kraft für die kommende Zeit!

    • Offizieller Beitrag

    Ich melde mich formal nicht "krank" sondern "dienstunfähig". Eine Dienstunfähigkeit kann auch aufgrund einer psychischen Ausnahmesituation vorliegen, die es einem nicht möglich macht, zum Dienst zu erscheinen. Wenn man sich im Vorfeld der Beisetzung nicht bereits um Kopf und Kragen geredet hat, kann eine Krankmeldung durchaus legitim sein. Eine halbwegs empathische Schulleitung wird die Teilnahme an der Beisetzung womöglich sogar von sich aus genehmigen oder hinter vorgehaltener Hand - auch wenn es formal nicht OK ist - dazu raten, sich an besagtem Tag "krank zu melden."

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