Das sind keine anderen Noten. Ansonsten: vielleicht. Das würde sich dann im Ernstfall zeigen. Vielleicht hast du ja eine entsprechende Entscheidung zur Hand?
Im oben erwähnten Beispiel wird dann bei der Bildung der Gesamtnote eben doch unzulässigerweise auf Tendenznoten zurückgegriffen. Für die Festlegung, ob ein Schüler über das Schuljahr hinweg "befriedigende" oder "gute" Fachleistungen erbracht hat, braucht es diese unzulässigen Tendenznoten aber schlicht nicht. Und sollte sich die Festlegung wie oben angedeutet doch darauf stützen, dann ist das zurecht angreifbar.