oder zahlt der dann deutlich bessergestellte Partner freiwillig angemessenen Ausgleich für die Zeit, die der andere familienbedingt zurückgesteckt hat
In unserem Fall würde sich die Frage gar nicht stellen, zumindest nicht so - denn sie impliziert ja, dass während der Ehe getrennt gewirtschaftet wird, beide einen Teil der gemeinsamen Ausgaben übernehmen und den "Rest" für sich behalten. Dann hat der besserverdienende Partner bei der Trennung einen Haufen Geld angespart und der andere hat nix. Das wird ja dann über den Zugewinnausgleich geregelt. Bei uns gäbe es mitlerweile einiges an Geldanlagen und unsere Immobilie (alles während der Ehe erworben); das würde alles schlicht durch 2 geteilt.
Übrigens kenne ich so ein Ehepaar - seit über 50 Jahren verheiratet und getrennt wirtschaftend. Da wird dann im Restaurant getrennt gezahlt oder großzügig eingeladen, und bei Anschaffungen wird konsequent darauf geachtet, wer sie bezahlt ("meine Schrankwand - dein Sessel"). Das ist äußerst strange, aber das trifft bei den beiden auch auf vieles andere zu.