Tarifrunde eingeläutet

  • Ja genau so ist es.


    (Die Ablehnung kam bei mir kurz nach dem Urteil zu den beiden Feuerwehrleuten aus Koblenz, dass ihre Besoldung verfassungswidrig ist. Dieser Fall wurde dann ans BVerfG weitergeleitet. Detaillierter hier)


    Ich habe gegen die Ablehnung nicht geklagt, lege aber nach Weihnachten wieder Widerspruch ein.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Ja das ist frustrierend. Aber man sollte es trotzdem machen.


    Andererseits gehe ich das Thema dahingehend an dass ich für mich persönlich meinen Ausstiegstermin selbst aussuchen möchte.


    Da kommt es natürlich darauf an wie groß der Kapitalstock ist und ab wann man unter Berücksichtigung von Abschlägen pensioniert werden kann.


    Ich denke mal viele werden nicht zum letzten Tag arbeiten wollen oder können. Auch weil man davon ausgehen kann, dass die Altersgrenze definitiv angehoben werden wird.

  • Was hat es mit dem Widerspruch auf sich?


    Ich würde mir ja schon wünschen, dass RLP künftig beschließt, dass die Grundschulkräfte endlich A13 bekommen. Ich habe das Glück in einem von zwei Bundesländern zu leben, die weiterhin nur A12 in Aussicht haben :zahnluecke:

  • Ja drüben über der Grenze gibt's bald A13. Die werden jedes Jahr um ca. 20% angenähert. Dauert zwar, aber das Ziel ist sichtbar. Wer dann noch bei uns freiwillig SL für A13 macht? Da kommt man sich leicht veräppelt vor an der Stelle.

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    Wer dann noch bei uns freiwillig SL für A13 macht? Da kommt man sich leicht veräppelt vor an der Stelle.

    Hier haben Grundschul-Schuleiter aktuell nach wie vor A14 und Konrektoren A13. Da fühlt sich bestimmt auch der ein oder andere veräppelt und ob dann noch viele den Posten als Schulleiter / Konrektor machen, wage ich auch zu bezweifeln. Für den ein oder anderen sind die einige Hundert € mehr doch ein Argument. Aber ein Aufstieg von A13 auf A14 lohnt sich für die dann nicht. .... Oder hat sich da inzwischen in NRW was getan?

  • Was hat es mit dem Widerspruch auf sich?

    Wenn du Widerspruch einlegst, dann kannst du eventuell(!) irgendwann mal eine Nachzahlung erhalten.

    Ohne Widerspruch: Keine Chance.

    Mit Widerspruch gibt's verschiedene Möglichkeiten:


    Der Widerspruch wird abgelehnt --> Variante A: Du klagst und hast Erfolg --> Nachzahlung. Klagerisiko. Die Verbände unterstützen manchmal Musterklagen. Dass das bei einem selbst gemacht wird --> extrem unwahrscheinlich.

    Der Widerspruch wird abgelehnt --> Variante B: Du machst nix (also keine Klage): Pech gehabt.


    Der Widerspruch wird nicht abgelehnt, aber ruhend gestellt(?) und auf die Einrede der Verjährung wird verzichtet --> Dann kannst du (wenn eine Musterklage erfolgreich war und sich die Konsequenzen durch das ganze Besoldungsgefüge durchziehen und du also davon betroffen wärst) eine Nachzahlung erhalten.


    Letzteres hatte funktioniert, als meine Frau irgendwann mal zwischen den Jahren einen Widerspruch der GEW abgeschickt hatte und Jahre später Geld erhielt. Da ging es aber um die Diskriminierung wegen Alters (bzw. Jugend). Das gab ein nettes Sümmchen. War Hessen.

    In Hessen wurde ihr Widerspruch gegen die Besoldung vor Jahren auch ruhend gestellt, so dass sie vielleicht die Chance hat, Geld zu bekommen.


    Hier in RLP lehnt man dagegen wohl immer ab und stellt nicht ruhend und den Klageweg beschreite ich halt nicht. Ich muss eben hoffen, dass irgendwann in dem kleinen Zeitfenster, in dem ich den Widerspruch eingelegt habe und er noch nicht abgelehnt wurde, die Besoldung in RLP vom BVerfG als verfassungswidrig beurteilt wird. Dann gibt es eventuell eine Nachzahlung.


    PS: Der Widerspruch richtet dagegen, dass man sich nicht amtsangemessen besoldet sieht.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Aber warum nicht? Bei mir hat die GEW die Klage gegen das Land Brandenburg bezahlt oder zahlt es noch immer, es liegt ja schon seit mehr als 15 Jahren

    ... weil die Musterklagen hier in RLP in der Regel sehr niedrige Besoldungsklassen betreffen und dort auf den Abstand zur Grundsicherung abzielen. Wenn diese erfolgreich sind, dann gibt es nach oben hin wegen des Abstandgebots weitere Bewegung. Die Verbände unterstützen keine Massenklagen sondern konzentrieren sich in der Regel auf sehr erfolgsversprechende Fälle (mit dem dem Ziel darauf aufbauend das gesamte Gefüge zu bewegen.)

    Die Kriterien bzgl. des Abstandsgebots zur Grundsicherung sind sehr scharf (weswegen die Feuerwehrleute in Koblenz glaub ich Erfolg hatten und das dem BVerfG vorgelegt wurde). Bei unsereinem seinem Amt wird es deutlich schwieriger sein, eine Klage durchzubringen, weil dieses scharfe Kriterium keine Rolle bei uns spielt.


    Interessant ist übrigens in Hessen, dass man dort auf einen Sockelbetrag bei der Besoldungserhöhung verzichtet hat, weil die Angst besteht, dass das (wegen des Abstandsgebots zwischen den Ämtern) dem Land gehörig um die Ohren fliegen könnte.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
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  • Wichtig ist, dass möglichst alle einen Widerspruch schreiben. Das stellt schonmal für die Verwaltung eine riesige Herausforderung dar. Desto schwieriger die Bearbeitung wird, desto höher wir die Wahrscheinlichkeit, dass man das ruhend stellt

    In NRW steht man derzeit nämlich (Herr Optendrenk) auf dem Standpunkt nicht ruhend zu stellen, da man ja meint durch die Einführung des fiktiven gut verdienenden Ehepartners und der Zulagen für Kinderreiche Familien das Problem gelöst zu haben.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Widersprüche sind vorallem deshalb wichtig, weil es das Sparmodell "durch alle Instanzen" gehen unattraktiv macht.


    Das Land NRW hat für 10 Jahre Klageweg beschreiten im Falle 3. und weitere Kinder 80 Mio. nachzahlen müssen.

    80 Mio. sind die laufenden Kosten dieser Anpassung damals gewesen.


    Ob das diesmal wieder soviel wird, bezweifle ich.

    Aber wenn es nur 50€ im Monat sind, wird es lohnen aufgrund der Länge der Verfahren.


    Nur wenn genug Widerspruch einlegen, wird das Haushaltsrisiko so groß, dass die Gesetze gleich verfassungskonform geschrieben werden.


    Für alle die sagen wofür Widerspruch.


    0 zu 15.000€ war der Unterschied zwischen meinem Kollegen und mir als die Sache mit den 3 ff. Kindern entschieden wurde.

  • Ja drüben über der Grenze gibt's bald A13. Die werden jedes Jahr um ca. 20% angenähert. Dauert zwar, aber das Ziel ist sichtbar. Wer dann noch bei uns freiwillig SL für A13 macht? Da kommt man sich leicht veräppelt vor an der Stelle.

    In Niedersachsen wurden Grundschullehrkräfte kürzlich A13. Konrektoren wurden in dem Zuge A14 und Rektoren A14Z (Angaben gelten für GS ab 180 SuS). So wird auch an allen anderen Schulformen des Sek-I-Bereichs besoldet (HS/RS/Oberschulen). Kann sich jeder selber überlegen, ob er oder sie den Job für das Geld macht oder nicht.

  • Tut man doch, Stichwort "Bedarfsgemeinschaft".

    Aber die Bedarfsgemeinschaft, die hier für den Vergleich heran gezogen wird, geht doch von zwei nicht arbeitenden Eltern aus. Wieso also soll man bei der Beamtenfamilie davon ausgehen, dass beide arbeiten? Und warum wird der Frau ausgerechnet ein Minijob zugerechnet? Warum nicht gleich ein durchschnittliches Vollzeiteinkommen?

  • Damit man die

    Aber die Bedarfsgemeinschaft, die hier für den Vergleich heran gezogen wird, geht doch von zwei nicht arbeitenden Eltern aus. Wieso also soll man bei der Beamtenfamilie davon ausgehen, dass beide arbeiten? Und warum wird der Frau ausgerechnet ein Minijob zugerechnet? Warum nicht gleich ein durchschnittliches Vollzeiteinkommen?


    Damit man die Besoldung nicht erhöhen muss. Das Alleinverdienermodell ist lt. Besoldungsgesetzgebern veraltet.


    Je kleiner du das Partnereinkommen anrechnest/ansetzt desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass das BVG das demnächst wieder einkassiert.

  • Kurze Frage: Den Widerspruch gegen die Besoldung schickt man direkt an die Bezügestelle (Hessen)?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

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