Tarifrunde eingeläutet

  • Wobei wir dann auch wieder bei dem Punkt wären, daß der Arbeitgeber zwar einen gewissen Anteil des Urlaubs verplanen darf (aka "Werksferien"), aber ein nicht unerheblicher Teil der Urlaubstermine frei vom Arbeitnehmer planbar sein muß.

    Da hängst Du Dich aber weit aus dem Fenster. Betriebsvereinbarungen zu Betriebsferien sind rechtswirksam. Unsere ADO, die ja durch die HPRs mitbeschlossen wurde, beinhaltet eine Bestimmung nach der Urlaub in den Ferien genommen werden muss. Drucks Dir aus und stecke es in die hintere linke Gesässtasche. Gratuliere zum Erwerb Deiner ganz persönlichen A....Karte:)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • chemikus08

    Wir haben doch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, richtig? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß maximal 3/5 des Urlaubs vom Arbeitgeber vorgegeben werden dürfen (Beschluss vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79). Das wären 18 Tage. Die verbleibenden 12 Tage stehen zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Um diese 12 Tage geht es mir. Die müßten gemäß des Urteils dann doch wohl auch in der Schulzeit genommen werden können.

  • Ich habe Zweifel, ob dieses Urteil auch für Saison Betriebe aufrecht erhalten werden kann. Aber ich pfeiff mir das Mal rein, wenn das auch für uns greifen sollte wird's spannend.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Unsere ADO, die ja durch die HPRs mitbeschlossen wurde, beinhaltet eine Bestimmung nach der Urlaub in den Ferien genommen werden muss.


    Die müßten gemäß des Urteils dann doch wohl auch in der Schulzeit genommen werden können.

    Ja, da steht ja auch nirgends, dass Urlaub nur in den Ferien genommen werden darf, sondern vornehmlich in den Ferien, wenn das aber nicht reicht, dann eben auch außerhalb.


    Das würde dann aber auch noch mehr Personal benötigen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Zweifel, ob dieses Urteil auch für Saison Betriebe aufrecht erhalten werden kann

    Das Thema hat plattyplus nicht zum ersten Mal.

    Meines Wissens nach fand nicht nur ich die Aussage beim letzten Mal irritierend und habe sie in Frage gestellt.


    An Details kann ich mich aber nicht mehr erinnern, ich weiß auch nicht, wie weit wir da die Diskussion vertieft hatten.


    Lohnt sich IMHO auch nicht, da ein genereller Urlaubsanspruch für Lehrer außerhalb der Ferien illusorisch ist.

  • Das würde dann aber auch noch mehr Personal benötigen.

    Was aber langfristig nicht das Problem des einzelnen Arbeitnehmers ist. Dann muß der Arbeitgeber eben die Arbeitsbedingungen verbessern, um mehr Personal anwerben zu können, z.B. durch angehobene Gehälter. Das es kurzfristige Personalprobleme z.B. aufgrund von Krankheit gibt, für die auch der Arbeitgeber nichts kann, ist unbenommen.

  • Lohnt sich IMHO auch nicht, da ein genereller Urlaubsanspruch für Lehrer außerhalb der Ferien illusorisch ist.

    Wieso? Bei uns gibt es immer wieder einzelne Urlaubstage, die dann doch frei genommen werden können, z.B. wegen der eigenen Hochzeit, dem Tod naher Familienangehöriger, ...
    Auch beim 25jährigen Dienstjubiläum gibt es einen Tag Sonderurlaub und unsere SL betont in der Feierstunde immer ausdrücklich, daß dieser eine Tag auch in der Unterrichtszeit genommen werden darf.


    Ich findees halt bitter nicht Urlaub für z.B. folgende Dinge nehmen zu können:

    • Einschulung der eigenen Kinder
    • Hochzeit von Familienangehörigen, Freunden (wo man dann z.T. also Trauzeuge eingeplant wird)
    • Familienfeste generell
    • Offizieller Beitrag

    Einzelne Tage Sonderurlaub sind möglich und sind was anderes als 12 Tage Urlaub außerhalb der Ferien zu nehmen. (Wie du oben anregst. )

    Wobei du (siehe Link) sogar bis zu 10 Tagen Urlaub außerhalb der Ferien bekommen kannst. Allerdings nicht für reine Vergnügungszwecke.


    Die 3 Fälle, die du unten genannt hast, sind offiziell nicht vorgesehen - aber mit Godwill und im gegenseitigen Einvernehmen ggf. machbar. (Wäre an meiner Schule überhaupt kein Problem. Aber auch das sind nur einzelne gut begründete Tage .. und nicht 12 Tage für Urlaub. )


    Aber (ich wiederhole es nochmal), das sind alles konkrete Einzelfälle und kein ...

    Zitat

    Ich bin mal gespannt, wie sie das dann in der Schule umsetzen wollen, wenn ich als Lehrer z.B. gerade dann Urlaub nehmen will, wenn im Nachbar-Bundesland Schulferien sind, um mit den Kindern zur Urlaubsreise aufbrechen zu können

    oder

    Zitat

    Die verbleibenden 12 Tage stehen zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Um diese 12 Tage geht es mir. Die müßten gemäß des Urteils dann doch wohl auch in der Schulzeit genommen werden können

  • Wir haben doch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, richtig? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß maximal 3/5 des Urlaubs vom Arbeitgeber vorgegeben werden dürfen (Beschluss vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79). Das wären 18 Tage. Die verbleibenden 12 Tage stehen zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Um diese 12 Tage geht es mir. Die müßten gemäß des Urteils dann doch wohl auch in der Schulzeit genommen werden können.

    Das Thema hatten wir hier erst vor kurzem und ich hatte damals bereits darauf hingewiesen, dass die Schlussfolgerung falsch ist.

  • Ich findees halt bitter nicht Urlaub für z.B. folgende Dinge nehmen zu können:

    Einschulung der eigenen Kinder
    Hochzeit von Familienangehörigen, Freunden (wo man dann z.T. also Trauzeuge eingeplant wird)
    Familienfeste generell

    Für solche oder noch andere Tage hilft es oft einfach mal mit den KuK zu reden. Unterricht zu tauschen und dadurch einen unterrichtsfreien Tag zu bekommen. An diesem kann man dann bei uns auch entsprechend frei machen. Vergleichbar mit einem Urlaubstag finde ich das eigentlich nicht, da ich meiner Unterrichtsverpflichtung ja dennoch nachkomme, nur eben an anderen Tagen. Dennoch eine gute Möglichkeit für private Veranstaltungen/Ereignisse mal einen Tag frei zu haben.

  • Die Möglichkeit zu tauschen habe ich in der Grundschule nicht, aber ich habe bisher immer die Möglichkeit bekommen bei den Einschulungen meiner Kinder dabei zu sein.

    Auch musste ich einmal dringend nach Berlin wegen eines zeitnahen Termins bei einem Notar unter der Woche, da durfte ich dann auch direkt nach den ersten beiden Stunden gehen.

    Ich freue mich darüber, dass mir da nie Steine in den Weg gelegt wurden.

    Aber solche Dinge sind bei mir auch tatsächlich megaselten.


    So frech das jetzt klingen mag, aber ich finde auch , dafür dass ich quasi nie krank bin ( weder ich, noch meine Kinder), meine Sachen die ich erledigen muss immer pünktlich erledige, etc. kann man dann in solch seltenen Momenten auch mal auf Verständnis von der Sl erwarten.

  • Hin Rhodos, hin Salat. Hab ich jetzt mal als Ergebnis der Autokorrektur stehen lassen, gemeint ist natürlich „hic Rhodos, hic salta“. Zitier mal bitte eine Lehrerarbeitszeitverordnung, in der das so steht.


    Hier zumindest eine:


    (2) Die regelmäßige Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern beträgt nach § 3 Absatz 1 Satz 1 der Arbeitszeitverordnung im Durchschnitt 40 Stunden pro Woche. Unter Berücksichtigung von Urlaub und Feiertagen ergibt sich aus der wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Zeitstunden x durchschnittlich 44 Wochen eine Jahresarbeitszeit von rund 1 760 Zeitstunden. Um die Jahresarbeitszeit von rund 1 760 Zeitstunden unter Berücksichtigung von Urlaub, Feiertagen und Ferienzeiten zu erreichen, müssen Lehrkräfte im Durchschnitt 45 Zeitstunden pro Woche arbeiten.

  • Die 3 Fälle, die du unten genannt hast, sind offiziell nicht vorgesehen - aber mit Godwill und im gegenseitigen Einvernehmen ggf. machbar.

    Seitdem ich in meiner damaligen Ausbildungsschule miterleben durfte wie einer jungen Kollegin von der Schulleiterin eine Disziplinarklage angedroht wurde wegen der mißbräuchlichen Nutzung von Dienstgerät, sie hatte an dem einen Lehrerarbeitsplarz in der Schule ein privates Foto eingescannt und auf ihrem USB-Stick gespeichert, habe ich gelernt nicht auf Goodwill zu bauen.

  • Hin Rhodos, hin Salat. Hab ich jetzt mal als Ergebnis der Autokorrektur stehen lassen, gemeint ist natürlich „hic Rhodos, hic salta“. Zitier mal bitte eine Lehrerarbeitszeitverordnung, in der das so steht.

    Für Baden-Württemberg


    "Die Jahresarbeitszeit einer Lehrkraft beträgt 1804 Zeitstunden (wöchentliche Arbeitszeit von 41 Zeitstunden x 52 Wochen abzüglich 6 Wochen Urlaub und abzüglich Feiertage).

    Davon entfallen ca. 85 % auf Aufgaben, die direkt im Zusammenhang mit Unterricht stehen (Bereiche Lernen, Erziehen, Beurteilen), und ca. 15 % auf sonstige pädagogische Aufgaben (Bereiche Fortbildung, Qualitätssicherung sowie allgemeine Aufgaben wie z. B. die Mitarbeit in Konferenzen und Gremien oder die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der Schule). Diese Aufteilung ist nicht im Sinne eines Abrechnungsmodells, sondern eines Planungsmodells zu verstehen."


    (Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg)


    Und jetzt teile mal, ohne Ferien etc. kommt irgendetwas mit 46,x heraus.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Seitdem ich in meiner damaligen Ausbildungsschule miterleben durfte wie einer jungen Kollegin von der Schulleiterin eine Disziplinarklage angedroht wurde wegen der mißbräuchlichen Nutzung von Dienstgerät, sie hatte an dem einen Lehrerarbeitsplarz in der Schule ein privates Foto eingescannt und auf ihrem USB-Stick gespeichert, habe ich gelernt nicht auf Goodwill zu bauen.

    Deswegen fragt man bei beabsichtigter Privatnutzung vorher (!), ob man das ausnahmsweise mal darf oder nicht. Es sind auch in der Privatwirtschaft schon AN wegen des Ladens des eigenen Handys abgemahnt worden, was in vielen anderen Betrieben überhaupt kein Problem wäre.

  • chemikus08

    Wir haben doch einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, richtig? Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, daß maximal 3/5 des Urlaubs vom Arbeitgeber vorgegeben werden dürfen (Beschluss vom 28.07.1981, 1 ABR 79/79). Das wären 18 Tage. Die verbleibenden 12 Tage stehen zur freien Verfügung des Arbeitnehmers. Um diese 12 Tage geht es mir. Die müßten gemäß des Urteils dann doch wohl auch in der Schulzeit genommen werden können.

    Ganz ehrlich: Wer regulär als Lehrer außerhalb der Schulferien Urlaub nehmen möchte, hat meiner Meinung nach den falschen Beruf gewählt. Von besonderen und gut begründeten Ausnahmen, die immer möglich sein müssen, natürlich abgesehen (- wichtige familiäre Ereignisse z.B.).


    Schulferien gibt es reichlich und zu allen Jahreszeiten. Als Lehrer genießen wir diesbezüglich Freiheitsgrade, die über deutlich über das hinausgehen, was für andere Arbeitnehmer gilt. Jeder, der unseren Beruf wählt, weiß worauf er sich einlässt.

  • Ich finde es halt bitter nicht Urlaub für z.B. folgende Dinge nehmen zu können:

    • Einschulung der eigenen Kinder
    • Hochzeit von Familienangehörigen, Freunden (wo man dann z.T. also Trauzeuge eingeplant wird)
    • Familienfeste generell

    Bisher konnte ich mich bei wichtigen Dingen immer freistellen lassen. für eine Familienfeier vielleicht nicht, die sind auch nicht in der Unterrichtszeit.


    Für die Einschulungen meiner Kinder bin ich aber immer freigestellt worden. War überhaupt kein Problem.

  • Und jetzt teile mal, ohne Ferien etc. kommt irgendetwas mit 46,x heraus.

    Unbestritten. Es steht aber nirgendwo, dass Lehrer außerhalb der Ferien 4x,x Stunden arbeiten müssen und während der Ferien frei haben.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Unbestritten. Es steht aber nirgendwo, dass Lehrer außerhalb der Ferien 4x,x Stunden arbeiten müssen und während der Ferien frei haben.

    Das stimmt, bei uns (an der Schule) reden wir daher offiziell nur von der Jahresarbeitszeit (konkret 1804 Stunden ist immer in meinem Gedächtnis, 46,x nicht. Was ist x?).


    Allerdings arbeiten viele meiner Kollegen grundsätzlich nicht in den Ferien, daher sind auch die 46 Stunden (bzw. anteilig) immer wieder im Gespräch. Die allermeisten Kollegen müssen nichts zwingend in den Ferien erledigen.


    Auch ich versuche Ferien von Klassenarbeitenkorrekturen etc. frei zu halten. Nur meine Chemiesammlungstätigkeit muss teilweise in den Ferien stattfinden ("Inventur der Chemiekalien" geht schlecht, wenn Kollegen sie aus dem Schrank nehmen und daher immer etwas fehlt. Dafür sind 144 Zeitstunden im Jahr vorgesehen.)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Ergänzung


    Ich verwende die Zahlen gern gegenüber Mitmenschen, die meinen, Lehrer arbeiten nur halbtags bei vollem Gehalt und 12 Wochen Ferien. Viele (dieser Mitmenschen) arbeiten in Vollzeit weniger als 41 Stunden pro Woche bzw. 1804 Stunden im Jahr.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

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