Wobei wir dann auch wieder bei dem Punkt wären, daß der Arbeitgeber zwar einen gewissen Anteil des Urlaubs verplanen darf (aka "Werksferien"), aber ein nicht unerheblicher Teil der Urlaubstermine frei vom Arbeitnehmer planbar sein muß.
Da hängst Du Dich aber weit aus dem Fenster. Betriebsvereinbarungen zu Betriebsferien sind rechtswirksam. Unsere ADO, die ja durch die HPRs mitbeschlossen wurde, beinhaltet eine Bestimmung nach der Urlaub in den Ferien genommen werden muss. Drucks Dir aus und stecke es in die hintere linke Gesässtasche. Gratuliere zum Erwerb Deiner ganz persönlichen A....Karte:)