Sonderzahlungen für Pensionäre sind nicht Gegenstand von Tarifverhandlungen - können deshalb auch in keinem Forderungskatalog enthalten sein (auch nicht implizit - im Gegensatz zur üblichen - und vertretbaren - Übertragungsforderung auf Beamte hat sie durch die explizite Erwähnung von 'Pensionären' diesmal die klare Stoßrichtung der Forderung einer 'Extraleistung' für Pensionäre, welche Tarifbeschäftigten in Rente nicht zustehen würde).
Zudem erhöhen sie das Gesamtkostenvolumen für für die Arbeitgeberseite, welches von der TdL ja öffentlichkeitswirksam berechnet wurde (wobei der Großteil des Gesamtvolumens auf Beamte/Pensionäre entfällt)