Der Umstand, dass sie GEW auch eine Fachgruppe Realschule hat und wir uns auf den Parteitagen entsprechend zu Wortelden, führt schon dazu, dass die Werbung für die Gesamtschule nicht ganz so aktiv ausfällt, wie manch einer sich das wünscht. Man muss nicht mit seiner Gewerkschaft in allen Punkten übereinstimmen.
Tarifrunde eingeläutet
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... beim vlbs (BBS-Verband) schaffe ich es halt, dass ich mit 95% der Forderungen übereinstimmen kann. Bei der GEW ist das eben nicht mal im Ansatz so, weil 1. alle Schulformen sich dort mischen und 2. dort Positionen sich stärker auf eine Ideologie beziehen.
Unser Verband agiert für uns stärker sachbezogen.
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Steigt jetzt unsere Besoldung auch um 12%, weil das Bürgergeld um 12% ansteigen soll und daran ja auch unsere Besoldung hängt?
Die unterste Besoldungsgruppe muß ja 15% über dem Bürgergeld liegen und alle weiteren Besoldungsgruppen x Prozent über der niedrigeren Besoldungsgruppe.
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Die unterste Besoldungsgruppe muß ja 15% über dem Bürgergeld liegen und alle weiteren Besoldungsgruppen x Prozent über der niedrigeren Besoldungsgruppe.
Wo genau stehen diese Prozentwerte? (Bitte Rechtsquelle genau benennen, weil ich das nachlesen möchte.)
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Wo genau stehen diese Prozentwerte? (Bitte Rechtsquelle genau benennen, weil ich das nachlesen möchte.)
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, gibt auf tvl-info.de einen ewig langen Thread dazu.
Selbstverständlich werden unsere Bezüge nicht um diese 12 % erhöht. Der Weg den unser Dienstherr gehen wird ist die unteren Besoldungsgruppen zu streichen, sodass der Mindestabstand von 15% wieder hergestellt ist ohne den oberen mehr zahlen zu müssen.Kann sich jeder selbst überlegen wie er damit umgeht, förderlich für meine Motivation ist so ein Vorgehen sicher nicht.
Die Politik spielt da echt ein gefährliches Spiel, vor allem wenn man überlegt wie unterirdisch die Tarifabschlüsse der letzten Jahre waren.
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Wo genau stehen diese Prozentwerte? (Bitte Rechtsquelle genau benennen, weil ich das nachlesen möchte.)
Gerne,
Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 2 BvL 4/18
--> https://www.bundesverfassungsg…ls20200504_2bvl000418.pdf
Auf Seite 18 unten steht dort:
"Beim Mindestabstandsgebot handelt es sich – wie beim Abstandsgebot – um
einen eigenständigen, aus dem Alimentationsprinzip abgeleiteten Grundsatz. Es be-
sagt, dass bei der Bemessung der Besoldung der qualitative Unterschied zwischen
der Grundsicherung, die als staatliche Sozialleistung den Lebensunterhalt von Arbeit-
suchenden und ihren Familien sicherstellt, und dem Unterhalt, der erwerbstätigen
Beamten und Richtern geschuldet ist, hinreichend deutlich werden muss.
Dieser Mindestabstand wird unterschritten, wenn die Nettoalimentation (unter Berücksichtigung
der familienbezogenen Bezügebestandteile und des Kindergelds) um weniger als
15 % über dem Grundsicherungsniveau liegt."
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CDL Ich habe Dir doch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht verlinkt.
Das hatte sich wohl mit meiner Antwort an dasHiggs zeitlich überschnitten. Deine Antwort sehe ich erst jetzt. Danke dafür.
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Dachtest du die Länder sagen "Ja bitte?"
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Nö.
Ich muss zugeben - bzgl. der Tarifverhandlungen denke ich gar nichts.
Es kommt, was kommen wird.
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Damit liegt die Forderung schlussendlich bei dem für Bund und GebietsköOrtschaften gefundenen Kompromiss. Damit ist die Forderung nicht nicht Mal unverschämt hoch. Im Gegenteil, man müsste bei so einer bescheidenen Förderung eigentlich direkt dazu sagen, darunter läuft gar nichts.
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Ich hätte da noch einen ganz heißen Tipp für die Arbeitgeber: Arbeitszeitverkürzung auf 38,5h, das ist völlig kostenneutral für Lehrer und alle Pensionäre. Super, oder?
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Wow. Noch weniger als ich erwartet hatte.. d.h. Unterm strich wird es vermutlich weniger als der Bund ausgehandelt hat, weil mal ja auf den Arbeitgeber zugehen wird, um kompromissbereitschaft zu zeigen.
Und durch das "mind. 500€" nähern sich wieder alle Gehaltsgruppen aneinander an. Bald verdienen wir nur noch so viel wie ein A10er. Bzw es werden wieder untere Laufbahngruppen abgeschafft.
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Ich bin gespannt, was unterm Strich rauskommt. Wahrscheinlich einmalig 2000 Euro Inflationsausgleich und 2,x % auf 24 Monate oder so ein Quatsch. Damit wird der Abstand zum TVöD noch größer.
Wir haben inzwischen ein gigantisches Problem wegen der ungleichen Bezahlung in TVL und TVöD. Alleine im letzten Jahr haben bei uns (staatliche FöS mit heilpädagogischer Tagesstätte) mehr als ein Dutzend Mitarbeiter*innen (Erzieher*innen, Pflegekräfte, Therapeut*innen usw.) gekündigt und sind zu Einrichtungen gewechselt, die in Trägerschaft der Stadt sind und nach TVöD bezahlen. Bei gleicher Eingruppierung bekommen sie dort mehrere hundert Euro mehr plus Jobticket plus Ballungsraumzulage. Für die freien Stellen gibt es nicht mal Bewerbungen, da wäre ja jede*r schön blöd, wenn er für die gleiche Arbeit viel weniger bekommt und auch noch schlechtere Bedingungen vorfindet. Selbst mit den ohnehin nie erreichbaren 10,5% mehr wäre diese Schieflage nicht aufzulösen.
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Dachtest du die Länder sagen "Ja bitte?"
Also ich hätte erwartet: "ja, klar. Eigentlich wollten wir 12% auf 6 Monate machen"
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Damit liegt die Forderung schlussendlich bei dem für Bund und GebietsköOrtschaften gefundenen Kompromiss. Damit ist die Forderung nicht nicht Mal unverschämt hoch. Im Gegenteil, man müsste bei so einer bescheidenen Förderung eigentlich direkt dazu sagen, darunter läuft gar nichts.
Ich finde Forderungen ehrlich gesagt zu niedrig. Wie will man denn verhandeln, wenn man schon da ist was realistisch wäre? Naja das ist halt nicht die IG Metall...
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