Als Faustregel empfehle ich, das genannte Zeitfenster der Teilzeitkraft (gemessen in Schulstunden) zu den überhaupt möglichen Schulstunden ins Verhältnis zu setzen und das dann mit der Teilzeitquote zu vergleichen.
Wer 50% Teilzeit macht, sollte auch nur maximal 50% der möglichen Schulstunden als Zeitfenster angeben müssen bzw. bei einem festen Konferenznachmittag eher etwas weniger, denn die Konferenzzeit muss sich ja auch die Teilzeitkraft komplett als Arbeitszeit freihalten.
Wer bei 50% Teilzeit sagt, ich arbeite am Konferenznachmittag und möchte dann nur noch an vier Vormittagen von 8-12 Uhr arbeiten, hat keine extremen Wünsche.
Bei einer Halbtagsschule sicher. Bei einer Ganztagsschule ist das hingegen ein sehr grenzwertiger Wunsch.