Hier stimme ich Dir voll zu.
Ich sehe es gegenteilig.
Die Pendlerpauschale hätte meines Erachtens in der Form nie eingeführt werden dürfen. Völlig falsche Lenkungswirkung.
Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und kommt so leicht nicht mehr heraus.
Hier gibt es eben eine grundsätzliche Problematik: Wenn die Pauschale abgeschafft würde, müsste ein anderer steuerlicher Ausgleich erfolgen, denn (geborgtes Wissen):
ZitatDanach unterliegt der Einkommensteuer grundsätzlich nur das Nettoeinkommen, d.h. der Saldo
aus den Erwerbseinnahmen einerseits und den - betrieblichen bzw. beruflichen - Erwerbsaufwendungen sowie den privaten existenzsichernden Aufwendungen andererseits. Das objektive Nettoprinzip gebietet also die steuerliche Verschonung von erwerbssichernden Aufwendungen im Wege des Abzugs von der Bemessungsgrundlage. Daraus begründet sich, dass Aufwendungen für die Erwerbstätigkeit gemäß § 9 EStG, darunter Aufwendungen des Arbeitnehmers für Wege
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, grundsätzlich als Werbungskosten steuerlich abziehbar
sind.
Quelle: Anfragen im Bundestag