Sachliche Aussagen:
Gleiches Geld für gleiche Arbeit
1. Gleichartig ≠ gleichwertig.
2. Das ist aufgrund der Entgeltordnung des TV-L --> § 1, Abs. 4, Satz 1+
3. Demnach ist die Person eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert, insofern die geforderte Vorbildung nicht vorhanden ist.
Du bekommst eine pädagogische Einführung, die man durchaus mit dem Referendariat vergleichen kann, nur kürzer.
Dem stimme ich leider nicht zu. Es wird lediglich eine Teilnahmebescheinigung des ZfsL ausgestellt.
Die mir bekannten PEf-Fälle (fünf) mußten keine Entwürfe schreiben. Nur Verlaufspläne.
Da wird meiner Erfahrung nach mit einer anderen Brille geschaut, auch in Hinblick auf die Nachbesprechungen, die ich beiwohnen durfte.
Du darfst oder sollst auch Referendare ausbilden.
Der Blinde soll dem Einäugigen das Lesen beibringen?
Unsere zwei ZfsLs haben verfügt, dass Seiteneinsteiger ohne Befähigung nicht ausbilden dürfen.
Persönliche Aussagen:
Als EG 10er kann ich sie eben nicht hinnehmen, wenn ich nicht zusätzlich Samstags an der Tanke arbeiten möchte.
Richtig. Das fände ich auch unmöglich.
Deswegen muss es grundsätzlich bei allen eine Lohnerhöhung geben.
Wenn Du in NRW als Chemieingenieur einsteigst, wirst Du in die EG 10 eingruppiert. Du bekommst eine pädagogische Einführung,
Und da ist der Fehler: Jeder müsste die OBAS machen. Dann sind alle gleichwertig.
Probleme dabei:
a) die Pflicht zu zwei Fächern
b) Bachelor-Absolventen
Dann aber gerne eine Zulage zur Differenz zw. E13 und A13.
Aber nur bei vorliegen einer vollen Befähigung!