Ja genau so ist es.
(Die Ablehnung kam bei mir kurz nach dem Urteil zu den beiden Feuerwehrleuten aus Koblenz, dass ihre Besoldung verfassungswidrig ist. Dieser Fall wurde dann ans BVerfG weitergeleitet. Detaillierter hier)
Ich habe gegen die Ablehnung nicht geklagt, lege aber nach Weihnachten wieder Widerspruch ein.