Bei Beamten gilt kein Arbeitsrecht, daher ist es für diese Gruppe egal, was über das BAG läuft.
Anwendung für diese Personen finden lediglich die entsprechenden Landesbeamtengesetzte.
Ja, es geht im Moment um Angestellte.
Das sollte klar sein, wenn von AU und BAG die Rede ist.