Hallo liebe alle,
ich bin verwirrt!
Als Berufsanfängerin habe ich gerade mein Probezeit beendet und bin nun seit diesem Schuljahr auf Lebenszeit verbeamtet.
Nun stehen an meinem Gymnasium die periodischen Beurteilungen an.
Falle ich da auch drunter?
Die Gesetzestexte lassen mich auch ratlos zurück. Unter https://www.gesetze-bayern.de/…ocument/BayVwV251000/true (Richtlinien über die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamtinnen und Beamten im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration) finde ich unter 2.3, dass der Beurteilungszeitraum mit Ablauf der Probezeit beginnt und unter 2.5: "
Die periodische Beurteilung ist nach Ablauf der Probezeit sowie in den Fällen einer Zurückstellung nach Nr. 2.4 jeweils nach neun Monaten nachzuholen, sofern nicht innerhalb der nächsten sechs Monate eine periodische Beurteilung stattfindet."
Verstehe ich richtig, dass ich also gleich schon wieder dran bin mit der Beurteilung, obwohl meine Probezeitbeurteilung erst so kurz zurückliegt?
Viele Grüße
ein ratloses Kieselsteinchen