Gibt es eine Regelung zum Thema wohnortnahe Versetzung nach Elternzeit in Bezug auf die Frage, wie lange man schon am Wohnort gemeldet sein muss, damit das anerkannt wird? Und was, wenn man zeitnah nach der Versetzung wieder umzieht, zum Beispiel weil eine Trennung doch nicht stattgefunden hat und man wieder an den alten Wohnort zurück zieht (in dem Fall das gemeinsam mit den Partner bewohnte Haus).
Ich habe leider nichts gefunden, aber evtl weiß jemand Rat ob man ggf dienstrechtliche Konsequenzen fürchten müsste.