Ummelden für Versetzung

  • Gibt es eine Regelung zum Thema wohnortnahe Versetzung nach Elternzeit in Bezug auf die Frage, wie lange man schon am Wohnort gemeldet sein muss, damit das anerkannt wird? Und was, wenn man zeitnah nach der Versetzung wieder umzieht, zum Beispiel weil eine Trennung doch nicht stattgefunden hat und man wieder an den alten Wohnort zurück zieht (in dem Fall das gemeinsam mit den Partner bewohnte Haus).


    Ich habe leider nichts gefunden, aber evtl weiß jemand Rat ob man ggf dienstrechtliche Konsequenzen fürchten müsste.

  • Die moralische Frage stelle ich aber gerade nicht. Wobei ich mich auch frage, was denn moralische Konsequenzen sind? Ich habe die Situation aber bewusst nicht näher erläutert, denn die Beweggründe möchte ich hier nicht diskutieren.

  • Also nein, sorry, ich weiß nix. Klang nur komisch, muss es ja nicht sein.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

    • Offizieller Beitrag

    Mir ist keine Frist bekannt und der Antrag einer Kollegin ging erst ein paar Monate nach ihrem Umzug durch. Aber 1) die Schulleitung muss erstmal die Freigabe geben und dann ist 2) zwischen Antragstermin und Versetzung noch sehr viel Zeit (falls du es dir anders überlegen würdest).
    Der Personalrat, der dich berät, wird wohl keine Ummeldepapiere sehen wollen, aber er will ja wissen, warum er dich unterstützt.


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