Kein Korrekturrand - Berichtigung

  • Ich würde in der nächsten Klausur die Schülerin vors Pult setzen und darauf achten, dass sie den Korrekturrand nicht zurück knickt.


    Bei dieser Klausur würde ich ein letztes Mal einfach einen Rand ankleben. Ich bin da pragmatisch.


    Als Zeichen für mangelnde Studierfähigkeit würde ich das jetzt auch nicht werten, da würden mir inhaltliche und sprachliche Leistung mehr sagen.

  • Es geht doch um pädagogisches Wirken.

    Ich würde eine große dünne Sperrholzplatte nehmen, diese an der Klausur befestigen und darauf meine Korrekturen samt Hinweis, dass gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten von Formabsprachen vermutlich für beide Seiten hilfreich ist.

  • Was sagt denn die Fachkonferenz dazu? Gibt es einen Beschluss dass das mit in die Note rein kommt, ist immerhin eine Form von Formalia die verbindlich ist. Meine FKs haben das festgeschrieben, fehlender Korrekturrand = Punkt nicht gegeben.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Im Abitur ist eine Seite ja blanko, da muss man sich schon anstrengen, dort "aus Versehen" drüberzuschreiben.

    Bei uns bekommen die im Abi komplett linierte Bögen, Knicken in der Mitte und müssen dann darauf achten auf die äußere Seite zu schreiben.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Man macht eine Kopie von der ersten Fassung und lässt das Schüli die Abschrift zuhause anfertigen.

    Und dann lege ich Abschrift und Kopie nebeneinander, um zu korrigieren? Und vergleiche dabei, ob die Abschrift korrekt ist? Nein, wie praktisch. Da habe ich doch das Original schneller und leichter korrigiert.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Meiner Einschätzung nach könnte man diese Form des Beschreibens der Klausurbögen auch als einen Verstoß gegen die äußere Form ansehen - damit wären in NRW bis zu zwei Notenpunkte abziehbar. Vielleicht müsste man mal den Ar*** in der Hose haben und das durchziehen und dann mal auf die Grundsatzentscheidung der Bezirksregierung warten...

    Was anders als "Verstöße [...] gegen die äußere Form" (§13 (2) APO-GOSt) sollen das sein? Einmal ein oder zwei Notenpunkte abziehen, am besten gleich bei der ersten Klausur, dann sollte sich das Thema beim nächsten Mal erledigt haben.

  • Und damit sind wir dann doch bei der Studierfähigkeit. Im Studium gibt es gelegentlich sehr umfangreiche Anforderung zur äußeren Form. Manchmal kommen einem die übertrieben oder gar kontraproduktiv vor. Trotzdem tut man gut darqan, so etwas einfach zu machen. Wenn Rand abknicken schon nicht klappt, darf man sich fragen, ob man den Rest hinbekommt.

  • Und dann lege ich Abschrift und Kopie nebeneinander, um zu korrigieren? Und vergleiche dabei, ob die Abschrift korrekt ist? Nein, wie praktisch. Da habe ich doch das Original schneller und leichter korrigiert.

    Sicherlich. Aber die Schülerin, die seit mehr als zwei Jahren das mit dem Rand nicht gelernt hat, lernt es weiterhin nicht. Kein Rand macht halt Arbeit. Entweder der Lehrkraft oder ihr. Eigentlich sollte es ihr Arbeit machen (dann lernt sie es vielleicht).

    Schlauer wär's natürlich gewesen, wenn sie sich diese Mühe bereits vor zwei Jahren hätte machen müssen. Jetzt kommen noch ca. drei weitere Klausuren bis zum Abi, lohnt sich also kaum noch.

  • Wenn es doch immer diese bestimmte Schülerin ist, die den Korrekturrand (anscheinend) VERGISST, kann man sie doch am Anfang der Klausur direkt daran erinnern, um sich die Korrektur zu "erleichtern". Dass sie das seit 2 Jahren nicht selbstständig hinbekommt, finde ich jedenfalls befremdlich (und auch fragwürdig bzgl. der Studierfähigkeit).

  • Bei uns im ersten Semester gab es auch Studenten, die es bspw. nicht hinbekommen haben, pdf-Dateien zur Abgabe so zu benennen, wie vorgegeben. Die haben sich tierisch aufgeregt, dass ihre Abgaben deshalb mit 0 Punkten bewertet wurden, sich selbst als armes Opfer von Verwaltungswillkür gesehen, es dann aber beim nächsten Mal richtig gemacht.

    Was ich damit sagen will: konsequent Punkte abziehen. Dann sollte es die Person auch irgendwann lernen.

  • Ich würde das nicht positiv korrigieren. Die Fehler würde ich unterstreichen und mit der entsprechenden Kategorie (R, Gr etc.) kennzeichnen. Auf den Erwartungshorizont und unter die Klausur würde ich schreiben "Da trotz mehrfacher Aufforderung kein Korrekturrand gelassen wurde, wurden Fehler nicht verbessert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an mich." Das habe ich mehrfach schon gemacht. Wenn da mal wirklich jemand Widerspruch einlegt, werde ich ja sehen, was passiert. Bisher hat noch nie jemand Widerspruch eingelegt und ich mache ja das Angebot, alle Fehler durchzusprechen.

    Das hätte ich allerdings schon in der ersten Klausur so gemacht (ich erkläre vor der ersten Klausur mindestens drei mal, wieviel Rand zu lassen ist und direkt vor der Klausur nocheinmal und ich male eine Skizze an die Tafel). Wäre das bei der zweiten Klausur genauso gewesen, hätte ich einen Notenpunkt abgezogen (in NRW ist ein Abzug von bis zwei Notenpunkten unter bestimmten Umständen erlaubt), ab der dritten Klausur dann zwei Notenpunkte. Vor der Klausur hätte ich die Schülerin persönlich noch mal auf den Rand hingewiesen und ihr ggf. auch selbst die Blätter geknickt, aber das wäre es dann auch gewesen.
    Irgendjemand schrieb hier, man müsse sich den Notenpunktabzug "trauen". Ich habe das in Mathe schon mehrfach gemacht. Nicht wegen vergessenen Korrekturrandes, sondern wegen beliebigen Kombinationen aus Unordentlichkeit, massenhaft Rechtschreibfehlern, Unstrukturiertheit und Sprüchen wie "ich hasse Mathe" in der Klausur. Ich schreibe unter Verweis auf den entsprechenden Paragraphen in der APOGOst auf den Erwartungsbogen und unter die Klausur, dass x Notenpunkte abgezogen werden und warum. Das hat bisher wahre Wunder bewirkt.


    P.S.: Ich warne die Schüler:innen immer frühzeitg vor, dass ich so vorgehe, diese Abzüge kommen also nicht aus heiterem Himmel. Und ich ziehe auch nicht einen Notepunkt ab, nur weil jemand "ich hasse Mathe" in die Klausur geschrieben hat, aber wenn das kombiniert ist mit z.B. wahnsinniger Unordentlichkeit, dann schon.

  • Danke für eure Tipps und Hilfe.

    ja, es ist tatsächlich so, dass sie es nicht schafft einen Rand zu lassen, trotz Ansprache. Ich habe sie vor jeder Klausur und bei der Rückgabe der Klausur darauf angesprochen. Sie entschuldigt sich zwar immer aber schafft es nicht beim nächsten Mal einen Rand zu lassen.


    Der Hinweis zu Knicken oder einen Teich zu zeigen wird gekonnt übergangen.

  • Ich habe keine Erfahrung damit... Aber ich verstehe die Aussage nicht, dass die Schülerin keinen Korrekturrand freilassen "kann"? Was hindert sie dran? Ich kann mir das irgendwie nicht vorstellen. Selbst wenn sie es in der Aufregung beim Schreiben vergessen würde, würde sie es doch sehen, wenn sie das Blatt knickt oder mit Lineal einen Rand zeichnet? Wir reden ja nicht von einer Erstklässlerin...

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