Viertelnoten, Drittelnoten, plus und minus

  • Wir möchten Klassenarbeiten mit einem plus bzw. minus versehen, um die Kindern und Eltern genauer wissen zu lassen, wo sie mit dieser Klassenarbeit stehen. Angenommen, es gibt z, B. bei 23 bis 28 Punkten die Note befriedigend. Dann würde ich bei 23 und 24 Punkten eine 3-, bei 25 und 26 Punkten einfach eine 3 und bei 27 und 28 Punkten eine 3+ vergeben. Ist das so richtig bzw. gibt es dazu überhaupt Regelungen?


    Für mich ist das eigentlich klar, denn für mich entsprach schon als Schüler eine 3+ dem Wert 2,66, eine 3 dem Wert 3,0, eine 3- dem Wert 3,33. Auch entsprechen ja in der Oberstufe, wenn ich mich richtig erinnere, 15/14/13 Punkte einer 1, 12/11/10 Punkte einer 2 usw. Allerdings finde ich keine Vorschrift darüber, ob in NRW mit Drittelnoten oder - wie wohl in manchen anderen Bundesländern - mit Viertelnoten gearbeitet wird. Eine Kollegin deutete an, sie wolle nur in den seltenen Fällen ein plus oder minus vergeben, wo jemand um einen halben Punkt an einer besseren bzw. schwächeren Note vorbeigeschrappt (?) ist.


    EDIT: Fehlerhaftes Beispiel korrigiert.

  • Allerdings finde ich keine Vorschrift darüber, ob in NRW mit Drittelnoten oder - wie wohl in manchen anderen Bundesländern - mit Viertelnoten gearbeitet wird.

    In NDS ist die Nutzung solcher Tendenznoten sogar grundsätzlich verboten. In Anbetracht dessen, dass auch Zeugnisnoten nicht berechnet, sondern erteilt werden, sehe ich auch keinen tieferen Sinn in der Nutzung solcher Tendenznoten. Die Rückmeldung, wie nah oder weit man von einer anderen Notenstufe entfernt war, kann auch einfach über eine kurze Bemerkung o.ä. geschehen.

  • Da hat die Kollegin recht. Bei deiner Bepunktung vergibst die bei 27 P sowohl die 3 als auch die 3+. Bei so geringer Punktzahl insgesamt ist der Unterschied zwischen den Stufen einfach zu klein. Außerdem sollte man sich immer fragen, wozu eine feinere Notendifferenzierung gut ist. Für eine genauere Rückmeldung kann man das auch im Gespräch sagen und dabei kommt es doch nicht auf eine Arbeit an.

    Die Weisheit des Alters kann uns nicht ersetzen, was wir an Jugendtorheiten versäumt haben. (Bertrand Russell)

    • Offizieller Beitrag

    Das Notenschema für die Schulen in NRW gibt bis zur Einführungsphase inklusive die Noten 1 bis 6 vor. Tendenznoten sind nicht vorgesehen. In der Praxis werden Tendenznoten vergeben, um die Leistung präziser einzuordnen. Die Tendenzen können bei der internen Buchhaltung auch helfen, eine Entscheidung herbeizuführen, wenn ein/e SchülerIn zwischen zwei Noten stehen sollte.

  • Die Vergabe von Tendenznoten bei Klassenarbeiten ist in der Grundschule weder vorgegeben, noch untersagt. Richtig ist natürlich, dass auf dem Zeugnis nur eine der sechs Noten von sehr gut bis ungenügend steht.


    Wie handhabt man es auf den weiterführenden Schulen mit plus und minus? Macht dort jeder, was er will, oder wird das einheitlich gehandhabt, so wie ich es mir vorstelle und im ersten Beitrag skizziert habe?

  • Ja, ist in Niedersachsen genau so, "Prädikatsanhängsel" sind unzulässig.

    Ich darf grundsätzlich zusätzliche Dinge unter die Arbeit schreiben ("Tolle Arbeit, nur knapp an der 1 vorbei", "Die Arbeit zeigt erhebliche Defizite"), diese müssen aber klar vor der Note getrennt sein. Wenn ich am Ende die Gesamtjahresnote bilde sind aber auch rein arithmetische Verfahren nicht zulässig, ich darf es also durchaus berücksichtigen, wenn von vier zwei Arbeiten mangelhaft und die beiden anderen zwar ausreichend aber ebenfalls schwach und nur gerade so ausreichend waren.

    Und das halte ich auch für gut, die Frage, ob 1 BE mehr oder weniger in der Summe rauskommt ist oft genug Zufall, der Gesamtblick auf die Arbeit ist wesentlich aussagekräftiger.

    • Offizieller Beitrag

    Wir möchten Klassenarbeiten mit einem plus bzw. minus versehen, um die Kindern und Eltern genauer wissen zu lassen, wo sie mit dieser Klassenarbeit stehen. Angenommen, es gibt z, B. bei 23 bis 28 Punkten die Note befriedigend. Dann würde ich bei 23 und 24 Punkten eine 3-, bei 25 und 26 Punkten einfach eine 3 und bei 27 und 28 Punkten eine 3+ vergeben. Ist das so richtig bzw. gibt es dazu überhaupt Regelungen?


    Für mich ist das eigentlich klar, denn für mich entsprach schon als Schüler eine 3+ dem Wert 2,66, eine 3 dem Wert 3,0, eine 3- dem Wert 3,33. Auch entsprechen ja in der Oberstufe, wenn ich mich richtig erinnere, 15/14/13 Punkte einer 1, 12/11/10 Punkte einer 2 usw. Allerdings finde ich keine Vorschrift darüber, ob in NRW mit Drittelnoten oder - wie wohl in manchen anderen Bundesländern - mit Viertelnoten gearbeitet wird. Eine Kollegin deutete an, sie wolle nur in den seltenen Fällen ein plus oder minus vergeben, wo jemand um einen halben Punkt an einer besseren bzw. schwächeren Note vorbeigeschrappt (?) ist.


    EDIT: Fehlerhaftes Beispiel korrigiert.

    Dass Du keine Vorschrift findest (sic!), finde ich wiederum erschreckend. Dreh das Ganze einmal um und schau Dir die Vorschriften an, die es gibt. Die sind eigentlich eindeutig genug.

    Fangen wir bei § 48 SchulG NRW an.

    BASS 2022/2023 - 1-1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW - SchulG) (schul-welt.de)


    Machen wir weiter bei VV5.2 zu AO GS

    BASS 2022/2023 - 13-11 Nr. 1.1 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule - AO-GS) (schul-welt.de)


    Und gehen dann in die Sek I. § 6 APO- S I verweist beim Thema Leistungsbewertung auf das Schulgesetz

    BASS 2022/2023 - 13-21 Nr. 1.1 Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I) (schul-welt.de)


    Und zuletzt die APO-GOSt. Hier § 16.

    BASS 2022/2023 - 13-32 Nr. 3.1 Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt) (schul-welt.de)


    Noch Fragen?

  • Noch Fragen?

    Danke für die Auflistung (wirklich!), aber eine Antwort auf meine Ausgangsfrage finde ich dort nirgends: Gibt es eine einheitliche Regelung, wann welche der Tendenznoten + und - zu vergeben ist? Ich habe nicht alles gelesen, aber eine Suche nach „Tendenz“, „plus“, „minus“, „Drittel“ und „Viertel“ war ziemlich erfolglos.


    Auch falls es uns tatsächlich untersagt sein sollte, Tendenznoten zu vergeben, wäre ich für eine konkrete Quelle dankbar. Wir haben nichts gefunden.

  • [...]


    Auch falls es uns tatsächlich untersagt sein sollte, Tendenznoten zu vergeben, wäre ich für eine konkrete Quelle dankbar. Wir haben nichts gefunden.

    Die gibt es auch nicht. Als Träger hoheitlicher Befugnisse und somit Inhaber einer Machtposition ist für Lehrer lediglich geregelt, was sie dürfen und müssen. Alles andere ist idR unzulässig, unabhängig davon, dass andere das auch so machen oder ob sich jemand beschwert. Du wirst auch keine Quelle dafür finden, dass z.B. Emojis als Notenersatz unzulässig sind.


    Bei Bürgern (Schülern) ist das anders, die dürfen alles, was nicht explizit verboten ist.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst die Vorgaben andersherum lesen.

    Die Notenvergabe laut § 48 SchulG ist verbindlich und sieht keine Tendenznoten oder Drittel oder Viertel vor. Punkt.
    Es muss nicht ausdrücklich drinstehen, dass das verboten ist. Wenn ein Gesetz sagt, dass es so gemacht wird wie in diesem Fall unsere sechsstufige Skala ohne Drittel oder Viertel - dann ist DAS die verbindliche Vorgabe, wie Noten gemacht werden.

    Die Vorgabe in § 48 ist eine in sich abschließende Aufzählung - mit der Ausnahme, dass Prüfungsordnungen konvertierbare andere Notenschemata vorsehen können - so wie es die APO-GOSt tut.

  • OK, das war hilfreich, TwoEdgedWord und Bolzbold. In der APO-GOSt finde ich mehrmals die Formulierung „gegebenenfalls mit Tendenznote“. Das ist es wohl, was deren Gebrauch in der Sek II legitimiert?


    In der APO-SI finde ich so etwas nicht. Ist dann der Gebrauch von Tendenznoten in der Sek I unzulässig? Oder gibt es da an anderer Stelle andere Vorgaben?


    Und nur aus allgemeinem Interesse würde mich doch mal interessieren, wie dort, wo es erlaubt ist und praktiziert wird, Tendenznoten vergeben werden. Macht das jeder, wie er will oder folgt man einem Schema?

  • [...]


    Und nur aus allgemeinem Interesse würde mich doch mal interessieren, wie dort, wo es erlaubt ist und praktiziert wird, Tendenznoten vergeben werden. Macht das jeder, wie er will oder folgt man einem Schema?

    Wir folgen den Abivorgaben: 5% der Gesamtpunkte entspricht einer Notentendenz. 1+ ab 95%, 1 ab 90%, 1- ab 85% etc.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

  • Bayernstyle und Berechnung auf mehrere Nachkommastellen

    In Bayern gibt es ebenfalls nur glatte Einzelnoten.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

    • Offizieller Beitrag

    OK, das war hilfreich, TwoEdgedWord und Bolzbold. In der APO-GOSt finde ich mehrmals die Formulierung „gegebenenfalls mit Tendenznote“. Das ist es wohl, was deren Gebrauch in der Sek II legitimiert?


    In der APO-SI finde ich so etwas nicht. Ist dann der Gebrauch von Tendenznoten in der Sek I unzulässig? Oder gibt es da an anderer Stelle andere Vorgaben?


    Und nur aus allgemeinem Interesse würde mich doch mal interessieren, wie dort, wo es erlaubt ist und praktiziert wird, Tendenznoten vergeben werden. Macht das jeder, wie er will oder folgt man einem Schema?

    In der APO-S I findest Du das nicht, weil es nicht vorgesehen ist. Deswegen schrieb ich ja, dass Du die Verordnung andersherum lesen musst. Dort steht nicht drin, was verboten ist, dort steht drin, wie es zu machen ist.


    Zur Praxis von Tendenznoten wurde hier ja schon etwas geschrieben. Ich gebe bis zur EF inklusive "glatte" Noten und schreibe die Tendenz in Klammern daneben - aber eben nur zur Orientierung.

    Die Punktetabelle in der APO-GOSt für die Q1 und die Q2 enthält faktisch Tendenznoten. Dies wird auch noch einmal bei den Leistungsmitteilungen sowie Anlage 8 und 9 der APO-GOSt deutlich. Dies folgt auch Ziffer 9 der KMK-Vereinbarung (vgl. S 17)

    1972_07_07-VB-gymnasiale-Oberstufe-Abiturpruefung.pdf (kmk.org)

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