Das heißt: Bei Renteneintritt wird geschaut wie viele Jahre Du in der PKV und wie viele Jahre in der GKV warst. Bist Du bei Renteneintritt in der GKV, warst aber in der 2. Hälfte deines Erwerbslebens (also in den letzten x/2 Jahren von insg. x Jahren, die Du versichert warst) mehr als 10% der Zeit in der PKV versichert, wird dich am Tage des Renteneintritts die GKV rauswerfen und du mußt dich dann wieder in der PKV versichern.
Du kommst nicht in die KvdR, aber du kannst trotzdem freiwillig gesetzl. krankenversichert sein. Diese wird auf Antrag bezuschusst. Man steht dadurch nur schlechter da, wenn man zusätzl. Einnahmen (Miete, Dividende) hat - darauf fällt dann ebenfalls der Krankenkassenbeitrag (ich glaube der volle) an.
Um in die freiwillige gesetzl. Krankenversicherung zu kommen, müssen andere Bedingungen erfüllt sein.
ZitatWenn Du die Kriterien für die Aufnahme in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) nicht erfüllst, hast Du dennoch die Möglichkeit, Dich freiwillig gesetzlich zu versichern. Vorausgesetzt, Du warst ausreichend lange bei einer gesetzlichen Kasse versichert. Entscheidend ist, dass Du zwölf Monate unmittelbar vor Rentenbeginn gesetzlich versichert warst oder 24 Monate ohne Unterbrechung in den fünf Jahren vor Antragstellung.