Hohe Ansprüche junger Kolleginnen und Kollegen

    • Offizieller Beitrag

    Sagen wir so, chili, in der Behörde war das Arbeitsaufkommen nie so hoch, dass man nach einer Woche Krankheit das Ganze nicht an zwei Tagen, an denen man zügig durcharbeitet, hätte abarbeiten können. Dringende Terminsachen mussten dann von KollegInnen gemacht werden. Die anderen Sachen hatten meist Zeit - und ich war wirklich schnell im Abarbeiten der Vorgänge.

  • Bei uns ging auch immer das Gerücht um, bei drei Tagen benötigt man eine ärztliche Krankmeldung, schriftlich gefunden habe ich das für Baden-Württemberg nie.

    Beim verbeamteten Kollegen reicht der dritte Werktag,

    Meines Wissens muss eine ärztliche Krankmeldung von Beamt*innen erst am vierten Fehltag vorgelegt werden, also wenn man länger als drei Tage fehlt. So schreibt es auch der dbb: https://www.dbb.de/lexikon/the…/arbeitsunfaehigkeit.html und das stand auch in einer Mitteilung der Landesschulbehörde, die wir vor zwei (?) Jahren mal bekommen haben (leider finde ich diese nicht mehr). Und so entnehme ich es ebernfalls der Tabelle, die undichbinweg gepostet hat.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • In NRW braucht man als Beamter eine DU, wenn mehr LÄNGER als 3 Tage krank ist. Sprich ab dem 4.Tag ( Ausnahme Sa/ So).

  • Die Schüler, die die meisten Probleme machen, bleiben ohnehin in der Regel nicht lange.

    Nicht? Hm, wir können SuS, die Probleme machen, nicht so einfach ausschulen, wenn sie noch schulpflichtig sind. Daher bleiben auch problematische SuS uns häufig das komplette Schuljahr lang erhalten (länger allerdings nicht unbedingt, denn diese SuS finden sich vor allem in den einjährigen Bildungsgängen BES oder BFS).

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  • Nicht? Hm, wir können SuS, die Probleme machen, nicht so einfach ausschulen, wenn sie noch schulpflichtig sind.

    Wir schulen nicht aus, die kommen einfach nicht mehr. Bei uns ist ja niemand schulpflichtig.


    Es gibt genug, die sich anmelden, bisschen stänkern, aber relativ schnell auch gar keine Motivation mehr haben, die Schule zu besuchen.

  • Ach stimmt, ich hatte mal wieder vergessen, dass du ja an einer Schulform bist, wo die SuS nicht mehr schulpflichtig sind.

    Klar, SuS, die mal zu Schuljahresbeginn meinen, die Schule ein wenig "aufmischen" zu müssen und die dann nicht mehr zum Unterricht kommen, haben wir auch ab und zu. Allerdings pätestens, wenn sie vom Landkreis ein Bußgeld wegen unentschuldigter Fehlzeiten erhalten haben, tauchen dann so manche SuS doch wieder in der Schule auf und machen wiederum Probleme. Und in der Mehrzahl bleiben uns die "Nervbolzen", die keinen Bock auf Unterricht/Schule haben und dies in ihrem auffälligen Arbeits- und Sozialverhalten auch zeigen, leider erhalten.

    Gerade in diesem Schuljahr haben wir zwei Cliquen von Schülern (ja, es sind nur männliche), die Ärger machen und wegen denen es jetzt schon zwei Ordnungmaßnahmenkonferenzen gab.

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  • Sie hat es also versäumt, rechtzeitig zur Ärztin zu gehen. Das ist ein dienstrechtliches Problem. Das heißt aber nicht, dass sie nicht krank war.

    Die letzten vier mal jedes Mal, trotz vorherigen Hinweis das sie daran denken mögen.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
    • Zwei Mächte gehen durch die Welt, Geist und Degen, aber der Geist ist der mächtigere. -Napoleon-
    • In dir muss brennen, was du in anderen entzünden willst! -Augustinus-
  • Das ist ein dienstrechtliches Problem. Das heißt aber nicht, dass sie nicht krank war.

    Bezweifle ich in der Tat. Alle vier mal hatte die entsprechende Person am Montag und Freitag eine Vertretung/aufsicht und hat tolle Instapostings gemacht.

    • Nicht, wer zuerst die Waffen ergreift, ist Anstifter des Unheils, sondern wer dazu nötigt. -Machiavelli-
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  • Bezweifle ich in der Tat. Alle vier mal hatte die entsprechende Person am Montag und Freitag eine Vertretung/aufsicht und hat tolle Instapostings gemacht.

    Zweifeln und glauben darfst du den ganzen Tag. Nur wissen tust du halt nix.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Zweifeln und glauben darfst du den ganzen Tag. Nur wissen tust du halt nix.

    Du hast selbstverständlich vollkommen recht. Das in Schutz nehmen von schädlichem Verhalten (vor allem für alle andere Kollegen die sowas vertreten dürfen), ist die richtige Richtung.


    Die Lehrkraft fehlt aufgrund eines verstauchten Fußes und postet im Social Network wie sie im jumphouse mit der Family friedlich rumhüpft? Pöhse SL und Planung die da Zweifel hegt. Die Lehrkraft fehlt aufgrund eines empfindlichen Magens und teilt im Social Network mit das sie das Chiliwettessen gewonnen hat beim Inder? Pöhse SL und Planung! Die Lehrkraft fehlt auf Ansage bei bekannt werden des Vertretungsplanes weil sie, o-ton, „aber jetzt an die Ostsee Freitag um 12 fahre will und ihr das nicht in den Plan passt“. Pöhse SL und Planung. Pfui! Die Lehrkraft wird mehrfach seit Jahren (zumindest nachweislich aber seit letztem Schuljahr!) auf das Vorlegen eines Krankenscheines bei Fehlen an einem Freitag + Montag hingewiesen und es kommt einfach nie einer?


    Pöhse SL und Planung! Verbrennt sie! Hängt sie höher!!!!!


    Sowas geht mir nicht in den Kopf wie man ein Kollegenschwein, dass ganz offen krank feiert auf dem Rücken aller anderen Kollegen, noch so in den Schutz nehmen kann. Andere Kollegen krauchen wegen sowas auf dem Zahnfleisch und gehen erst nach Hause nachdem die SL eine schriftliche Anordnung gibt, sich auszukurieren und du nimmst ein solch schädliches Verhalten dann noch in den Schutz. Zum Glück gibt es niemanden im Lehrerrat/Schulaufsicht/Personalrat bei uns der so denkt wie du es grade darstellst.

    Es hat keiner was gegen zwei oder mehr Tage krank wenn berechtigt. Aber ganz offen mit Ansage blau machen muss eben auch an entsprechender Stelle geahndet werden. Auch zum Schutz des Kollegiums.

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  • Unterstell’ mir bitte nichts. Zu Beispielen, die du im Nachgang anführst, kann ich mich nicht geäußert haben. Im Übrigen kann auch ich nicht beurteilen, ob jemand, den ich gar nicht kenne, krank oder gesund war. Der Unterschied ist womöglich, dass ich das gar nicht möchte. Ich möchte auch nicht darüber nachdenken, ob ich eine Beispielsammlung mir irgendwie übertrieben vorkommt. Mich interessiert nicht, wer bei euch was hat. Du brauchst mich da nicht mit ins Boot holen.


    Und trotzdem ändert das alles nichts daran, dass man aus dem Fehlen einer ärztlichen Bescheinigung nicht darauf schließen kann, dass jemand nicht krank war. Selbst dann nicht, wenn das Fehlen vorsätzlich herbeigeführt wurde und diejenige sich dienstrechtlich ein echtes Problem verschafft hat.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

    Einmal editiert, zuletzt von O. Meier ()

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