Ergänzung: Teilzeitkräfte dürfen gegen ihren Willen nicht zu früherem Kommen oder längerem Bleiben verpflichtet werden, da dies der Idee der Teilzeit widerspräche und die Anfangs- und Endzeiten eine gewisse Verlässlichkeit haben müssen.
Das ist wo konkret geregelt?
Zumal sich das damit beißt, dass Minusstunden bei TZ-Kräften innerhalb der Woche ausgeglichen werden sollten, da sie sonst verfallen. Irgendwo muss man die ja auch hinsetzen. Dass man Rücksprache hält, sollte natürlich klar sein. Aber verboten ist es meines Wissens nach nicht, sondern es ist auch Teil der Aufgabenbeschreibung § 13 Abs 3 und 4 ADO NRW