Arbeiten während der Elternzeit

  • Ergänzung: Teilzeitkräfte dürfen gegen ihren Willen nicht zu früherem Kommen oder längerem Bleiben verpflichtet werden, da dies der Idee der Teilzeit widerspräche und die Anfangs- und Endzeiten eine gewisse Verlässlichkeit haben müssen.

    Das ist wo konkret geregelt?

    Zumal sich das damit beißt, dass Minusstunden bei TZ-Kräften innerhalb der Woche ausgeglichen werden sollten, da sie sonst verfallen. Irgendwo muss man die ja auch hinsetzen. Dass man Rücksprache hält, sollte natürlich klar sein. Aber verboten ist es meines Wissens nach nicht, sondern es ist auch Teil der Aufgabenbeschreibung § 13 Abs 3 und 4 ADO NRW

  • Bei uns in der Schule kommt es aber regelmäßig vor, dass Teilzeitkräfte mit Kleinkindern beispielsweise statt zur dritten Stunde zur ersten erscheinen müssen, weil früh morgens um 07:30 auf der Stundenplanapp diese Vertretung erscheint. Der Unterricht startet bei uns um 7:50.

    Was sagt der LR, PR und Gleichstellungsbeauftragte zu solchen Praktiken?

  • Mehrarbeit ist nicht erlaubt in Elternzeit, also kein Wunsch, sondern eine Vorgabe.

    So pauschal ausgedrückt ist das für NRW falsch, für die anderen Bundesländer vermutlich ebenfalls:


    Zitat

    Bei Lehrkräften, die Teilzeit in Elternzeit mit maximal zulässiger Stundenzahl ab- solvieren (30 von 41 Zeitstunden umgerechnet z.B. 18,5/25,5 Wochenstunden) ist darauf zu achten, dass diese absolute Höchstgrenze gem. § 15 Abs. 4 S. 1 BEEG im monatlichen Durchschnitt nicht überschritten wird, da ansonsten die Vorausset- zungen für den Bezug von Elterngeld entfallen würden. Daher sollten die Lehr- kräfte, die Teilzeit in Elternzeit mit maximal zulässiger Stundenzahl leisten, grund- sätzlich nicht zu Mehrarbeit herangezogen werden. Falls doch, ist zur Vermeidung der unerwünschten Rechtsfolgen binnen Monatsfrist ein Ausgleich im selben Um- fang einzuräumen, damit sich die monatliche Durchschnittsstundenzahl nicht un- zulässig erhöht.


    https://www.bezreg-muenster.de…ehrarbeit_BR_Muenster.pdf

  • Siehe oben, das Blatt ist so vollkommender Unsinn, denn die Einschränkungen sind ja viel größer als nur die 75%..

    Das würde also so vor jedem Gericht gekippt werden, wenn nur der Unsinn umgesetzt wird.


    Denn die Voraussetzungen von den Bezug von Elterngeld sind ja viel weiter gefächert.


    Und nein, in Berlin z.B. ist es gar nicht falsch und ich denke auch andere Bundesländer denken dort deutlich weiter als NRW.

  • Siehe oben, das Blatt ist so vollkommender Unsinn, denn die Einschränkungen sind ja viel größer als nur die 75%..

    Nein, es ist kein vollkommener Unsinn. Du schreibst hier immer sehr dogmatisch, aber vieles, was du schreibst, ist auch nicht "ganz richtig" um es mal vorsichtig auszudrücken. Du sagst pauschal, dass Mehrarbeit in Elternzeit verboten ist. Und das ist falsch. Ganz einfach.

  • Nein, das ist nach dem BEEG nicht falsch, es mag sein, dass NRW wieder eine vermutlich unzulässige Einschränkung für Beamte gemacht hat (ist ja mit den Abständen zu den Ferien auch so und das ist ja auch nicht zulässig ;) also nicht alles, was in einer Verordnung steht ist richtig oder entspricht dem Gesetz).


    Und natürlich ist diese Verordnung so Unsinn, weil sie eben nur einen sehr geringen Anteil umfasst, denn wie ist denn das mit der Mindest- und Höchststundenzahl beim Partnerschaftsbonusmonat, die muss ja auch beachtet werden, ist aber in der unsinnigen Verordnung gar nicht aufgeführt.


    Nicht alles, was in Verordnungen steht ist gesetzeskonform und schon gar nicht sinnvoll und vor allem in dem Falle hier unzureichend und unvollständig!


    Zumal das hier ein Merkblatt ist und das hat keinerlei Aussagekraft. Was meinst du wieviele Merkblätter und Anträge (die gar nicht Anträge heißen dürfen!) auch in Berlin falsch sind?!?)


    Wichtig ist das Gesetz und das ist dort relativ eindeutig. Zumal man ja auch noch ins MuSchG evtl. gucken muss usw.


    Also sicher ist, dass das Merkblatt nicht ausreichend ist als Begründung, warum sie doch erlaubt sein sollte!

  • Willkommen im Club. Aus genau diesen Gründen bin ich zweimal zwei Jahre zu Hause geblieben. Es hätte sich für uns einfach nicht gerechnet, wenn mein Mann Elternzeit genommen hätte. Die Schulleitungen sind in der Regel nicht dazu bereit, auf solche Wünsche Rücksicht zu nehmen. Mir wurde quasi genau das Gleiche gesagt. "Das Leben ist halt kein Ponyhof..."

  • Zumal sich das damit beißt, dass Minusstunden bei TZ-Kräften innerhalb der Woche ausgeglichen werden sollten, da sie sonst verfallen.

    Ich habe diesen Thread mit großem Interesse gelesen, und bin an oben zitiertem Satz hängen geblieben.

    Letztes Schuljahr war ich ( 40 % als Angestellte) häufig zur Vertretung herangezogen worden und wollte mir diese auszahlen lassen, da ich davon ausging, dass bei angestellten Lehrkräften in Teilzeit jede zusätzliche Stunde bezahlt wird, sofern sie nicht in derselben Woche durch Entfall ausgeglichen wird. Daraufhin wurde der Schuljurist befragt und dieser vertritt die Meinung, die Stunden müssten erst innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden. Kann es denn sein, dass dies in Hessen wirklich so geregelt ist? Ein konkretes Schriftstück hierzu konnte mir der Jurist jedenfalls nicht vorweisen, aber meine Schulleitung verlässt sich auf seine Aussage.

  • Daraufhin wurde der Schuljurist befragt und dieser vertritt die Meinung, die Stunden müssten erst innerhalb von 12 Monaten ausgeglichen werden. Kann es denn sein, dass dies in Hessen wirklich so geregelt ist?

    Das ist der Unterschied ob Beamte oder Angestellte, allerdings eine Woche gilt soviel ich weiß nirgends. Angestellte innerhalb eines Monats

  • Das ist der Unterschied ob Beamte oder Angestellte, allerdings eine Woche gilt soviel ich weiß nirgends. Angestellte innerhalb eines Monats

    Danke für die schnelle Antwort. Ich schreibe mir jedenfalls schon seit Jahren meine effektive Arbeitszeit auf. Dieses Schuljahr hat ebenfalls mit wöchentlichen Vertretungseinsätzen begonnen, da wir immer einen sehr hohen Krankenstand haben.

  • Ernsthaft???? Du hast 2 Hohlstunden, um eine Vertetungsstunde zu geben???


    Ich sag es mal freundlich...wer macht sowas mit?? Ich wette, dass an solchen Schulen die Krankenstände dementsprechend hoch sind...

    Ich bin auch schon an unterrichtsfreien Tagen sn die Schule gefahren um zu vertreten. Ist alles eine Frage von Kommunikation. Und bei uns wird zumindest stundengenau abgerechnet, also ist keine Arbeit "verschenkt".

    Sei konsequent, dabei kein Arsch und bleib authentisch. (DpB):aufgepasst:

  • Hallo zusammen,


    ich melde mich mit einem Update zurück, denn ich habe in der Zwischenzeit mit dem PR für meine Schulform gesprochen. Er meinte, dass es sich meine Schulleitung nicht so einfach machen könne. Lehrkräfte, die sich während der Elternzeit selbst vertreten hätten demnach wohl mehr Rechte als Lehrkräfte in Teilzeit, die sich aber nicht in der Elternzeit befänden. Bei der Stundenplangestaltung sei ich als jemand, der sich während der Elternzeit selbst vertritt, mit höherer Priorität zu beachten. Vertretungsstunden sind wohl so zu gestalten, dass ich nicht mehr als 50 Prozent arbeite, damit mein Anspruch auf Elterngeld nicht erlischt. Und was die Verteilung von max, 12 Unterrichtsstunden auf 3 Tage angeht, so sei dies laut PR weder ein unrealistischer Wunsch noch ,,nicht machbar". Es bestehe die Möglichkeit, dass ich an einer anderen Schule/Schulform arbeiten könne, falls sich meine Schule querstellen würde. Auch habe ich die Möglichkeit, mit einer Vorlaufzeit von 7 Wochen sowohl die Anzahl der Stunden, die ich mich pro Woche vertrete, zu ändern, als auch wieder in das Basiselterngeld zu wechseln. Ich hoffe, dass die Infos auch anderen helfen, die von dem Problem betroffen sind.

    Ich bin euch sehr dankbar für eure Antworten!

  • Vertretungsstunden sind wohl so zu gestalten, dass ich nicht mehr als 50 Prozent arbeite, damit mein Anspruch auf Elterngeld nicht erlischt.

    Wo hast du die Zahl her?

    Und sind das "normale" Elterngeldmonate oder Partnerschaftsbonusmonate.


    Leider hast du ja bisher sämtliche Nachfragen dazu ignoriert, auch ob dir klar ist, dass dein Partner nicht durchgängig Elterngeld dann erhalten kann, weil die Monate nicht reichen usw.

  • Hallo Susannea,


    die Zahl bezieht sich auf die normalen Elterngeldmonate und nicht auf die Partnerschaftsbonusmonate. Leider kann ich dir die Quelle des PR nicht nennen, er hat es mir nur am Telefon mitgeteilt.


    Entschuldige, dass ich mich erst jetzt zu deiner anderen Rückfrage äußere: Ja, mir ist klar, dass mein Mann nicht durchgängig Elterngeld erhalten kann. Wir sind aber durchaus bereit, finanzielle ,,Einbußen" hinzunehmen, damit ich meinen Beruf weiterhin ausüben kann. Während meiner ersten Elternzeit war ich durchgehend Monate zu Hause und mir ging es damit nicht gut. Mir hat die Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern und das Unterrichten so gefehlt, dass ich meine Elternzeit auf 11 Monate verkürzt habe und direkt wieder mit einer Vollzeitstelle eingestiegen bin.

  • Hallo Susannea,


    die Zahl bezieht sich auf die normalen Elterngeldmonate und nicht auf die Partnerschaftsbonusmonate.

    Dann ist die Zahl falsch, denn Elterngeldanspruch verlierst du erst bei mehr als 75% Arbeitszeit in den normalen Monaten.


    Aber wie gesagt, ich würde in eurem Falle mal gucken, da ihr ja beide in Elternzeit seid, ob ihr nicht wirklich noch einiges über Partnerschaftsbonusmonate machen könnt. Klar sind da noch mal andere Grenzen, aber evtl. lässt es sich ja so bei euch schieben, dann hättet ihr evtl. finanziell auch mehr davon.

  • Wobei ich gerade sehe, auch die 75% stimmen nicht mehr, sondern es dürfen inzwischen 80% sein, aber für die Partnerschaftsbonusmonate müssen es wohl mindestens 60% sein und die hast du ja vermutlich nicht.

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