Arbeiten während der Elternzeit

  • Ich wäre auch nicht gekränkt, wenn meine Schulleitung mir gesagt hätte: ,,Aus diesen und jenen Gründen können wir das leider nicht realisieren." Dann kann ich immer noch schauen, ob es eine andere Schule gibt, die sich auf meine zwei Wünsche einlässt. Ich war aber nicht auf ein so unfreundliches, ablehnendes Gespräch vorbereitet, wie ich es heute mit ihr geführt habe.


    Ich kann auch verstehen, dass sich Kollegen von solchen Threads wie meinem getriggert fühlen, aber mir geht es nicht um Teilzeitarbeit im Allgemeinen, sondern um meine Rechte, während ich in der Elternzeit bin und mich selbst vertrete.

    Ich kenne wieder deine SL noch deine finanzielle Situation, aber wäre es eine Möglichkeit, bei der Schulleitung zu erfragen, ob diese mit einem Mehr oder Weniger an Stunden dir eher entgegenkommen könnte?

    Warst du vorher Vollzeit an der Schule? Dann könnte ein Grund für das miesepetrige Verhalten sein, dass die SL sich ausrechnet, nur max. 13,5 Stunden für eine Vertretungskraft ausschreiben zu können - dafür kriegt man je nach Region nicht unbedingt jemanden, den man haben will.

  • Ich kenne wieder deine SL noch deine finanzielle Situation, aber wäre es eine Möglichkeit, bei der Schulleitung zu erfragen, ob diese mit einem Mehr oder Weniger an Stunden dir eher entgegenkommen könnte?

    Warst du vorher Vollzeit an der Schule? Dann könnte ein Grund für das miesepetrige Verhalten sein, dass die SL sich ausrechnet, nur max. 13,5 Stunden für eine Vertretungskraft ausschreiben zu können - dafür kriegt man je nach Region nicht unbedingt jemanden, den man haben will.

    Ja, das habe ich. Ich habe meiner SL gesagt, dass ich während der Elternzeit maximal 12 Stunden/Woche arbeiten würde. Es wäre für uns überhaupt kein Problem, wenn ich nur 10 Stunden/Woche arbeite, weil sich nur diese Stunden auf drei Tage verteilen ließen. Sie war aber schon ,,genervt" davon, dass ich mich überhaupt während der Schwangerschaft mit dem Wiedereinstieg beschäftige und meinte lapidar, ich solle doch erst einmal mein Kind bekommen und mich nach den sechs Monaten ,,Vollzeit-Elternzeit" erst mit dem Thema auseinandersetzen. Dass mein Mann seinem Arbeitsgeber nicht nach sechs Monaten plötzlich sagen kann: ,,Meine Frau geht nächsten Monat 12 Stunden pro Woche arbeiten." war ihr egal und sie wies jede Verantwortung von sich.


    Ich war vorher in Vollzeit an der Schule und bin seit kurzem aus gesundheitlichen Gründen im Beschäftigungsverbot bis zur Geburt. Der Gedanke mit der Vertretungskraft kam mir noch nicht...

  • Dass mein Mann seinem Arbeitsgeber nicht nach sechs Monaten plötzlich sagen kann: ,,Meine Frau geht nächsten Monat 12 Stunden pro Woche arbeiten." war ihr egal und sie wies jede Verantwortung von sich.

    Ähm nee, nach 4 Monaten kann er das aber, er muss es ja erst 7 Wochen vorher ankündigen, wenn er in Elternzeit gehen will ;)

  • Ähm nee, nach 4 Monaten kann er das aber, er muss es ja erst 7 Wochen vorher ankündigen, wenn er in Elternzeit gehen wenn er in Elternzeit gehen will.

    Meine SL wollte mir noch nicht einmal Glauben schenken, dass man sieben Wochen vorher Änderungen ankündigen muss. Auch darauf hatte ich sie angesprochen.


    Aber stimmt: 4 Monate lang habe ich Zeit zu überlegen ;):D.

  • Ja, das habe ich. Ich habe meiner SL gesagt, dass ich während der Elternzeit maximal 12 Stunden/Woche arbeiten würde. Es wäre für uns überhaupt kein Problem, wenn ich nur 10 Stunden/Woche arbeite, weil sich nur diese Stunden auf drei Tage verteilen ließen. Sie war aber schon ,,genervt" davon, dass ich mich überhaupt während der Schwangerschaft mit dem Wiedereinstieg beschäftige und meinte lapidar, ich solle doch erst einmal mein Kind bekommen und mich nach den sechs Monaten ,,Vollzeit-Elternzeit" erst mit dem Thema auseinandersetzen.

    Das tut mir leid, dass deine SL überhaupt nicht gesprächsbereit zu sein scheint. Da kann ich den Wunsch nach einer anderen Schule verstehen.

  • Du schriebst, dass ein Kuk normal nach der 3. Stunde Unterrichtsschluss hatte und dann in der 6. Stunde!!! Vertretungsunterricht machen sollte???


    Das habe ich in meiner ganzen Zeit als Lehrerin noch nicht einmal gehört.

    Ich kenne keine Schule in der sowas je geschehen wäre..

    Da wärd ihr schon sehr speziell..

    • Offizieller Beitrag

    Lest mal §13 Abs. 3 ADO ganz genau. Ich sehe hier durchaus die formale Möglichkeit, KollegInnen so einzusetzen. Ob das Bosheit, Willkür, Unfähigkeit oder schlichte Notwendigkeit war, wird man hier wohl nicht zweifelsfrei klären können.

    BASS 2022/2023 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO) (schul-welt.de)

  • Bolzbold meint damit, dass man eine Lehrkraft, die eigentlich nach der 3. Stunde frei hat, auch noch - wenn Not am Mann oder der Frau ist - in der 6. Stunde zur Vertretung einsetzen kann lt. ADO NRW.

    Das das normaler Weise schon irgendwie möglich ist, wenn auch sehr fragwürdig, stand doch aber nie im Zweifel, oder?

    Nur in Elternzeit ist dies eben keinesfalls möglich.

  • Das das normaler Weise schon irgendwie möglich ist, wenn auch sehr fragwürdig, stand doch aber nie im Zweifel, oder?

    Nur in Elternzeit ist dies eben keinesfalls möglich.

    Hat das ernsthaft schon mal jemand erlebt?

    Ich nicht...

  • Ähhh, ja... bei uns ist sowas absolut üblich, manchmal erfährt man davon auch erst morgens

    Ernsthaft???? Du hast 2 Hohlstunden, um eine Vertetungsstunde zu geben???


    Ich sag es mal freundlich...wer macht sowas mit?? Ich wette, dass an solchen Schulen die Krankenstände dementsprechend hoch sind...

  • Ja, leider. Weil bei uns das Konzept vorsieht, dass Klassen durch LehrerInnen vertreten werden, die in der Klasse ebenfalls regulär unterrichten.
    Der Personalrat sieht auch keine Handhabe dagegen, die Anzahl an Hohlstunden ist ja - wie hier mehrfach im Thread bereits erwähnt - nicht limitiert.


    Ob wir einen hohen Krankenstand haben, kann ich leider nicht beantworten, da ich keine Referenzen habe.

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