Guten Abend,
da ich in einer solchen Situation bin, dass mir evtl. eine Planstelle angeboten werden könnte, wollte ich einmal nachfragen, wo die obige Regel eigentlich genau verschriftlicht zum Nachlesen zu finden ist. Muss mich mein Schulleiter auch für ein Auswahlgespräch (Planstelle) freistellen, wenn ich lediglich befristet als Vertretungslehrer arbeite? Wenn ja, wo steht das genau? Meine Recherche hat nichts ergeben... Lediglich den üblichen "Flurfunk".
VG